Konflikt mit Lehrer, was sagt das Gesetz?
Hallo liebe Community!
und zwar geht es heute um ein etwas heikleres Thema.Wie schon im Titel bekannt, handelt es sich um einen Konflikt mit meinen/unseren Mathematik Lehrer.
Wir hatten vor den Ostern eine Mathematik Schularbeit, da waren 8 Leute nicht anwesend (inklusive ich). Also dachten wir naja der Lehrer wird uns wohl bescheid geben wann wir diese Nachholen.
So, Ostern vorbei wir kommen in die Schule und am ersten Schultag hatten wir auch natürlich Mathematik, er meint, er darf uns die jetzt so geben zum schreiben, da es eine Nachholschularbeit seie. Wohl gemerkt, das diese direkt nach einem Schulfreien Tag war!
Also schrieben wir diese, wir machten einen Spaß daraus und malten Smileys etc. auf die Arbeiten. Weil er so plötzlich gekommen ist, und uns davor nicht einmal bescheid gegeben hat über Email oder andere Klassenkollegen,
Heute haben wir die Schularbeiten zurückbekommen, und logischerweise hat jeder einen 5er, was mit uns zusammen, mehr als die hälfte der Klasse haben, und normalerweise muss man ja dann den Test/Schularbeit wiederholen da mehr als die Hälfte der Klasse ein Nicht Genügend hat. Er aber meint, er macht jetzt demnächst Prüfungen an der Tafel, und keine Wiederholung!
jetzt frage ich mich als Schüler einer weiterführenden Schule(Österreich)
Gilt die Schularbeit? Ist sein verfahren legitim oder hat er jetzt gesetzlich einen Fehler gemacht? Muss er die Schularbeit wiederholen, oder darf er das so?
Ich bitte um Hilfe, ich will mir sowas auf keinen Fall gefallen lassen!
7 Antworten
Ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher aber ich glaube zu wissen, dass die Schularbeit direkt in der nächsten Stunde des Fachs nachgeholt werden darf, komplett egal ob davor ein Feiertag oder Schulfrei war.
Es ist eben nur so, dass eine Schularbeit regulär nicht an so einem Termin angesetzt werden darf, das nachholen einer Schularbeit ist da aber glaube ich anders geregelt, denn der neue Termin muss dazu ja auch nicht mit dem Schulleiter abgesprochen werden.
Bei uns in der Schule wurde das auch so gesagt und daher war es für uns klar, dass wir die an diesem Tag hätten nachholen müssen. In so fern würde ich auch mal behaupten, dass ihr euch auch denken könntet, dass ihr die Schularbeit beim nächst möglichen Termin nachmacht.
Die 5er waren daher komplett legitim.
Zur Schularbeit selbst glaube ich muss er die Schularbeit wiederholen wenn mehr als die Hälfte der Klasse negativ ist, dazu gibt es folgenden Absatz:
Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009375
§7.11
Ich bin mir da allerdings nicht sicher, ob das in Österreich möglich ist, immerhin würde auf diese Weise ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden.
Im verlinkten §7 ist dazu ebenfalls nichts zu finden.
Vielen Dank für die präzise Antwort, ich habe mich nur gewundert, da ich davon ja eigentlich ausgegangen bin das zumindest ein Termin angekündigkt werden könnte, aber wenn dem nicht so ist.
Trodzdem Danke für deine Antwort
Nachschreibtermine einer Klassenarbeit müssen nicht angekündigt werden, der Haupttermin ist Ankündigung genug.
Und ja, Nachtermine dürfen auch am Tag nach den Ferien und dem 1. Tag nach einer Erkrankung geschrieben werden
Also in meinen Augen ist das nicht legitim! Allerdings ist es auch nicht OK, erst der Arbeit zuzustimmen (wenn auch gezwungener Maßen) und sie dann nicht 'ernst' zu nehmen! Schließlich macht das extra Arbeit und ist kein Spaß!
Im IdealFall, wenn man eine Arbeit verpasst, geht man zwischendurch zum Lehrer, spricht einen Termin ab und holt diese so schnell wie möglich nach, ODER man nutzt einen offiziellen NachschreibTermin!
Man kann es sich (als Lehrer) aber auch einfach machen und mehr oder weniger 'spontan' die Arbeit beim nächsten Termin nachschreiben lassen! Am nächsten Tag, oder so, so lange das 'gelernte' noch frisch ist, mag das gehen. Einfach die nächste Stunde ohne Absprache als selbstverständlich zu nehmen, kann nicht immer funktionieren, weil die Schüler ja schon eine Arbeit schreiben könnten, oder bereits 3 Arbeiten in der Woche! Sowas muss man also sowieso erstmal klären!
Außerdem ist ja der Lernstoff nach 2 Wochen Ferien nicht mehr 'frisch'! Also sind die Vorraussetzungen nicht gleich! Auch ist das spontane Nachschreiben eher eine Freiwilligkeit! Auch die Nachschreiber müssen die Gelegenheit zur Vorbereitung haben! Wenn zwischendurch andere Themen durchgenommen wurden, muss auch klar sein, welche dran kommen!
Das mit den freiwillgen mitschreiben war nicht freiwillig!
Wir haben ihn dann auch gesagt, das wir nicht vorbereitet sind und wir auch die Schularbeit gleich abgeben können, daraufhin antwortete er, nein, ich schicke euch hoch in den Chemie Saal dort wird gerade ein Test geschrieben und ihr schreibt da eure Schularbeit nach!
Und auch wenn, wir früher gehen wollte, er sagte nein, ihr werdet jetzt hier eine Stunde warten und diese Nachschreiben, das heißt wir hatten keine andere Wahl außer eine Stunde lang unter Aufsicht eines anderen Lehrers daumen zu drehen...
Mit der Ansager der Arbeit hat er auch automatisch das Nachschreiben angekündigt. In welchem Gesetz steht das mit den Smileys, dass ich das auch machen kann.
Naja das mit den Smileys ist eine komplett andere Sache, aber trodzdem danke für deine Antwort
Nach meinem Kenntnisstand: (Deutschland)
Ihr müsst zu ihm gehen und nachfragen, wann ihr die KA nachschreiben könnt.
1) Der Klassenlehrer darf die KA direkt nach einem Schultag nachschreiben und er brauch euch nicht zu informieren, dass müsst ihr selbst tun. (KA = Klassenarbeit)
2) Die KA gilt (egal wieviele 6,5,4), wenn der Schulleiter die KA nachschaut und unterzeichnet.
3) Die Prüfungen an der Tafel zählen wenn dann zur mündlichen Leistung...
Die mündliche Note zählt nur 1/3 bzw. 1/4 zur Gesamtleistung/note
Außer der Schulleiter unterzeichnet die KA.