Umlagenabrechnung was bedeutet das?
Heute ist per post ein schreiben von meinem ehemaligen Vermieter gekommen. Da ist aufgeführt das ich wie vereinbart von meiner 735 euro nur 535 euro bekomme (200 für Renovierung einbehalten.
Aber mich stört jetzt dieser Absatz hier: "Da noch eine Umlagenabrechnung für das Jahr 2014 ansteht, haben wir einen Betrag in Höhe von 300 euro einbehalten. Dieser Betrag wird nach Erstellung der Umlagenabrechnung 2014 ( Mai 2015 ) mit einer evtl. Nachzahlung verrechnet, bzw. bei einem evtl. Guthaben an Sie überwiesen.
was bedeutet das jetzt genau?
Zur info: bin dieses jahr 1.2.2014 eingezogen und 30.9.2014 ausgezogen!
6 Antworten
Nebenkostenabrechnung, Heizung, Wasser, Strom, halt alles was bei Dir hierüber gem. Mietvertrag abgerechnet wird. Das kann der Vermieter erst ab den 31.12.2014 abrechnen, weil erst dann das laufende Jahr beendet ist. Hier ist der Vermieter berechtigt, zunächst eine Summe Deiner Kaution einzubehalten, hier also € 300,00. Diese nutzt er in 2015 zur Verrechnung, wenn Du noch was zahlen musst, ansonsten bekommst du diese mit dem Nebenkostenüberschuß, sofern einer vorhanden, ausgezahlt.
Du hast noch eine Nebenkostenvorauszahlung geleistet. Die Abrechnung dafür wird erst im Mai 2015 erstellt. Da man ja nicht weiß, ob Du da noch nachzahlen müsstest, oder ob Du was zurückbekämst (je nach Verbrauch), hat der Vermieter - und das darf er - noch etwas Geld einbehalten. Das wird er dann im Mai 2015 mit abrechnen.
Alles im grünen Bereich!
Das wird bedeuten das die umlage oder Nebenkostenabrechnung noch erstellt wird und ggfls deine Kaution als Sicherheit einbehalten wird bis die Abrechnung erstellt ist.
Sofern sich ein Guthaben ergibt weil deine Abschläge der Nebenkosten hoch genug waren wirst du Geld wieder bekommen. Wenn du mehr verbraucht hast als du an abschlagen gezahlt hast wirst du nachzahlen.
Das passiert dann automatisch mit dem Abzug von der kaution.
Damit ist die Umlage der Betriebskosten gemeint. Natürlich gilt das nur bei vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen, nicht bei einer vereinbarten Pauschale.
Abrechnung über die Betriebs-/Nebenkostenvorauszahlungen.
Ist da eine Nachzahlung zu erwarten darf der VM einen Teil der Kaution dafür so lange einbehalten bis die Abrechnung erstellt ist. Einen Teil heißt einen Betrag in Höhe von 2 - 3 monatlichen Vorauszahlungen.