Wann müssen die Halteverbotsschilder für ein Mobiles Parkverbot mit Abschleppmaßnahme aufgestellt werden?

4 Antworten

Selbst wenn die temporäre Halteverbotszone verspätet eingerichtet worden ist: die Abschleppmassnahme wurde analog erst drei Tage nach Aufstellen der Schilder durchgeführt - somit meiner Meinung nach nicht zu beantstanden.

Sunlight77 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 21:54

Die Frage, die sich eben stellt ist, ob das Aufstellen der Schilder NACH dem Beginn des Geltungszeitraum überhaupt noch rechtens ist? Überlegen Sie mal, sie kommen an Ihr Fahrzeug und stellen fest, dass Sie nach den Angaben auf dem Schild bereits 1 Woche im Halteverbot stehen. Tatsächlich wurden die Schilder aber gerade einmal 1 Stunde vorher aufgestellt.

NaIchHalt09  02.05.2021, 22:05
@Sunlight77

Dann würde ich mich aktuell freuen dass mein Auto noch da steht und es schleunigst unauffällig entfernen.

Sunlight77 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 22:13
@NaIchHalt09

Eine halbe Stunde nach dem Aufstellen der Schilder kommt eine Politesse und verpasst Ihnen einen Strafzettel. Eine Stunde später freuen Sie sich über den Strafzettel und die Tatsache, noch nicht abgeschleppt worden zu sein?

NaIchHalt09  02.05.2021, 22:16
@Sunlight77

Es gibt ein Aufstellprotokoll, auf dem ersichtlich ist, wann die Schilder aufgestellt wurden. Ein Einspruch gegen einen solchen Strafzettel ist also möglich. Zudem die Politessen ihr Revier kennen und auch wissen, dass die Schilder versprätet aufgestllt wurden... ggf. wird sogar noch vorher eine Abfrage im Amt gemacht.

Die Schilder wurden nun aber erst am Montag, 26.04.21, also zum Beginn des Geltungszeitraums aufgestellt. 3 volle Tage später, am 4. Tag nach dem Aufstellen der Schilder, am Freitag 30.04.21 werden dann Fahrzeuge durch polizeiliche Abschleppmaßnahmen entfernt.

die Schilder standen über 3 Tage, die Abschleppkosten trägt der Halter, der kann nicht lesen. Bis zum 3. Tag dürfte nicht abgeschleppt werden.

Sunlight77 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 21:51

Der Fahrzeughalter kann lesen. Leider ist Ihre Antwort keine Antwort auf meine Frage.

Es geht um das Aufstellen der Schilder. Da die Maßnahmen erst durchgezogen wurden nachdem die Schilder 3 Tage standen, ist das durchaus rechtens.

(Jetzt Mal ehrlich, wer seine Karre 3 Tage im Halteverbot stehen lässt, das bereits ewig vorher angekündigt wurde, ist selbst schuld)

Sunlight77 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 21:47

Es wurde nicht ewig vorher angekündigt. Es wurde gerade einmal 3 volle Tage vorher angekündigt.

3 Tage nach aufstellen der Schilder dürfen Fahrzeuge abgeschleppt werden - unabhängig vom Geltungszeitraum.

Sunlight77 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 21:57

Und wann müssen die Schilder spätestens aufgestellt werden?

Sunlight77 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 21:56

Danke für die Antwort, können Sie die Quelle Ihrer Information nennen? Wo steht das geschrieben?

SaVer79  02.05.2021, 22:22
@Sunlight77

Sie haben es selber dargestellt....das Gericht hat festgestellt, dass die Parkverbote 72 Stunden vorher ausgestellt werden müssen. Somit kann 72 Stunden nach Aufstellung das Fahrzeug abgeschleppt werden