Wann ist die Sicherstellung eines Motorrads legitim?

8 Antworten

Das Urteil stamm aus dem Jahre 1980 und seit dem gab es schon wieder neue vorschriften und auslegungsweisen. 

damals gab es glaub ich schon die ABE zu jedem auspuff und der musste dann nochmal eingetragen werden in den papieren. wenn also jemand sein auspuff ran gebaut hat und damit gefahren ist. und er  nur zu laut wahr. dann war es ein wie du sagst " nicht genehmigungsfähigen, weil die Höchstlautstärkenwerte überschreitenden Auspuffanlage

heut zu tage sind die lautstärkevorschriften härter geworden und die hersteller bekommen vür ihre anlagen ein E prüfzeichen, die hersteller müssen aber die grenzwerte einhalten ( und damit auch die abgaswerte ( umweltvorschriften)) und sie müssen baulich bedingt sicherstellen, das eine veränderung nicht vorgenommen werden kann.   auf deutsch: wird der auspuff verändert ( in lautstärke oder in den abgaswerten- vielleicht durch entfernen des DB killers ) ist es von grundauf schon ein nicht mehr zugelassenen Teil in allen vorraussetzungen, der Auspuff darf also nicht mehr am Fahrzeug benutzt werden. die betriebserlaubnis  ist also damit erloschen. Das fahrzeug kann also auch beschlagnahmt werden ( ist auslegungssache der Polizei in welchen zusammenhang ) 

das gängige mittel ist das entfernen des DB-killers. bis vor einigen jahren waren diese noch verschraubt . da aber  heute die hersteller aufgefordert wurden, eine veränderung auch baulich zu verhindern, ist es jetzt der polizei ermöglicht die fahrzeuge schneller aus dem verkehr zu nehmen. mit der begründung " durch die bauliche veränderung ist ein herrausfallen oder späteres wieder herrausnehmen des db killers ermöglicht worden"  und schon wieder haben die grünen einen grund das fahrzeug zu beschlagnahmen.

dann mus man auch sehen bei welchen fahrzeugen  das ganze war.  bei den kleineren motorrädern der A1 klasse kann ein veränderter Auspuff auch die leistung so gesteigert haben, das er  über den 0,1kw/kg leistungsgewicht gerutscht ist und damit auch dort wieder ein fahren ohne gültige fahrerlaubnis rausgekommen ist.  eine beschlagnahmung wäre also wieder erforderlich. 

Effigies  09.05.2016, 18:50

Das Mopped beschlagnahmen wäre ein zu großer Eingriff in das Vermögen und damit nicht verhältnismäßig.

Aber der ESD ist illegal und hat damit in den Augen des Gerichts eh keinen Handelswert. Den können sie einsacken, und dann einfach die Weiterfahrt untersagen.

matrix791  09.05.2016, 18:54
@Effigies

ja , aber wie gesagt- hängt es auch von dem Führerschein ab.  wenn sie einen A1  kandidaten angehalten haben und vermuten, das er eine Leistungssteigerung vorgenommen hat- können sie das Fahrzeug zeitweise beschlagnahmen und zu einem Prüfdienst abschleppen lassen. dort wird dann geprüft welche Leistungssteigerung gemacht worden ist und ob ein fahren ohne gültige Fahrerlaubnis statt gefunden hat.  wenn der Prüfer sein bericht geschrieben hat, bekommt er ja sein Mopped wieder :-)  

Mein Fahrschullehrer hat immer gesagt, dass es beschlagnahmt werden kann und meist auch wird.

Liegt aber eine Straftat mit dem Motorrad vor wie als Fluchtfahrzeug genutzt darf es es muss sogar beschlagnahmt werden zur Gefahrenabwehr  wie einer Waffe . 

Ist der Topf aber nur zu laut kann dieser entfernt werden und beschlagnahmt als Beweis der dann später vernichtet wird  . 

Und sie können auch die Schlüssel einbehalten damit man nicht mehr fahren kann  dann muss man sehen wie man das Ding nach Hause bekommt und mit richtigen Schalldämpfer mit der Mängel karte zum Tüv muss  . 

Den Schlüssel kann man dann auf der Wache abholen oder er wird in den Briefkasten geworfen es kommt darauf an wie man sich bei so einer Kontrolle anstellt .

Mit diesen von dir angebebenen Umbauten ist deine Betriebserlaubnis erloschen.

Pech gehabt.

Ich finde Leute, die ihr Motorrad lauter machen, haben ziemlich wenig Selbstbewusstsein. Es nervt die anderen, und ist einfach rücksichtslos und unverschämt.

Ich hoffe, dein Motorrad wird stillgelegt, UND sichergestellt. Du kannst nicht erwarten, das jeder Polizist alle Urteile zu dem Thema kennt. Ausserdem kann das sicherlich auch mal anders entschieden werden.

HansPeter1989 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 12:20

Wie ich bereits erwähnt habe, hab ich ihn aus optischen gründen verändert, das er lauter ist war nicht meine Absicht. Der alte ESD ist komplett verbeult, rostig und zerkratzt und der Sport ESD war günstiger als der Original.  Benutze das bike eh kaum auf er Straße nur für die Uni und Arbeit. Sonst bewege ich es hauptsächlich auf der MX-Strecke.