Warmhaltebehälter mit Brennpaste im Auto transportieren?
Hallo,
Hatte vor 2 Wochen einen "leichten Brand im Auto. Entstanden ist dieser, weil ich zum Geburtstag Essen bei einem Partyservice bestellt hab.
Dieser hat mir einen Warmhaltebehälter mit Brennpaste ins Auto gelegt damit das Essen warm bleibt... als die Paste während der Fahrt kippte und auslief fing es Feuer im Kofferraum.
Der Partyservice Inhaber war schockiert und meinte er würde alle Kosten übernehmen, Hauptsache es bleibe unter uns. War für mich kein Problem, da es mir nur darum ging, dass der Schaden behoben wird.
Nun war ich beim Autosattler, da die Rücksitze leicht verkokelt waren. Laut Kostenvoranschlag eine Summe von 1200 Euro.
Heute beim Partyservice Inhaber angerufen und gesagt, dass es 1200 kostet.. Er akzeptiert es nicht, wäre viel zu hoch. Ich wäre auch Teilschuldig und solle einen Teil mitbezahlen.
Nun meine Frage.. ist es überhaupt erlaubt einen solchen Wärmebehälter mit Brennpaste dem Kunden ins Auto zu legen?
Überlege nämlich einen Anwalt einzuschalten.
Mfg
6 Antworten
Nein, ist es nicht...schuldig bist allein du, du hättest so gar nicht fahren dürfen...
Geht's noch? Was kann der Partyservice dafür, dass du die sog. Rechauds, also die mit Sicherheitsbrennpaste gefüllten Behälter unter den Essensbehältern brennend mit offener Flamme im Auto transportiert hast?
Die war selbstverständlich vorher mit den Deckelchen an den Sicherheitspastenbehälter oder Aluminiumfolie umwickelt zu löschen, vor dem Verladen sicherzustellen, dass sie nicht mehr brennen und in diesem Zustand völlig ungefährlich zu transportieren :-O
Wen verklagt dein Anwalt als nächstes? IKEA, weil du die dort gekauften Geburtstagskerzen schon mal angezündet im Kofferraum zur Party gefahren hast?
In den USA muss man Sicherheitshinweise für jeden DAU geben, hierzulande nicht. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung wie deiner Verantwortung als Fahrzegführer es zu unterlassen, innerhalb eines Kfz brennende Flüssigkeiten oder offene Flammen zu transportieren.
G imager761
Offenes Feuer im Fahrzeug ist in jedem Fall grob fahrlässig. Das sollte jedem klar sein - sowohl dem Partyservice-Betreiber, als auch Dir. Sicher wird Dir eine Mitschuld an der Sache gegeben, wobei ich nicht abschätzen kann, ob die bei 50 % liegt oder für Dich geringer ausfallen würde.
Du kennst die gänge Redensart "Der Fahrer ist für die Sicherheit seiner Ladung verantwortlich" ? Du solltest froh sein wenn das ohne Anwalt als halbe-halbe ausgeht....denn ein Gerichtsverfahren wird so ganz nebenbei noch einen Strafbefehl gegen dich ergeben.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch grob fahrlässigen Transport einer brennenden Substanz.
Für einen Strafbefehl braucht es kein Verbrechen...eine Ordnungswidrigkeit genügt.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch grob fahrlässigen Transport einer brennenden Substanz.
Welcher Tatbestand soll denn dadurch erfüllt worden sein?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
Für einen Strafbefehl braucht es kein Verbrechen...eine Ordnungswidrigkeit genügt.
Nein.
Bei OWi - Bußgeldbescheid.
Ein Strafbefehl nur nach einer Straftat,
Natürlich ist es erlaubt.
Theoretisch bist du allein schuldig, denn als Fahrer liegt die Ladungssicherung in deiner Verantwortung.
(Genau wie bei LKWs, der Fahrer haftet, nicht der der beladen hat)
(Genau wie bei LKWs, der Fahrer haftet, nicht der der beladen hat)
Stimmt nicht,
auch der Verlader haftet.
Nein, der Verlader haftet nicht.
Es liegt am Fahrer die Ladungssicherung zu prüfen (falls diese vom Verlader vorgenommen wurde) und bei Mängeln nachzubessern.
Alles was du konkret in diesem Fall dem Verlader vorwerfen könntest wäre falsche Beratung bezüglich des transports von Gefahrgut; und das würde vor Gericht nicht ziehen.
Ich informiere Dich mal:
http://www.ladungssicherung.de/verantwortlichkeit_des_verladers
Strafbefehl? Weswegen? Welches Verbrechen wurde verübt?