Darf meine Lehrerin mir nach der Klausur unterstellen, dass ich gespickt habe?
Also liebe Community,
ich bin Schüler auf einem Gymnasium. Nun habe ich in der Chemie-Arbeit von meinem sehr schlauen Sitznachbarn abgeschrieben. Natürlich habe ich auch den Text geändert. Aber nicht sehr viel.
Die Rechen Aufgaben habe ich voll abgeschrieben , beim Text eher weniger.
Die Rechen Aufgaben 1:1 abgeschrieben
Meine Lehrerin hat mich während der Klausur nicht erwischt, was soll ich denn tun , wenn sie mich drauf anspricht.
Argumente würden nicht schaden
6 Antworten
Du behauptest natürlich nicht gespickt zu haben. Du solltest aber nochmal lernen um was es ging, damit falls sie überprüfen will ob du es denn wirklich weißt richtig antworten kannst. Ansonsten wäre es von ihr unverantwortlich dich des Lügens zu bezichtigen... auch wenn du es tatsächlich tust
Wenn du die Aufgaben exakt abgeschrieben hast, dann ist es kein Problem nachzuvollziehen, dass du und dein Nachbar immer exakt das gleiche habt. Besonders auffällig wird es, wenn der Nachbar ungewöhnliche Rechenwege nutzt oder Fehler macht.
Also ja, sie darf dich darauf ansprechen und sie darf dich auch entsprechend benoten, denn du hast ja betrogen.
Wenn sie anhand der Antworten erkennen kann, dass es sich um Unterschleif handelt, kann sie auch die Prüfung im Nachhinein als ungenügend bewerten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie das ja der Schulleitung oder im Extremfall dem Kultus zur Prüfung vorlegen. Sie haben bei jeder Prüfung ein Einspruchsrecht.
Dann würde ich verhandeln, ob eine 5- nicht angebrachter wäre als eine 6 (Täuschungsversuch).
Bring Blumen mit.
Ja darf sie.