Warenbetrug Ebay Kleinanzeigen Strafe?

4 Antworten

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl.

Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft.

Wird innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.

Zahle den Betrag von 1.350 € oder stelle Antrag auf Ratenzahlung - bei Nichtzahlung mußt Du 30 Tage ins Gefängnis - bei 30 Tagesätzen giltst Du als NICHT als VORBESTRAFT - kein Eintrag im Führungszeugnis - also im Grunde genommen eine, wenn auch strafbare, Bagatelle...

Solltest Du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen kommt es zur Verhandlung - da könnte das Strafmaß aber höher ausfallen.

BSE1989 
Beitragsersteller
 08.08.2014, 08:18

Vielen Dank ersteinmal für Ihre Antwort.

Ich würde gerne eine Einschätzung haben, wie es mit dem laufenden Verfahren aussieht? Muss ich ins Gefängnis?

Wie gesagt der Schaden ist beglichen in allen Fällen.

Und die Taten lagen weit vor diesem Strafbefehl.

Vielen Dank

DerSchopenhauer  08.08.2014, 09:16
@BSE1989

Die Schadensbegleichung ist der zivilrechtliche Teil - das hat mit Sicherheit zu der milden Strafe geführt.

Der Strafbefehl ist der strafechtliche Teil.

Du bist schon verurteilt worden: nämlich 1.350 € Strafe zu zahlen (wegen eines geringen Vergehens nur per Aktenlage und nicht nach einer Verhandlung) - wenn Du gezahlt hast ist alles o.k.

Das ist schon Deine Strafe - Du mußt nur ins Gefängnis, wenn Du die Strafe nicht zahlst (und zwar 30 Tage müsstest Du dann ins Gefängnis).

Wenn Du Einspruch einlegst kommt es allerdings zu einem Gerichtsverfahren - dann kann aber die Strafe höher ausfallen

dresanne  08.08.2014, 10:10
@DerSchopenhauer

Ich glaube, Schopenhauer, das verstehst Du falsch. Ich lese das so, das zu diesem Strafbefehl ein neues Verfahren wegen 5fachen Warenbetrugs kommt. Und zum Fragesteller: Die Erleuchtung kommt zu spät. Wer nach einem Strafbefehl ein neues Strafverfahren desselben Delikts laufen hat, wird wohl nicht mehr mit Bewährung davonkommen. Außerdem gilts Du dann als vorbestraft und kein Betrieb stellt Dich mehr ein. Konntest Du Dein Hirn nicht vorher einschalten?

DerSchopenhauer  08.08.2014, 10:59
@dresanne

Ich hatte zwischendurch auch so eine Vermutung, daß es sich um zwei Verfahren handeln könnte - aber bis zur Erstellung eines Strafbefehls dauert es auch schon einmal etwas länger - daher könnte der Ausgleich der Schäden schon etwas länger her sein - deshalb gehe ich noch von einem Verfahren aus...

Sollte es sich um ein zweites Verfahren handeln, welches weder durch Strafbefehl noch durch Urteil bisher abgeschlossen ist, dann wird die folgende Strafe nicht so mild sein...

Aber mit Gefängnis dürfte dennoch vermutlich nicht zu rechnen sein - eher eine Freiheitsstrafe mit Bewährung (mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung oder mehr als 90 Tagessätze).

Das wäre würde dann allerdings bis zur fristgemäßen Löschung als Vorstrafe im Führungszeugnis stehen..

BSE1989 
Beitragsersteller
 08.08.2014, 11:34
@DerSchopenhauer

Ja richtig, das ist ein Zweites Verfahren, wo aber jeglicher Schaden beglichen wurde.

Unter den Umständen das ich den Schaden wieder gut gemacht habe, in einem geregelten Familienverhältnis lebe, eine feste Arbeitsstelle habe (Positive Sozialprognose) könnte ich vielleicht noch mit einer Geldstrafe zu rechnen?

Können Sie mir Tipps geben wie ich einer Gefängnisstrafe aus dem Weg gehen kann?

Viele Dank

DerSchopenhauer  08.08.2014, 14:52
@BSE1989

Da gibt es keine Tipps zu geben; das ist eine wiederholte Straftat - da wird es mit Sicherheit zu einem Verfahren kommen - daß Du den Schaden schon reguliert hast, fällt positiv ins Gewicht - auch wenn Du die Taten direkt gestehst - dann könnte es auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen - Du solltest Dir einen Anwalt nehmen...

Muss ich nun ins Gefängnis?

Es steht zu befürchten, dass da die verschiedenen "Auffälligkeiten" zusammengelegt werden und die entsprechende Strafe geurteilt wird. Frage besser Deinen Anwalt

Ich habe riesige Angst. Bin in einer festen Beziehung, habe eine feste Arbeitsstelle

Das war doch wahrscheinlich alles schon vor Deinen "Straftätigkeiten" vorhanden und hat Dich daran nicht gehindert.

Ich habe ein laufendes Verfahren wegen Warenbetrug in 5 Fällen, Schaden ca. 1000 €, welchen aber schon komplett beglichen wurde. Ich wollt dies so nicht und bereue es zutiefst.

Ja stimmt, alle die erwischt werden, bereuen es zutiefst. Da ist dann doch eher eine gehörige Portion Selbstmitleid dabei.

Fazit: Frage Deinen Anwalt. Hier kann Dir keiner einen verklässlichen Hinweis geben.

Mit Erfahrungswerten kann ich nicht dienen und werde damit auch nie dienen können, weil ich vorher überlege.

BSE1989 
Beitragsersteller
 08.08.2014, 10:12

Sehr hilfreich, danke.

Hast Du keinen Anwalt? Besprich das mit dem.

BSE1989 
Beitragsersteller
 08.08.2014, 08:04

Noch nicht, da ich noch keinen Strafantrag vom Amtsgericht habe.

Es geht mir nur um eine Einschätzung.