Hallo!
Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.
Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.
Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt.
Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe.
Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV.
Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung.
Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.
Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.
Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet.
Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.
Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren.
Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.
Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt?
Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden?
Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?
Viele Grüße