Enduro nicht ausgeschildertes Naturschutzgebiet?
Hallo,
ich fahre eine Enduro & meide grundsätzlich Naturschutzgebiete.
Nun zur meiner Frage: Bin vor ein paar Tagen in einem Wald auf den ganzen Forstwegen gefahren, wo die einfahrt für Fahrzeuge verboten war. Als ich jedoch wo anders raus kam sah ich im Rückspiegel die Naturschutgebiet Schilder. In dem ganzen Wald war nichts von denen zu sehen also war ich ja unbewusst in dem Gebiet.
Werde ich dann genau so bestraft?, wenn ja meide ich natürlich diesen Wald auch wenn er bisher der "beste" war.
mfg
7 Antworten
Was viele scheinbar nicht wissen: Sobald es sich bei dem Wald Privatgrund handelt, brauchst du generell die Erlaubnis vom Pächter oder vom Besitzer. Und wenn du da einfach reinfährst, obwohl die Einfahrt mit Schildern verboten ist, dann ist das das gleiche als würdest du bei deinem Nachbarn ohne seine Erlaubnis im Garten rumfahren.
Da ist es in dem Fall egal, ob Naturschutzgebiet oder nicht. Wenn es dir der Pächter oder der Besitzer des Waldes nicht ausdrücklich erlaubt hat, dort zu fahren, dann hast du auch dort keine Einfahrtberechtigung. Das kann zu einer Anzeige führen und es kann auch passieren, dass du für Flurschäden Strafe zahlen musst, die du mit dem Bike verursachst.
Wenn man unbedingt im Wald rumheizen will, dann sollte man sich in seinem Bekanntenkreis mal umhören, ob es da eventuell Waldbesitzer gibt und die halt mal fragen. Ich fahre auch öfters mit der Enduro von meinem Vater im Wald rum, wenn ich meine Eltern besuche. Der Wald gehört einem befreundeten Bauern und der hat es mir erlaubt dass ich dort rumfahren darf und wenn ich vom Förster angehalten werden, dann kann mir keiner was. Wenn sie es mir nicht glauben wollen, dann gebe ich denen halt die Nummer vom Waldbesitzer und dann können die dort gerne anrufen.
es mag ihm vllt gehören, jedoch verstößt das fahren gegen die vorschriften des naturschutzgebietes. da ist es egal ob ihm das gelände gehört oder nicht.
richtig- diese regelung gibt es nicht. kein waldbesitzer darf sich über das bundeswaldgesetz stellen. strafe bekommen dann beide- der fahrer und der der es ihm erlaubt hat.
Du musst auch den Wald auf jeden Fall meiden egal was da für Schilder stehen dann kommt dann das Bussgeld bzw. Geldstrafe ist das schon nicht gerade wenig für den Fall das man dich da erwischt da braucht nicht mal ein Schild zu stehen da reicht schon das Weiße mit dem Roten Rad .
Speziell aus dem Raum Kausen und Molzhain wurden laut
Polizei drei illegale Crossfahrer zwischen 25 und 38 Jahren ermittelt. In und um Friesenhagen wurden sechs im Alter zwischen 14 bis 25 Jahren auffällig.
"Freiheitsstrafen oder empfindliche Geldstrafen“ könnten die Folgen für die Fahrer sein, sagt Polizeihauptkommissar Harald Müller.
Da musst du in das Naturschutzgesetz deines Bundeslandes schauen. Dort stehen die entsprechenden Strafen.
Ich empfehle dir aber dringend einen Blick in das Waldgesetz deines Bundeslandes. In eigentlich allen Bundesländern ist das Befahren der Wälder, bis auf wenige Ausnahmen, verboten. Die Strafen belaufen sich auf bis zu 20.000 Euro.
also bei uns in Bayern wurden letztes Jahr ca 30 Waldfahrer erwischt.
was die strafen in sachen Führerschein/versicherung/ motorrad war weiß ich nicht. das ist unabhängig. die strafen nach dem Bundeswaldgesetz beliefen sich zwischen 2000-17.000 € . wobei der 2000 € kandidat sehr geständig war und es nachgewiesen werden konnte das es das erste mal war. der 17.000€ kanditat war einfach im naturschutzgebiet abseits der wege unterwegs.
generell musst du dir merken- sobald es ein Wald ist, einfach fern bleiben.
Wo hast du denn die Geschichte her? Erfunden?
§ 14 Bundeswaldgesetz verweist auf Ländervorschriften. In Bayern gilt das BayWaldG. Art 13 regelt das Betreten des Waldes und in Art. 46 sind die Ausführungen zu den Ordnungswidrigkeiten.
Das Bundeswaldgesetz ist für deine Geschichte gar nicht anwendbar, da es m.E. Ländersache ist.
Für mich käme nur eine Ahndung nach dem BayNatSchG § 57 Abs. 4 in Frage. Die von dir genannten Beträge kommen dort aber gar nicht vor.
siehe auch:http://www.landypedia.de/index.php/Fahren_in_Wald_und_Flur
oh doch - auch in bayern habe ich den absatz jezt nicht genau gefunden. aber den gibt es . da in bayern jede gemeinde da auch noch selber die strafen festsetzen kann. ( da darf man aber auch nicht vergessen, das in den gemeinderäten auch sehr viele waldeigentühmer mit dabei sind und diese die starfen so anheben, das diese den bundesdurchschnitt entsprechen)
bei den brandenburgern war es da jetzt einfacher aufgeschlüsselt. da ist es klar aufgeschlüsselt in §37 absatz 2 ( wichtig: wer erwischt wird zahlt bis zu 20.000€ euro - wer auch noch abhaut oder nach absatz 2 verstößt- zahlt bis zu 100.000€ ( vielleicht beim 2 mal erwischt wird ))
und nein - ich kenne selber förster und wir sprechen uns auch sehr gerne ab. da es hier in bayern seit der 125er regelung zu einem tiefen graben zwischen waldbesitzer und motorsportfans gekommen ist.
Super danke für die Antworten! Habe mir gestern eine Enduro Tour in meiner Nähe gekauft, wo man als Gruppe mit Tour Guide rum fährt. Mal schauen evtl kann ich mir da ja paar Strecken abschauen.
Mfg
In welchem Bundesland gilt den diese Regelung? In den allermeisten Bundesländern dürfte selbst der Besitzer die Genehmigung nicht so einfach erteilen.