Einbruch wegen Gefahr in Verzug?

4 Antworten

Einbruch wegen Gefahr in Verzug?

Illegal. Strafbar.

iQDetectiv 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 19:23

Aber nicht für die Ermittlungsbeamten

wiki01  17.01.2022, 07:16
@iQDetectiv

Ein Ermittlungsbeamter bricht nicht ein. Einzubrechen bedeutet, sich gesetzwidrig gewaltsam Zutritt zu verschaffen.

Handeln bei Gefahr im Verzug ist Ermittlungsbeamten der Staatsanwlatschaft und dieser selber erlaubt. Hier gibt es für Durchsuchung etc. keinen Jedermannparagraphen wie den 127 I StPO bei Festnahme.

iQDetectiv 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 18:25

Und wenns die Polizei macht, könnte man sie dann für all diese Dinge anzeigen?

superseegers  17.01.2022, 00:01
@iQDetectiv

Nö. Sie dürfen im Ermittlungsverfahren solche Handlungen vornehmen und auch bei Vorliegen von Gefahr im Verzug handeln.

Nein, darfst du nicht. Dafür ist die Polizei zuständig.

Selbstjustiz ist nicht erlaubt