Als Fahranfänger in der Probezeit geblitzt (rote ampel)...welche Konsequenzen?
Hallo,
eun Bekannter von mir ist im letzten Jahr seiner Probezeit fürs Autofahren, wurde aber gestern geblitzt als er bei roter Ampel weitergefahren ist. Die Ampel war aber gerade noch so von gelb auf rot umgesprungen (ich weiß, dass es bei einer gelben ampel auch schon bußgelder gibt...aber das ist ja nichts dagegen wenn man eine rote ampel überquert)
Ach ja, eine Personengefährdung bestand nicht und wie gesagt war die ampel gerade rot geworden. wollt mal fragen ob ihr wisst, wie es nach dem neuen rechtssystem nun aussieht? Muss er seinen Führerschein erstmal abgeben, da er ja auch noch in der Probezeit ist? Wenn ja, für wie lange?
Danke schon mal und gute nacht :)
6 Antworten
War die Ampel höchstens eine Sekunde rot, drohen 90 Euro Bußgeld, 28,50 Euro Verfahrenskosten und 1 Punkt.
War sie schon über eine Sekunde rot, ergibt das 200 Euro Bußgeld, 28,50 Verfahrenskosten, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
In beiden Fällen werden Probezeitmaßnahmen ergriffen: Etwa zwei bis vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar schicken, gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Die Bescheid über die Anordnung kostet 25,60 Euro, für das Aufbauseminar sollte man zwischen 250 und 400 Euro einplanen.
Danke für die Auszeichnung!
Okay also aus dieser sache kommst du(der?) nur mit ganz ganz viel Glück wieder heil raus. Zuerst ein mal zählt das nicht als verbrechen sondern als Ordnungswidrigkeit, wie alle Verkehrssünden und verjährt genau drei Monate nach dem begehen. ist dein bekannter mit einem auto gefahren das jemand anderem in seinem alter gehört? Dann besteht die Hoffnung dass die polizei das als "fahrer und Halter identisch" abschickt, dh. Die andere person erhält erst mal den brief. Das kann etliche tage dauern und bringt zeit. Diese person kann unbegründet einspruch erheben, die bearbeitung davon dauert dann auch noch eine weile. Dann muss das gericht einen verhandlungstermin vereinbaren, in dem die person dann sagt sie ist nicht gefahren. daraufhin muss die polizei erneut bei der Gemeinde ermitteln wer auf dem bild zu sehen ist und dir nochmal einen brief schreiben. Bis du den bekommst sind drei monate oft schon um. Ist er aber mit seinem eigenem auto gefahren oder die polizei sagt Fahrer und Halter nicht identisch überspringen sie den teil mit dem gericht und du hast richtig schlechte karten. Denn sobald DU irgendwelche post bekommst fangen die drei monate von vorn an. Bei mir hat das mal geholfen mich um 160€ Bußgeld und die 350€ für ein aufbauseminar zu drücken, aber auch nur weil mein vater freunde bei der polizei hat. Diese Hoffnung besteht also, aber ohne connections ist sie sehr klein. Stell dich mal eher um ein Bußgeld bis zu 200€ ein, die kosten für das seminar(300-500€) und die Verlängerung der probezeit um zwei Jahre ein.
Warum ist dein Bekannter über eine rote Ampel gefahren?
Die "Gelb-Phase" dauert mindestens 3 lange Sekunden - in Köln sogar 4 Sek.
3 Sekunden reichen vollkommen aus um bei 50 km/h ohne Probleme vor der Ampel anhalten zu können.
Am Häufigsten haben die Leute einfach keine Zeit oder Lust zu warten und versuchen noch bei Gelb durchzukommen. (Auch das ist nicht erlaubt)
War dein Bekannter abgelenkt? (z.B. durch Telefonieren, streiten oder Unterhaltung und hat die Ampel einfach übersehen?
Oder war die Geschwindigkeit deutlich höher, sodass er den Wagen einfach nicht mehr frühzeitig zum Stehen brachte?
Bewiesen ist einmal mehr die Selbstüberschätzung bei Fahranfängern. Was neben dem normalen Bußgeld und Punkten in Flensburg zusätzlichauf deinen Bekannten zukommt, weiß ich nicht. Eventuell eine Nachschulung und ggf. eine Verlängerung der Probezeit.
Auf jeden Fall eine Menge Kohle im Vergleich zu der Zeit, die man gespart hat, weil man nicht auf "Grün" warten musste.
Schnell und einfach kann dir diese Frage aber auch jede Fahrschule beantworten.
Wenn dein Bekannter geblitzt wurde spielt auf jeden Fall auch die Geschwindigkeit ein Rolle.
Wer bei "Gelb" eine Ampel "erwischen" will, gibt in der Regel noch mal richtig Gas und dann kommt neben dem "Rotlicht-Verstoß" auch noch überhöhte Geschwindigkeit hinzu.
Sieht man auf dem Foto dann auch noch ein Handy am Ohr des Fahrers, sieht es ganz übel aus.
Aber sich verrückt zu machen bringt auch nichts. Wartet erst mal die Post der Bußgeldstelle ab.
Da wird dem Fahrer mitgeteilt was ihm vorgeworfen wird und was er zu zahlen hat, bzw. welche Konsequenzen der Verstoß für ihn hat.
Vielleicht ist auch alles halb so wild und er hat "Glück" und kommt mit einem "Blauen Auge" davon.
Mit dem Bescheid bekommt der Fahrer die Möglichkeit zum Widerspruch und sich zu der Sache einzulassen.
Oft ist es besser sich nicht einzulassen und sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn man mit den Vorwürfen nicht einverstanden ist.
Für den Widerspruch braucht man sich zur Sache nicht zu äüßern.
"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid........ ein, reicht vollkommen aus.
Dann entscheidet ein Gericht. Die Aussichten auf Erfolg sind allerdings eher schlecht und mit weiteren Kosten verbunden.
Ein Widerspruch lohnt sich nur dann, wenn ein berechtigter Grund besteht, dass die Messung falsch war oder die Strafe unverhältnismäßig hoch ist.
Aber wie gesagt, dann sollte man zu einem Anwalt gehen.
Deinem Bekannten viel Glück!
"Bewiesen ist einmal mehr die Selbstüberschätzung bei Fahranfängern."
Diese Selbstüberschätzung kann man täglich auch bei buchstäblich erfahrenen Fahrern beobachten...
"und dann kommt neben dem "Rotlicht-Verstoß" auch noch überhöhte Geschwindigkeit hinzu."
Das mag ja sein, nur kann die nicht bewiesen werden, weil ein Rotlichtblitzer keine Geschwindigkeit misst.
"Sieht man auf dem Foto dann auch noch ein Handy am Ohr des Fahrers, sieht es ganz übel aus."
Ich glaube, das hätte die Fragestellerin schon erwähnt, wenn es so wäre. Außerdem wäre das sowieso Tateinheit, sodass nur eine Geldbuße für den schwereren Rotlichtverstoß festgesetzt werden könnte. "Ganz übel" würde es aauch damit nicht werden. :-)
"Bewiesen ist einmal mehr die Selbstüberschätzung bei Fahranfängern."
Immer diese Vorurteile. Ich fahre jetzt seit letztem September Auto. In der Zeit ist mir von einem LKW der Spiegel abgefahren worden. Andere "erfahrene" Fahrer ziehen zum überholen ohne Blinker direkt vor einem raus und zwingen einen in die Eisen zu gehen. Oder wechseln die Spur ohne zu schauen ob da eventuell jemand im toten Winkel neben ihm ist und fahren einem dann fast rein. Oder man wird mit Lichthupe, wilden Gesten und dichtem Auffahren dazu genötigt schneller als erlaubt zu fahren. Was ich tagtäglich auf den Straßen erlebe ist manchmal wirklich unfassbar und da wundert es mich auch nicht, dass so viele Unfälle passieren. Nicht die Selbstüberschätzung der Fahranfänger ist das gefährliche im Straßenverkehr. Die Ignoranz der Fahrer, die denken das sie die Meister am Steuer sind, sind die wahren Gefahren. Und da ist es egal, wie lange derjenige seinen Führerschein schon hat!
Wenn es ein fester Blitzer war muss er 2x geblitzt haben. Ansonsten hat er Glück gehabt.
Weitere Konsiquenz wurde schon genannt, der Führerschein ist weg und er muss zur Nachschulung. Wird recht teuer und nervig
der Führerschein ist weg
Vorliegend hat der Betroffene gemäß der Schilderung den Verstoß wohl nach weniger als 1 Sekunde Rotlicht begangen. Dann aber ist der Führerschein nicht in Gefahr - es drohen weder Fahrverbot noch gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Hallo
Fährt man dann innerhalb eines Zeitraumes von einer Sekunde über Rot, kann das wie folgt geahndet werden (BKat.-Nr. 132):
90 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro) 1 Punkte in Flensburg
Ist zum Zeitpunkt des Verstoßes jedoch bereits mehr als eine Sekunde Rot, dann ist mit folgendem zu rechnen (BKat.-Nr. 132.3):
200 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro) 2 Punkte in Flensburg
ein Monat Fahrverbot
Ab einer Sekunde Rotlicht gibt es also ein Fahrverbot, darunter nicht.
Das ist der Unterschied!
Für Fahranfänger auf Probe folgen übrigens in beiden Fällen Probezeitmaßnahmen (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar).
ist bei der Beantwortung der Frage nicht von Bedeutung
ggf. gibt es nicht, es wird immer beides angeordnet
Unsinn
Unsinn