Wann ist meine Probezeit vorbei?(Führerschein)?
Woher weiß och wann meine Probezeit vorbei ist? Habe meinen Führerschein mit 17 bestanden.. auf meinen Führerschein stehen aber 2 verschiedene daten.. hinten unter der Nummer 10 steht der 25.05.2016 und vorne bei der 4a 8.10.2016.. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
4 Antworten
Die Probezeit nach bestandenem Führerschein beträgt in der Regel 2 Jahre.
Damit sich diese Zeit nicht verlängert, dürfen sich Fahranfänger im besten Fall nichts zu Schulden kommen lassen.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird, also mit bestandener praktischer Fahrprüfung.
Die Probezeit wird einmalig durchlaufen.
Für später erworbene Führerscheinklassen wird keine Probezeit erhoben.
Wer beispielsweise mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 macht und nach zwei Jahren den Autoführerschein erwirbt, hat für die Pkw-Fahrerlaubnis keine Probezeit mehr.
Wer innerhalb der 2 Jahre Probezeit die Fahrerlaubnis unterschiedlicher Klassen erwirbt, bekommt die jeweilige Probezeit angerechnet.
Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht.
Wer bereits ein Jahr zuvor Motorrad gefahren ist, hat anschließend trotzdem noch 2 Jahre Probezeit für den Pkw-Führerschein.Probezeit beim Führerschein mit 17
Beim Führerschein mit 17 - auch Begleitetes Fahren genannt – dauert die Probezeit ebenfalls 2 Jahre.
Sie beginnt mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.
Copy & Paste ohne die Informationen zu hinterfragen (die dann falsch sind) ist für einen Community-Experten doch irgendwie peinlich...
Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht.
Wirklich? Wäre mir neu, hast Du da eine Quelle? Auf die schnelle hab ich in der FeV nichts gefunden...
Hi,
hinten unter der Nummer 10 steht der 25.05.2016 und vorne bei der 4a 8.10.2016..
Unter der 4a. ist das Ausstellungsdatum des Dokuments vermerkt, unter der 10. der Erwerb der jeweiligen Führerscheinklassen - letzteres ist für dich maßgeblich.
Woher weiß och wann meine Probezeit vorbei ist?
Die Probezeit beträgt zwei Jahre (ohne Verlängerung) nach dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis - Klassen AM, L und T ausgenommen.
In deinem Fall wäre das am 25.05.2018 der Fall.
LG
Kleine Korrektur: am 26.05.2018. Der 25.05.2018 ist noch der letzte Tag der Probezeit.
Die Probezeit dauert zwei Jahre ab der Erteilung der ersten "relevanten" Fahrerlaubnis und das ist das Datum in Feld 10.
In Feld 4a steht das Datum, an dem der "Karten-Führerschein" ausgestellt wurde.
Demnach ist dein letzter Tag der Probezeit der 25.05.2018, wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, wodurch sie auf vier Jahre verlängert wurde.
Viele Grüße
Michael
Das Datum bei der 10 ist das, was zählt. Denn ab diesem Tage ist der Führerschein gültig gewesen.
Ergo: deine Probezeit endet am 25.05.2018!
Einfach mal die Erklärungen der verschiedenen Zahlen auf deinem Führerschein lesen.. ;-)
Habe ja drauf gelesen aber irgendwie hat mich das verwirrt
Und wieder hast du geistlos was kopiert und eingefügt, was vollkommen unsinnig ist.
Natürlich beginnt die Probezeit auch beim BF17 und dauert dann ebenfalls zwei Jahre.
Ab "Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht." widerspricht sich der Text und ist somit vollkommen wirr, sinnfrei und falsch.