Wann müssen die Halteverbotsschilder für ein Mobiles Parkverbot mit Abschleppmaßnahme aufgestellt werden?
Es geht um die Klärung der Frage, wann genau die Halteverbotsschilder für ein mobiles Parkverbot aufgestellt werden müssen, um eine polizeiliche Abschleppmaßnahme veranlassen zu können, für die der Fahrzeughalter die Kosten übernimmt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Urteil v. 24.05.2018, Az. 3 C 25.16 entschieden.
"Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Eine stundenscharfe Berechnung des Vorlaufs findet nicht statt."
Für mich ist damit die Angelegenheit nicht geklärt. Mobile Parkverbote haben einen genau definierten Geltungszeitraum. Er steht auf auf einem Zusatzschild unter dem eigentliche Halteverbotsschild. Ich erkläre meine Frage am besten mit einem konkreten Beispiel.
Aufgrund von Straßenbauarbeiten wird eine Halteverbotszone eingerichtet. Der Zeitraum ist von Montag 26.04.21 bis 19.05.21. Eigentlich sollten die Schilder also spätestens am Donnerstag, 22.04.21, 24:00 Uhr aufgestellt werden, um dann volle 3 Tage vor dem Geltungszeitraum, beginnend mit dem 26.04.21, 0:00 Uhr, Vorlauf zu haben. Ab Montag könnten dann Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.
Die Schilder wurden nun aber erst am Montag, 26.04.21, also zum Beginn des Geltungszeitraums aufgestellt. 3 volle Tage später, am 4. Tag nach dem Aufstellen der Schilder, am Freitag 30.04.21 werden dann Fahrzeuge durch polizeiliche Abschleppmaßnahmen entfernt.
War dies rechtens? Was zählt, die 3 vollen Tage Vorlauf zum Beginn des Geltungszeitraums? Damit wäre die ganze Halteverbotszone falsch eingerichtet und jede Abschleppmaßnahme nicht rechtens. Oder die 3 vollen Tage zwischen dem Aufstellen der Schilder und der Abschleppmaßnahme? Damit könnten die Schilder irgendwann innerhalb des Geltungszeitraum aufgestellt werden und nach 3 vollen Tagen wäre jede Abschleppmaßnahme rechtens.
Ich bin gespannt, ob jemand darauf eine eindeutige Antwort hat. Ich konnte nichts genaues finden.
viele Grüße und Dank im voraus
4 Antworten
Selbst wenn die temporäre Halteverbotszone verspätet eingerichtet worden ist: die Abschleppmassnahme wurde analog erst drei Tage nach Aufstellen der Schilder durchgeführt - somit meiner Meinung nach nicht zu beantstanden.
Dann würde ich mich aktuell freuen dass mein Auto noch da steht und es schleunigst unauffällig entfernen.
Eine halbe Stunde nach dem Aufstellen der Schilder kommt eine Politesse und verpasst Ihnen einen Strafzettel. Eine Stunde später freuen Sie sich über den Strafzettel und die Tatsache, noch nicht abgeschleppt worden zu sein?
Es gibt ein Aufstellprotokoll, auf dem ersichtlich ist, wann die Schilder aufgestellt wurden. Ein Einspruch gegen einen solchen Strafzettel ist also möglich. Zudem die Politessen ihr Revier kennen und auch wissen, dass die Schilder versprätet aufgestllt wurden... ggf. wird sogar noch vorher eine Abfrage im Amt gemacht.
Die Schilder wurden nun aber erst am Montag, 26.04.21, also zum Beginn des Geltungszeitraums aufgestellt. 3 volle Tage später, am 4. Tag nach dem Aufstellen der Schilder, am Freitag 30.04.21 werden dann Fahrzeuge durch polizeiliche Abschleppmaßnahmen entfernt.
die Schilder standen über 3 Tage, die Abschleppkosten trägt der Halter, der kann nicht lesen. Bis zum 3. Tag dürfte nicht abgeschleppt werden.
Der Fahrzeughalter kann lesen. Leider ist Ihre Antwort keine Antwort auf meine Frage.
Es geht um das Aufstellen der Schilder. Da die Maßnahmen erst durchgezogen wurden nachdem die Schilder 3 Tage standen, ist das durchaus rechtens.
(Jetzt Mal ehrlich, wer seine Karre 3 Tage im Halteverbot stehen lässt, das bereits ewig vorher angekündigt wurde, ist selbst schuld)
Es wurde nicht ewig vorher angekündigt. Es wurde gerade einmal 3 volle Tage vorher angekündigt.
3 Tage nach aufstellen der Schilder dürfen Fahrzeuge abgeschleppt werden - unabhängig vom Geltungszeitraum.
Und wann müssen die Schilder spätestens aufgestellt werden?
Danke für die Antwort, können Sie die Quelle Ihrer Information nennen? Wo steht das geschrieben?
Sie haben es selber dargestellt....das Gericht hat festgestellt, dass die Parkverbote 72 Stunden vorher ausgestellt werden müssen. Somit kann 72 Stunden nach Aufstellung das Fahrzeug abgeschleppt werden
Die Frage, die sich eben stellt ist, ob das Aufstellen der Schilder NACH dem Beginn des Geltungszeitraum überhaupt noch rechtens ist? Überlegen Sie mal, sie kommen an Ihr Fahrzeug und stellen fest, dass Sie nach den Angaben auf dem Schild bereits 1 Woche im Halteverbot stehen. Tatsächlich wurden die Schilder aber gerade einmal 1 Stunde vorher aufgestellt.