Warmwasser bei Fernwärme 45 euro pro m3?

3 Antworten

Du kannst lediglich den Sachverhalt so darstellen mit  dem Hinweis, dass die Abschlagszahlungen "realitätsnah" gemäß Rechtsprechung sein müssen.

Wenn Dein Versorger "seriös" ist, dann macht er dies.

Macht er es nicht, dann lohnt es sich auch nicht, dagegen sich "aufzubäumen", das zuviel bezahlte Geld bekommst Du in einem Jahr dann ja erstattet.

Firefighter3004 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 14:52

Naja, Leider ist aber die Erhöhung nicht im Budget. Das wären umgerechnet auf die Gesamtmiete ein Aufschlag von knapp 20% und würde meinen finanziellen Rahmen sprengen.

chriskmuc  26.10.2015, 14:56
@Firefighter3004

Du gönnst Dir den "Luxus" eines Neubaus und kannst Dir dann keine mtl. zusätzlichen Ausgaben von 78 EUR leisten???

Firefighter3004 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 12:34
@chriskmuc

naja, was heißt nicht leisten... Eher gesagt will ich eine Erhöhung von 78 Euro pro Monat nicht akzeptieren. Eigentlich war der Gedanke, dass meine Energiekosten bei einem Neubau sich reduzieren und nicht drastisch erhöhen, zumal die Erhöhung total bei den Haaren herbeigezogen sind, da Werte als Grundlage für die Berechnung genommen wurden, die in keinster Weise der Realität entsprechen. Und egal, ob Neubau oder Altbau oder Reich oder Arm... 78 Euro im Monat Mehrbelastung fallen einfach auf. Das ist Geld die man an anderer Stelle besser gebrauchen kann.

Hallo Feuerlöscher,

liest sich ja erst einmal heftig.

Du hast Deinen Mietvertrag und die Abrechnung ja sicherlich vorliegen.

Wie ist der Abrechnungsschlüssel (Heizung / Warmwasser in Bezug auf den Verbrauchs- und Flächenanteil)? Also 50:50 oder 70:30 oder etwas dazwischen?

Ist der Leerstand (der Flächenanteil) komplett in der Abrechnung enthalten?

Die Gesamtfläche (aller Einheiten) muss ja schon in 2014 in der Berechnung eingeflossen sein. Das könntest Du noch prüfen, falls nicht schon geschehen. Die gleiche Fläche muss auch in 2015 dann wieder auftauchen.

Die Kosten des Flächenanteils bei Leerstand trägt der Eigentümer und darf nicht auf die (wenigen) vorhandenen Mieter aufgeteilt werden.

Die Kosten des Verbrauchanteils werden auf die (wenigen) gezapften Kubikmeter verteilt. Damit hat der Eigentümer nichts "am Hut". Ist ja auch nichts von ihm verbraucht worden.

Das alleine ist ja schon extrem, aber der m3-Preis wird auch für die Berechnung für 2015 genommen…

Wie kommst Du darauf? Für 2015 muss und wird in jedem Fall neu gerechnet.

Die Kosten für die Erzeugung und Bereitstellung von Warmwasser resultieren zu einem erheblichen Anteil aus den Bereitstellungsverlusten. Diese Verluste sind (logisch) in einem Haus mit 1/4 Vermietung und 3/4 Leerstand pro Kubikmeter gezapftes Warmwasser spezifisch wesentlich größer.

Bei einer 50:50 Regelung hättest Du quasi „noch Glück“gehabt.

Bei 70:30 wäre das die A…karte.

Falls Du noch Rückfragen hast, melde Dich noch einmal.

Gruß Dietmar

Firefighter3004 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 12:21

Der Abrechnungsschlüssel ist 70:30.

Die Grundkosten wurden laut Abrechnung auf den Verbrauch umgelegt. Aber da natürlich deutlich weniger Wasser gebraucht wurde, als wenn das haus voll besetzt wäre sind die m3 Kosten enorm nach oben gegangen.

Das Haus wurde 2014 erst fertig gestellt. Die Nebenkostenberechnung für 2014 beruht auf Erfahrungswerten der  Hausverwaltung.

Die Abschlagszahlungen für 2015 berechnen sich dann anhand der ermittelten Werten aus 2014. Dazu hat die Hausverwaltung einen Wirtschaftsplan für 2015 aufgestellt mit den zu erwartenden Werten.

DietmarBakel  28.10.2015, 19:32
@Firefighter3004

Hi Feuerlöscher,

Nun, so ist es. 70:30 ist in dieser Situation schlecht. Bei Vollvermietung sieht es anders aus, besonders wenn Ihr verhältnismäßig sparsam mit Euren "Warm-Wasserspielen" seit. Sparfüchse profitieren von der 70:30-Regel.

Die Grundkosten wurden laut Abrechnung auf den Verbrauch umgelegt.

Das habe ich jetzt noch nicht verstanden. Sind jetzt die 30% für den Flächenanteil korrekt berechnet worden. Sprich, trägt der Vermieter die 18 leeren Wohneinheiten? Bei gleich großen Wohnungen wären das 22,5% der gesamten Warmwasserkosten - oder eben trägt er sie nicht? Auf den Verbrauch umlegen darf er sie nicht.

Zum letzten Absatz. O.K. Neubau - Erstbezug - da sind immer erst einmal "recht ungewisse Planzahlen" die Basis. Es sollte sich aber erweisen, dass Ihr dadurch eine erhöhte Vorauszahlung leistet und nach der Abrechnung für 2015 ggf. eine Rückzahlung erhaltet, mindestens jedoch ein gutes Polster "angespart" habt. Das Geld ist ja nicht verloren, nur nicht gerade optimal angelegt.

Gruß Dietmar Bakel

Bis Dez. 2014 waren wir mit 6 von 24 Parteien im Haus.

Heißt das 18 Wohnungen standen so lange leer?

Bei Fernwärme, die übrigens gleich nach Strom die teuerste Heizungsart ist, ist das Problem der verhältnismäßig sehr geringe Verbrauch durch Leerstand.

Die Heizungsanlage verursacht hohe Kosten rund um die Uhr an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr.