Warmwasser in der Küche
In der Mietwohnung meiner Tochter gibt es in der Küche nur ein Kaltwasserventil. Ist es nun Sache der Mieter oder des Vermieters, dort eine Warmwassergerät wie z. B. einen Boiler oder einen Durchlauferhitzer anzubringen. Die Waschmaschine muss ebenfalls an diesen Anschluss. Müssen die Mieter auch die Verteiler selbst bezahlen? Wer kann mir da weiterhelfen?
7 Antworten
Bis der Vermieter einen neuen bringt sollte sie sich einen Wasserkocher organisieren.Der ist ja auch fast wie ein Boiler.
Eigentlich sollte das Sache der Vermieters sein. Es kann einem ja nicht zugemutet werden mit kaltem Wasser abzuwaschen oder die Wäsche zu waschen!?!
Wäschewaschen in der Waschmaschine geht hervorragend mit kaltem Wasser. Und zum Geschirrspülen kann man eine Wasserkocherfüllung heißes Wasser hinzugießen.
Wenn man das beim Abschließen des Mietvertrags so akzeptiert hat, muss der Vermieter gar nichts. Sie hätte gleich darum bitten sollen, dass das vor Einzug nachgerüstet wird. Vielleicht macht er es noch? Ist nicht so teuer.
Einen Mindeststandard für Mietwohnungen legte der BGH schon 2003 fest. Man geht davon aus, dass ein zeitgemäßes Wohnen in der Wohnung möglich sein muss. Es wird eine Lebensweise zugrunde gelegt, die bereits seit Jahrzenten gang und gebe ist. Leider sind derartige Urteile nur Richtlinien und ein Amtsgericht kann unter Umständen gegen den mieter entscheiden. Wichtig ist, wurde etwas individuell vereinbart, denn dies ist möglich um den Mindeststandard zu umgehen. Noch wichtig ist, ob der Mietzins angepasst ist, da der Mindeststandard nicht erfüllt wird. Hieraus lässt sich dann der Anspruch ableiten, ob der Vermieter dafür aufkommen muss. Grundsätzlich würde ich sagen, Warmes Wasser in der Küche gehört zum zeitgemäßen Wohnen. Sollte der Mietzins tatsächlich auf den Zustand der Wohnung angepasst sein, kann aber der Vermieter die Kosten für den Boiler monatl. auf den Mieter umlegen, da dies einer Wertverbesserung gleich kommt. MfG
das ist vermieterangelegenheit
ist das nicht vor Unterschrift geregelt worden?? Wenn ein solches Gerät nicht zur Mietsache gehört müsst ihr selbst eins kaufen, welches ihr dann bei Auszug wieder mitnehmen dürft - ist ja euer Eigentum.
Üblich ist heute schon das ein DLE dort steht, aber das heißt nicht, das es ein Muss ist. Und wenn Platz ist hätte ich nichts gegen einen Boiler. Stromsparender weil nur in Betrieb wenn gebraucht wird. DLE verbraucht immer Strom.
Ein Durchlauferhitzer, wie der Name schon sagt erhitzt beim Durchlauf. Ergo wird auch nur dann Strom verbraucht. Ein Boiler hält das Wasser im Gerät , bei Unter- oder Übertischgeräten meist 5L immer auf die eingestellte Temeratur. MfG