Reparaturkosten wegen Haaren im Abfluss?
Haben von unserem Vermieter die Rechnung für Reparaturkosten im Bad gestellt bekommen, da die Ursache Haare im Abfluss waren. Darf der Vermieter die Kosten deshalb an uns abtreten?
16 Stimmen
11 Antworten
Ja, da Sie ursächlich sind.
Sofern ihr das vertraglich vereinbart habt durch zum Beispiel einen Selbstkostenanteil.
Darf der Vermieter die Kosten deshalb an uns abtreten?
Abtreten? Du meinst sicherlich ersetzt verlangen. Ja: Hat der Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht oder ein Fehlverhalten der Nutzer zu vertreten, muss er auch für deren Beseitigung aufkommen. Haare haben im Abfluß so wenig zu suchen wie Kondome, Tampons, Essensreste, Baybfeuchttücher oder Binden.
Die kann man durch ein einfaches Sieb wirkungsvoll auffangen, bevor sie die Rohre zusetzen :-O
G imager761
Haare im Abluß sind kein bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Klar, ihr habt d3n Schaden ja auch verursacht.
Abflussfrei gegen Haare einmal im Monat in den Ausguß, und ihr habt Ruhe.
Was auch die günstigere Alternative wäre...
Wir haben ein Sieb da meine Haare allerdings bis zu den Knien gehen ist es hin und wieder nicht vermeidbar das da welche in den Abfluss gelangen.
Ich hab auch Haare AN den Knien und KEINE Verstopfung !😁
Oder von vornherein ein Haarsieb nutzen.