wann ist die Probezeit Führerschein zu Ende?
Ich habe am 23.03.2010 also mit 18 Jahren meinen Führerschein Klasse B bestanden. Ist da meine Probezeit auch dieses Jahr am 23.03.2012 zu Ende, oder muss ich bis zu meinem 21. Geburstag warten ? Mir hat nämlich mal jemand gesagt, dass die Probezeit erst mit 21 beendet ist, egal ob die 2 jahre schon eher um sind, stimmt das ?
5 Antworten
Dazuaus dem StVG:
§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Eine Fahrerlaubnis erhält man nicht durch das Bestehen der Prüfung sondern durch Aushändigung des Führerscheines. Das ist wichtig für solche Fälle, in denen entgegen dem Regelfall der Führerschein nach bestandener Prüfung nicht sofort vom Fahrprüfer ausgehändigt wird / werden kann (aus welchen Gründen auch immer). In diesen Fällen muss der Prüfling seinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen und erst durch ist die Fahrerlaubnis erteilt. Das Abholdatum wird als Erteilungsdatum in den Führerschein eingetragen und das ist der Beginn der Probezeit.
Die Probezeit endet (falls sie nicht gehemmt oder unterbrochen wurde) zwei Jahre nach dem eingetragenen Erteilungsdatum um 24.00 Uhr. Wenn also der 23.03.2010 als Erteilungsdatum eingetragen ist, dann endet die Probezeit am 23.03.2012 um 24.00 Uhr.
Ergänzung:
Mir hat nämlich mal jemand gesagt, dass die Probezeit erst mit 21 beendet ist, egal ob die 2 jahre schon eher um sind, stimmt das ?
Das ist sicher eine Verwechslung mit dem absoluten Alkoholverbot für Fahranfänger. Dieses gilt nämlich bis zum Ende der Probezeit bzw. bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres, je nachdem, was später eintritt.
Dazu aus dem StVG:
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
.
Übrigens:
oder muss ich bis zu meinem 21. Geburstag warten ?
Worauf wartest du denn? Das Ende der Probezeit bedeutet nicht das Ende sämtlicher Pflichten. Die einzige grundlegende Änderung, die durch den Ablauf der Probezeit eintritt ist, dass gegen den Betroffenen für Verstöße, die er nach diesem Ablaufdatum begeht, keine Probezeitmaßnahmen mehr ergriffen werden können. Die übrigen Verfolgungsmaßnahmen aber können natürlich auch weiterhin ergriffen werden (Bußgelder, Punkte, Fahrverbote, evtl. strafrechtliche Verfolgung ... )
deine Probezeit beginnt am Tage der Erteilung deiner Fahrerlaubnis, nicht wann du deine Prüfung bestanden hast.
wenn du am gleichen Tag deiner praktischen Prüfung deinen Führerschein gleich ausgehändigt hast, dann endet deine Probezeit am 24.03.2012 um 00.00 Uhr
dann endet deine Probezeit am 24.03.2012 um 00.00 Uhr
Juristisch genau endet sie am 23.03.2012 um 24.00 Uhr.
Zwischen 24.00 Uhr des vergangenen und 0.00 Uhr des folgenden Tages liegt eine "juristische Sekunde". Aber das ist zugegebenermaßen ein bisschen Haarspalterei ... Deine Antwort ist im Grunde korrekt und bekommt daher von mir einen DH.
Mein Führerschein ist ja schon ein paar Jahre alt, der ist noch rosa und zum Falten :)
Aber da steht das amtliche Ende der Probezeit drin.
Schau doch mal auf Deinem nach, ob da irgendwo ein (passendes) Datum steht.
...wäre nicht das erste Mal, dass jmd. vorm Fragen nicht richtig nachschaut...
nein nach 2 jahren ist die proibezeit vorbei egal wie alt man ist
ersteres stimmt.
Aber was soll man denn dann hier fragen???ß