bei Eis.de Online bestellt .2 tage zu spät bezahlt nun Anzeige wegen Warenbetrug!Ist das rechtens?
Ich habe bei Eis.de etwas bestellt im Wert von 15,55 €. Ich habe denen einen Abbuchungsauftrag erteilt,die haben auch abgebucht.Mein Konto war bei der Bestelleng selbstverständlich gedeckt.Jetzt hat sich aber etwas überschnitten und die Abbuchung von denen wurde nicht eingelöst. Ich habe dies sowohl beim Onlinebanking nicht sehen können(normalerweise taucht sowas auf) auf dem Kontoauszug stand es dann..Die haben mir dann eine Mail deswegen geschickt.Ich habe nur die Überschrift :(Lastschrift nicht eingelöst)der E-Mail gelesen,nicht die Mail geöffnet und ich habe selbstverständlich "SOFORT" überwiesen. 2 Tage nach der Zahlungserinerung,ich bin sehr eingebunden 2 kinder, Sport arbeit, usw. und die 15,55! € 2 Tage später bezahlt.Allerdings nicht die Mahngebühr von 4 €.Denn ich habe die Mail nicht geöffnet, wo die 4 € aufgeführt waren,.Da ich wie oben erwähnt nicht ständig meine E-mails lese(weil viel Werbung und e-mails schreibe ich auch nicht so) habe ich jetzt eben am 10.11.13 gelesen das die mir wegen 4!! euro schon 3 ! Mahnungen geschickt haben sind nun bei 22 euro...und drohen oder haben mich wegen Warenkreditbetruges angezeigt!DA bestell ICH NIX mehr!
Die Frage ist das Rechtens das die so ein Aufriss machen ,mich anzeigen wollen und wegen 4 Euro mich 3 mal Anmahnen obwohl ich das Geld 2 Tage nach der misslungenen Abbuchung überwiesen habe bzw. mein Konto war gedeckt als ich bestellte. Das ist doch kein Warenbetrug?? Schließlcih habe ich die Ware 2 tage später bezahlt lediglich die Mahngebühr von 4 € nicht!?? Da es sich um Mahngebühren handelt ist das doch kein Warenbetrug?
1 Antwort
Es liegt auch kein Warenbetrug vor, den dazu würde gehören das du nicht bezahlen wolltest Du hast aber definitiv mit deiner Zahlung gezeigt das du Zahlen wolltest. Die Mahngebühr ist wie der Name schon sagt eine Mahngebühr und die nicht zu Zahlen ist Meilen weit entfernt von irgend einem Betrug.
ok.danke erstmal