Warmmiete und nun Erdgas extra?
Hallo lieber User, ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag und den zusätzlichen Kosten. Ich zahle eine Kaltmiete und Betriebskosten, die Heiz- und Warmwasservorauszahlung beinhalten. Nun bin ich ein wenig verwirrt weil ich von den Stadtwerken einen Vertrag bekommen habe, indem Strom und Erdgas aufgelistet sind. Sicher, Strom ist in der Miete nie enthalten aber warum muss ich Erdgas zahlen? Ich habe einen Boiler im Badezimmer aber er kann doch nicht der Grund für den Abschlag sein, oder? Sie wollen monatlich 50€ alleine für Gas haben. Ich zahle doch eine Warmmiete an den Vermieter. Warum soll ich nun noch das Erdgas monatlich an den Versorger zahlen? Danke für die Hilfe.
5 Antworten
Wenn du extra Gas verbrauchst, hast du auch einen Zähler und kannst nachrechnen, ob der Abschlag gerechtfertigt ist.
Hast Du einen eigenen Gaszähler für Deine Wohnug, wenn ja, ist das rechtens, denn wahrscheinlich ist Dein Warmwasser für Küche und Bad nicht in den Nebenkosten enthalten. Schau mal in Deinen Mietvertrag. 50 Euro erscheinen mir zwar auch ein wenig hoch nur für warmes Wasse, aber ich weiss ja nicht, wie lange Ihr täglich unter der Dusche steht.
Wieso fragst Du hier?
Frage den Vermieter oder die Stadtwerke.
Mismid, da hast du ein wenig mehr Grips gezeigt als ReinerUnsinn, der wohl nur Unsinn schreiben mag. Stadtwerke können mir nicht helfen und mein Vermieter ist im Urlaub.
was sollen die Stadtwerke für eine Auskunft geben? Die kennen doch seinen Mietvertrag nicht!
Dann ist in deiner Warmmiete keine Pauschale für Heizung und Warmwasser enthalten. Aber selbst wenn das so wäre, wie bei mir, wird nach Verbrauch abgerechnet. Ich bekomme auch 1x im Jahr eine Abrechnung und muß meistens nachzahlen.
wenn du einen Boiler im Bad hast, dient dieser zur Warmwasserversorgung und nur für dich alleine. Er kann also nicht in den Betriebskosten enthalten sein. 50 Euro ist nur für Warmwasser etwas hoch angesetzt. Vielleicht ist es ja ein Gastherme für Warmwasser und Heizung in deiner Wohnung. Dann dürfte aber keine sonstige Heizung in den Betriebskosten enthalten sein