Einbruch wegen Gefahr in Verzug?
Wenn ich den Verdacht habe, dass jemand gerade Beweise vernichtet, darf ich als Privatperson dann in seine Wohnung einbrechen und ihn mit Gewalt davon abhalten?
2) bejahendenfalls, was passiert, wenn ich unrecht hatte, komm ich dann dran wegen Einbruch, Sachschäden und Körperverletzung? Obwohl ich Gefahr in Verzug vermutet habe?
4 Antworten
Einbruch wegen Gefahr in Verzug?
Illegal. Strafbar.
Ein Ermittlungsbeamter bricht nicht ein. Einzubrechen bedeutet, sich gesetzwidrig gewaltsam Zutritt zu verschaffen.
Handeln bei Gefahr im Verzug ist Ermittlungsbeamten der Staatsanwlatschaft und dieser selber erlaubt. Hier gibt es für Durchsuchung etc. keinen Jedermannparagraphen wie den 127 I StPO bei Festnahme.
Und wenns die Polizei macht, könnte man sie dann für all diese Dinge anzeigen?
Nö. Sie dürfen im Ermittlungsverfahren solche Handlungen vornehmen und auch bei Vorliegen von Gefahr im Verzug handeln.
Nein, darfst du nicht. Dafür ist die Polizei zuständig.
Selbstjustiz ist nicht erlaubt
Aber nicht für die Ermittlungsbeamten