Kann man Verwalter wegen Nötigung und Gelder Veruntreuung anzeigen?
Ich habe im letzten Jahr meine Wohnung verkauft am 31.3.15 und jetzt in diesem Jahr bekomme ich zwei Hausgeldabrechnungen von 2014 und von 2015 (1.1. bis 31.3.15.) Jetzt ist es so, dass der neue Eigentümer über meine Belange abgestimmt hat, obwohl hier Rechnungen vom Mai 2015 und Juni 2015 und auch Dezember 2015 drin sind. Z.B. ist eine Rohrreinigung vom 21.5.15 dabei, obwohl ich kein Besitzer mehr war und seit Juli 2015 auch kein Eigentümer mehr bin und jetzt im April 2016 hat er mir die Abrechnungen erst zugesandt.. Darf der neue Eigentümer überhaupt über meine Belange und Abrechnungen abstimmen? Eine Abrechnung rührt von 2014 und die andere von Januar bis März 2015.
Über diese beiden Abrechnungen hat der neue ET abgestimmt? Beide Abrechnungen waren falsch, da er die ganzen Kosten, welche nach dem 31.3.15 angefallen sind, alle auf mich, bzw. in den zeitraum 1.1.15 bis 31.3.15 anteilig umgelegt hat. Z.B. Heizungsrechnung, Dezember 2015, Rohrreinigung 21.5.15 etc. Darüberhinaus waren alle Miteigentumsanteile falsch und nicht nach der teilungserklärung. Auch die Qudratmeterzahl war falsch. Im Protokoll steht, dass das mit der Quadratmeterzahl geringfügig ist. Ich weiß nicht, ob das geringfügig ist wenn eine Eigentümerin 11 QM mehr hat.
Dann hat er fürs letzte Jahr und vorletzte Jahr Hausgeldzahlung einbezogen, da es 5 Monate lang keinen Verwalter gab. 203 Euro mal 5, also habe ich 1015 Euro nachbezahlt. In diesem Betrag sind aber auch Verwaltervergütung enthalten. Fallen die jetzt auch an, wenn es keinen Verwalter gibt. Da von Oktober 14 bis Ende Februar 15 keinen Verwalter gab und der neue Verwalter erst ab 1.3.15 eingetreten ist.
Jedenfalls will der Verwalter jetzt aus beiden Abrechnungen Geld, obwohl die beide falsch sind. Die eine Abrechnung von 2014 die im April 2016 beschlossen wurde über 1300 Euro kann ich ja meinem Mieter gegenüber garnicht mehr abrechnen.
Jetzt droht er mir mit gerichtlichem Mahnbescheid wenn ich das nicht bis 23.5.16 bezahlt habe. Ist das nicht Nötigung?? Es hat im 7. April 16 eine EV gegeben. Der neue ET könnte ja theoretisch Klage gegen die Abrechnung eingereicht haben. Schliesslich hat er einen Monat Zeit und einen weiteren Monat Zeit die Klage zu begründen. Also bis 7. Juni 16. Ist das dann nicht Nötigung und kann ich dagegen Anzeige erstatten?
6 Antworten
Zwischen der Behauptung, dass der Verwalter Gelder veruntreut hat und dich nötigen will, und dem Beweis, dass es tatsächlich so war, besteht ein schmaler Grat.
Eine falsche Anschuldigung kann dir sehr schnell eine Verleumdungsklage einbringen.
Also nur wenn du deine Behauptungen auch beweisen kannst, solltest du Anzeige erstatten.
Oh nein! Natürlich gehen alle Abrechnungen an alle Eigentümer und wieso sind es deine, wenn sie erst jetzt genehmigt wurden. Wie lange bist Du da schon weg?
Hat wenigsten der Polizeibeamte gelacht?
... und seit wann verlangt ein Verwalter persönlich Zahlungen? Bei uns sind die immer an die WEG zu leisten und die WEG beklagt auch die säumigen Eigentümer (nicht Alteigentümer).
Ich habe von den anderen Eigentümern keine Abrechnungen erhalten. Wenn das so wäre, könnte ich die ja einfordern??
Der Polizeibeamte hat es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ich muss doch nicht wissen, wieviel die anderen an Hausgeld bezahlen - oder? Ich weiß es jedenfalls nicht und andere bekommen meine Abrechnung. Da stimmt doch was nicht.
Kannst Du jetzt natürlich auch nicht mehr bekommen, denn Du bist da ja kein Eigentümer mehr.
Ja, aber Rechnungen hat er mir noch im September 2015 geschickt als ich kein Eigentümer mehr war und jetzt bekomme ich im April 7.4.16 und 8.4.16 nochmals die beschlossenen Rechnungen.
Was soll ich jetzt dazu sagen als Nichteigentümer? In die eine Richtung gehts, in die andere Richtung nicht oder wie? Was kann ich mit den Abrechnungen machen, wenn ich keine Möglichkeiten habe diese zu korrigieren. Ich musste jetzt auch feststellen, statt knapp 1400Euro bezahlen, bekomme ich rund 400Euro zurück allein für die Abrechnung 2014. Da er offensichtlich Rechnungen von 2015 in die Abrechnung 2014 (Abrechnungszeitraum 1.7.14 bis 31.12.14) geschmuggelt hat.
Was sagst Du jetzt dazu? Aber Hausverwalter genießen völlige Immunität - ich weiß. Ne, im ernst - was kann ich jetzt machen. Von wem bekomme ich jetzt mein Geld her?
Der Polizeibeamte hat es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
So sagen die bei der Polizei, wenn sie eigentlich den Papierkorb meinen. Ob der nun bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft steht, ist unerheblich. Da kommt nichts raus.
Der Staatsanwalt wird das einstellen,ich kenne einen Fall bei meiner Schwester das war da ähnlich.Trotzdem ist es Dein gutes recht Anzeige zu erstatten. Bei meiner Schwester wurden einfach Verwaltergebühren doppelt kassiert vom alten und vom neuen Verwalter.Die tolle WEG hat aber das GEld im Nachhinein genehmigt weil die blöd sind. Trotzdem war die Anzeige eine enorme Abschreckung deren HV Musste bei der Polizei vernommen werden.
Eine Anzeige läuft ins Leere. Es handelt sich um einen rein zivilrechtlichen Streit.
Ein Mahnbescheid ist keine Drohung. Wenn Du Dir sicher bist, dass Du im Recht bist, brauchst Du davor keine Angst zu haben. Sobald der Mahnbescheid da ist, legst Du Widerspruch ein und dann muss man Dich verklagen und dann wird sich heraus stellen, wer recht hat.
Es geht nicht darum, ob es Drohung ist, es geht darum dass er keine Anfechtungsfrist abwartet.
Kann er überhaupt gegen mich klagen wenn ich kein Eigentümer mehr bin?
Warum klagt er nicht gegen den Eigentümer. Der neue ET hat sich doch nur enthalten und nicht dagegen gestimmt und stimmt über meine Angelegenheiten ab. Wie geht denn das bitte. Außerdem steht im Verwaltervertrag, dass der Verwalter nur gegen Eigentümer Klagen kann.
Begreife doch endlich, es sind nicht mehr Deine Angelegenheiten. Du bist doch raus. Und nur weil im Kaufvertrag von Dir Fehler gesetzt wurden, hat doch die WEG damit nichts am Hut.
Ich habe durchgerechnet und musste feststellen, dass ich alleine für 2014 noch 400Euro bekomme. Es sieht so aus, dass er in den Abrechnungszeitraum 1.7.14 bis 31.12.14 Rechnungen von 2015 reingeschmuggelt hat. Wie und wo kriege ich jetzt mein Geld her, bzw. gegen wen klage ich?
Welches Geld bitte? Es ist doch nicht deins, denn Du bist aus dieser WEG raus.
Welches Geld?
Aus der Abrechnung von 2014. Da ich ja noch bis Juli 2015 Eigentümer war, müsste ich jetzt vom neuen Eigentümer für die Abrechnung 2014 die 400 Euro einfordern oder wie siehst du das?
Oder woher bekomme ich das. Im Notarvertrag steht nur, dass die Beschlüsse die vor Besitzübergabe, also vor dem 1.4.15 getroffen wurden, für und gegen den neuen Erwerber gelten.
Die Abrechnung von 2014 wurde aber erst im Jahre 2016 beschlossen, genau am 7.4.16, also nach der Besitzübergabe und auch nach dem Eigentumsübergang der im Juli 2015 stattgefunden hat. Auch die Abrechnung von 2015 wurde am 7.4.15.beschlossen.
Im Notarvertrag steht nur, dass die Beschlüsse die vor Besitzübergabe, also vor dem 1.4.15 getroffen wurden, für und gegen den neuen Erwerber gelten.
Es geht um das Verhältnis Eigentümergemeinschaft zu Erwerber. Nicht um Dein Verhältnis zum Käufer.
Wenn das so im Vertrag steht, gilt das selbstverständlich auch für alle Beschlüsse, die nach dem 1.4.15 getroffen wurden.
Lass Dir das mal von dem Notar erklären, der den Vertrag formuliert hat. Dazu ist er verpflichtet.
Du bekommst kein Geld mehr und Du musst auch nichts mehr bezahlen. Die ETW wurde mit allen Rechten und Pflichten verkauft. Rechte, die in Deiner Zeit entstanden hast Du genauso an den Käufer verkauft, wie die Wohnung selbst. Genauso aber auch noch offene Pflichten. Beispielsweise Nachschuß in die Rücklagen.
Alles, was Du glaubst, noch bekommen zu müssen, hast Du mit dem Kaufpreis bereits bekommen. Umgekehrt gilt es aber genauso.
ich meine ab 300€ Lohnt sich eine Klage.
Nein, das ist falsch. In meinem Notarvertrag steht eben nicht, dass wenn ein Guthaben besteht, es der neue Eigentümer bekommt und es steht eben auch nicht, dass wenn es zu einer Nachzahlung kommt, dass ich diese zu bezahlen habe.
Es war ja schon auf dem Gericht und die Richterin sagt, dass dies ungewöhnlich ist.
Es steht aber, dass alles bis zur Besitzübergabe, 31.3.15 mich betrifft, d.h. sollte es hier eine Nachzahlung geben ich für diese aufkommen müsste, genauso wenn es ein Guthaben gibt, dass ich das erhalte.
Dann steht, dass alles nach der Besitzübergabe 1.4.15 die Angelegenheit des neuen Eigentümers ist. Sollte es zu einem Guthaben kommen erhält er das. Sollte es in dieser zeit zu einer Nachzahlung kommen, so muss er für diese aufkommen.
Es wurde also eine ganz scharfe Kostentrennung gemacht.
Das Problem ist aber, dass der neue Eigentümer in der Zeit vor dem 31.3.15 also für meine Angelegenheiten abgestimmt hat. Er war ja auch ET und konnte abstimmen, keine Frage aber der Hausverwalter hätte hierfür nicht abstimmen lassen dürfen.
Er kann doch nicht für meine Angelegenheiten abstimmen, dass ich für die Eigentümergemeinschaft Gelder nachbezahlen soll - gehts denn noch?????????????
Das ist auch der Richterin sauer aufgestossen und hat gesagt, dass wenn ich eine Bezahlung vom neuen Eigentümer haben sollte, weil die Miteigentumsanteile nicht stimmen, ich das gerichtlich einklagen müsste. Problem ist nur, dass sich der neue Eigentümer in der EV der Stimme enthalten hat und es nicht innerhalb von 4 Wochen den Beschluss angefochten und binnen weiterer 4 Wochen begründet hat.
Ein weiteres Problem ist, dass der Hausverwalter im Mai 2015 als ich kein Besitzer der Wohnung mehr war, mir eine Rohrverstopfung in Rechnung stellte, welche auf der neuen Abrechnung war, obwohl ich überhaupt kein Besitzer der wohnung mehr war.
Die Rohrverstopfung war im Mai 2015 und Schlüsselübergabe war am 1. April 2015.
Und diese Abrechnung hat der neue Eigentümer zu seinen Gunsten abgestimmt, d.h. dass ich noch an der Rohrverstopfung bezahlen soll in einer Zeit in der ich kein Besitzer der Wohnung mehr war. Er hätte dem hausverwalter sagen müssen, dass die komplette Abrechnung falsch ist.
Auch eine Rohrverstopfung vom Januar 2015 hat der Verwalter in der Abrechnung 2014 abgerechnet. Normalerweise muss immer in dem Jahr abgerechnet werden wo die Kosten angefallen sind.
Die Richterin sagte, dass der neue ET mit den Konsequenzen leben muss.
Mein Anwalt hat gesagt, dass ich den neuen ET schadenersatzpflichtig machen kann.
Das habt ihr mir nie geschrieben schleudermaxe und bwhoch2.
Das habt ihr mir nie geschrieben schleudermaxe und bwhoch
Möchtest Du uns jetzt schadensersatzpflichtig machen?
Das hier ist kein Rechtsberatungsforum. Hier werden Meinungen verbreitet. Vor allem in komplizierten Fällen ist man immer auf Informationen angewiesen, die nicht unbedingt immer komplett sind.
Am Ende reicht es doch, wenn Dich Dein Anwalt gut berät und es vielleicht besser weiß, als jeder Rechts-Amateur hier, wozu ich mich auch zähle.
Was erwartest Du, wenn Du nach konkreten Auskünften fragst in einem Forum, das nichts für Antworten in Rechnung stellt?
Mit für und gegen den Erwerber gelten ist gemeint, dass wenn es ein Guthaben vor dem 1.4.15 gibt es mir zukommt und wenn es eine Nachzahlung gibt, ich diese bezahlen muss.
Genau dasselbe trifft auf den neuen ET zu. Gibt es ein Guthaben nach dem 1.4.15 erhält es der neue ET. Kommt es zu einer Nachzahlung, so muss der neue ET in dieser Zeit nachbezahlen.
Das Problem ist nur, dass der neue ET für Abrechnungen abgestimmt hat, welche vor dem 1.4.15 entstanden sind - zu seinen Gunsten.
Beim Notar angerufen. Hier hies es, dass dies unzulässig ist. Er kann nicht zu seinen Gunsten abstimmen, dann muss er die Konsequenzen tragen.
Wieso kannst Du nicht mit Deinen Mietern abrechnen? Wenn Du zuständig bist, hast Du in der Frist abzurechnen und eine AR der WEG ist dafür nicht notwenig, so jedenfalls die LG in Itzehoe und Leipzig.
Ich kann eine Abrechnung von 2014, welche erst im 7. April 2016 beschlossen wurde, nicht mehr abrechnen. Es ist verboten. Spätestens 12 Monate nachdem Wirtschaftsjahr also nach dem 31.12.14 muss abgerechnet worden sein, das wäre dann der 31.12.15 gewesen. Später geht nicht.
Ich verstehe aber auch nicht, dass ein neuer Eigentümer in meiner Sache hier abstimmt. Wenn er hier zu seinem Vorteil und meinem Nachteil abstimmt, müsste ich ihn ja schadenersatzpflichtig machen können.
Es steht ja auch im Kaufvertrag drin, dass Ansprüche für und gegen den Erweber gehen können.
Noch einmal und auch nur für Dich: Die Gerichte haben geurteilt, der Vermieter kann in der gesetzlichen Frist mit seinen Mietern abrechnen ohne die AR der WEG.
Warum hast Du denn die Frist nicht eingehalten?
Auch eine vorläufige BK-Abr. wäre ja denkbar mit Option der Berichtigung.
Man kann die AR schon berichtigen, aber spätestens 12 Monate später muss diese AR korrekt auf dem Tisch liegen. Ich habe schon Klagen geführt und deshalb weiß ich es aus eigener Erfahrung.
Aber es geht ja nicht nur um die AR was Heizung und Wasser betrrifft. Es geht um reparaturen in Höhe von 3600 Euro im zweiten Halbjahr 2014 und der Hausverwalter konnte mir Rechnungen von nicht einmal 500 Euro zusenden, eine davon war eine Legionellenprüfung von 269 Euro, ob die zu Reparaturen zählt ist nochmals eine andere Frage. Jedenfalls habe ich entdeckt, dass er Rechnungen von 2015 in den Abrechnungszeitraum 2014 (1.7.14 bis 31.12.14) geschmuggelt hat.
Andere Frage: Wenn der alte Verwalter am September 2014 ausgeschieden ist und der neue am 1.3.15 eingestiegen ist, dürfen dann in dem zeitraum dazwischen wo es keine Verwaltung gegeben hat auch Verwalterkosten abgerechnet werden. Der alte Verwalter hat gleich gesagt, dass er keine Hausgeldabrechnung mehr einzieht und keine Verwalterkosten mehr fällig werden und er es ruhig stellt.
Dann kommt der neue Verwalter und hat die Hausgeldabrechnung eingezogen und gibt Verwalterkosten nicht mehr heraus und rechnet auch noch doppelt ab.
Schon wieder dumm Tüch!
Gegenseitige Ansprüche aus BK-Abrechnungen verjähren in drei Jahren und eine vorläufige kann somit in diesem Zeitraum auch geändert werden. LG Leipzig: Sogar danach, wenn es um eingehende Forderungen von Versorgern oder Entsorgern und Grundsteuer geht.
Aber ein 10 EUR/Verwalter kommt natürlich nicht an solche Quellen.
Deine anderen Probleme wurden ja schon seitenlang beantwortet.
Die Antwort sagt jetzt wieder überhaupt nichts aus. Der neue ET hat einen Beschluss unterzeichnet am 7.4.16 über meine Hausgeldabrechnungen 1.7.14 bis 31.12.14 und 1.3.15 bis 31.3.15.
Jetzt will plötzlich der Verwalter bzw. die Eigentümergemeinschaft 1600Euro von mir. Seit 7.8.15 stehe ich nicht mehr im Grundbuch. Beschlossen hat das aber der neue ET am 7.4.16 und zwar Hausgeldabrechnungen vom 1.7.14 bis zum 31.12.14 und
eine Abrechnung vom 1.1.15 bis zum 31.3.15. Besitzübergabe war übrigens der 31.3.15 falls das von Interesse sein sollte.
Jetzt die konkrete Frage. Der neue ET hat in meinem Namen falsche
Miteigentumsanteile beschlossen, er hat falsche Quadratmeterzahlen mit beschlossen, obwohl der Verwalter verpflichtet ist nach der
Teilungserklärung abzurechnen. Dann war eine Kanalverstopfung die mein Mieter nicht verursacht hat. Trotzdem taucht die versteckt auf der
Hausgeldabrechnung als Reparatur auf, obwohl die 2015 passiert ist hat der Verwalter diese versteckt als reparatur in 2014 reingebaut also in die Abrechnung 1.7.14 bis 31.12.14.
Dann war im Mai 2015 eine weitere Rohrverstopfung, diesmal als
Sanierung gekennzeichnet. Die ist bei mir auf der Rechnung im
Abrechnungszeitraum 1.1.14 bis 31.3.14 drauf, obwohl ich im 1.4.15 überhaupt kein Besitzer mehr war, ET natürlich auch nicht.
Einmal wird hier geschrieben, dass ich kein Geld mehr bekomme aus der Zeit und dann wird wieder geschrieben, dass ich nichts mehr bezahlen muss.
Na, was denn nun schleudermaxe??
"Natürlich gibt es nur eine Abrechnung und zuständig für Guthaben bzw.
Nachforderung ist der ET, der am Tag der Beschlußfassung im Grundbuch
steht. Davon will allerdings lachs nichts wissen und auch noch nie von
gehört haben, wie aus seinen zahlreichen Fragen und Kommentaren zu
ersehen ist."
Das ist ja sehr interessant dein Kommentar schleudermaxe.
Den neuen ET und die Rechtsanwältin des neuen ET habe ich angeschrieben. Sie schrieb mir zurück, dass ich mich an den Hausverwalter wenden soll.
Na wat denn nu?
Und was soll ich jetzt konkret machen??
..... nur das, was ich schon immer zu allen Deinen diesbezüglichen Fragen schreibe:
Alles an den Verwalter zurück mit Hinweis "Irrläufer". Du bist raus aus der Beschlußfassung, wie oft denn noch?
Hi,
drohen kann jeder. Warte auf den Mahnbescheid und gehe in Widerspruch. Das zuständige Gericht wird Dich anhören. Ein Fachanwalt wäre schlau.
Kopf hoch, da kommt schon Ordnung rein. Mir erschließt sie sich nur nicht.
Gruß Dietmar
aber prinzipiell muss das Gericht die Klage gleich abweisen, da ich kein ET mehr bin und der Verwalter muss dann erneut gegen den ET klagen oder sehe ich das falsch?
Kann er überhaupt gegen mich ein Mahnverfahren einleiten, wenn ich kein ET mehr bin. Ich verstehe es leider nicht. Im Verwaltervertrag steht ja, dass er nur gegen Et vorgehen kann.
Oder zählt die Zeit wo ich noch ET war?
Hast Du Ahnung wie das ist? Wenn im Apri 2016 der neue ET über meine Angelegenheiten abstimmt über zwei Abrechnungen von 2014 und von 2015. Ich habe die Notarvertreterin angerufen. Sie sagte, dass dies garnicht geht.
Was ist jetzt richtig?
Die Notarin sollte ggf. zur Schulung.
Der Staatsanwalt wird das einstellen,ich kenne einen Fall bei meiner Schwester das war da ähnlich.Trotzdem ist es Dein gutes recht Anzeige zu erstatten. Bei meiner Schwester wurden einfach Verwaltergebühren doppelt kassiert vom alten und vom neuen Verwalter.Die tolle WEG hat aber das GEld im Nachhinein genehmigt weil die blöd sind. Trotzdem war die Anzeige eine enorme Abschreckung deren HV Musste bei der Polizei vernommen werden.
Ich habe vorgestern gegen ihn wegen §37 Anzeige erstattet, da er meine Daten an einen anderen Eigentümer gegeben hat. In Dt. herrscht immer noch sowas wie Datenschutz. Er kann nicht einfach meine Abrechnungen an andere herausgeben.
Auch im letzten Jahr hat er mir gedroht wenn ich nicht bis 3 Wochen 1015 Euro offene hausgeldzahlung bezahle, er gegen mich ein mahnverfahren einleitet. meine Anwältin hat gesagt, dass es Nötigung ist. Außerdem hat er nicht die Anfechtungsfrist abgewartet. Er kann nicht einfach 1015 euro verlangen von einer alten Verwaltung aus 2014 wenn er erst im 1.3.15 eingetreten ist. D