Ladendiebstahl 3,45 €

5 Antworten

Deine Geschichte ist viel zu verrückt, um gelogen zu sein vermute ich. Deine Rechtschutzversicherung wird dir helfen, wenn die Möglichkeit besteht, dass du einen Streit gewinnst. So weit muss es aber nicht kommen. Ich denke, wenn du diese Geschichte so erzählst, wird man dir glauben, zumal du ja auch noch nie aufgefallen bist. Einträge ins Führungszeugnis oder so was bekommst du ganz sicher nicht und dem Laden würde ich das auch nicht zahlen wenn ich nichts gemacht hätte. Es könnte ja wirklich so passiert sein, wie du es schilderst und im Zweifelsfall gilt die Regel- Immer für den Angeklagten. Du stehst jetzt sicher unter Stress. Mach dir nicht so viele Sorgen. Das wird schon in Ordnung kommen denke ich. Viel Glück!

Ob der Artikel tatsächlich aus versehen in deine Tasche gerutscht ist oder ob du wirklich böse absichten hattest, kann man hier nicht feststellen. Selbst bei einem Video kann man nicht sagen "Schau, da rutscht es ausversehen rein". Könnte ja auch gekonnt sein. Aussage gegen Aussage. Fakt ist nur: Du hattest einen Artikel dabei, der nicht bezahlt wurde. Dies ist der tatbestand eines Diebstahls. Um die Strafe mit dem Hausverbot kommst Du also nicht drum rum. Tatsächlich passt hier: Leider pech gehabt. Du wirst auch mit einem Anwalt (so glaube ich) nicht beweisen können, das es ausvershen war. Die Umstände wären hier sehr fragwürdig.

JotEs  03.02.2015, 22:42

Du hattest einen Artikel dabei, der nicht bezahlt wurde. Dies ist der tatbestand eines Diebstahls.

Nein. Der Tatbestand des Diebstahls besteht darin, einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegzunehmen in der Absicht, sich oder einem anderen diese Sache rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB).
Wenn also das Make-up tatsächlich aus Versehen in die Kleidung der Fragestellerin gerutscht ist, dann fehlt eben diese Zueignungsabsicht und damit ist der Tatbestand des Diebstahl nicht erfüllt.

Du wirst auch mit einem Anwalt (so glaube ich) nicht beweisen können, das es ausvershen war.

Das braucht die Fragestellerin auch nicht. Statt dessen muss der Staatsanwalt ihr die Zueignungsabsicht nachweisen.

Du könntest Dich natürlich einfach mal bei Rechtschutz erkundigen, wenn Du die eh hast.

Natürlich ist das leider dumm gelaufen, wenn das zuufällig ins Jack rutscht und man das gar nicht merkt :-S

Seidenblatt 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 11:18

Das ist ja das eben! Ich habe keine Ahnung wie das überhapt passiert ist.. Ich habe mir schon gedacht.. Bei der Abteilung Kosmetik waren ein paar Jugentliche waren laut und haben sich über ihrgenwelche Sachen lustig gemacht die Standen eigentlich in der Nähe von mir.. Das die mir das Make up in meine Kapuze gesteckt haben.. Ich habe keine Ahnung aber ihrgenwo ist das Make up dann rausgefallen

verlang nach dem viedeomaterial. da könnte man sehen das es sich um ein Missverständnis handelt

Seidenblatt 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 11:18

Es ist kein Viedeomaterial vorhanden das ist ja das Problem!

pontios94  03.02.2015, 12:24
@Seidenblatt

na umso besser für dich bei aussage gegen aussage gilt immer zu Gunsten des angeklagten . die drogeriekette ist in der Beweispflicht können sie kein Beweismaterial liefern ist es deren Problem

du könntest genau so gut sagen die Kassiererin hat vergessen die Sicherung ordnungsgemäß zu entfernen du hast den Artikel in deine Jackentasche gesteckt und beim rausgehen hat die warekontrolle gepiept das ist alles vorstellbar und es wäre nicht das erste mal

meine Empfehlung bezahl die kosten nicht wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt wirst du und da bin ich mir zu 85 % sicher gewinnen .

mfg

Das hört sich einfach nur nach einem doofen Missgeschick an. Frag nach dem Videomaterial und probier es dem Laden so zu beweisen. Ich glaube dir😉