Leichtkraftrad kein Teil 2 der Zulassungsbescheinigung?

2 Antworten

Wenn er das LKRAD umgebaut hat, hat es keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) sondern nach der Abnahme durch TÜV / DEKRA und durch Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I durch die Zulassungsstelle eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis) erhalten.

Der Nachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen gibt es nur einen Teil II, wenn der Halter diesen beantragt hat.

(Ein LKRAD ist zulassungsfrei (siehe §3FZV) aber kennzeichnungspflichtig (siehe §4 FZV))

Es ist demnach also wahrscheinlich, dass es keine Zul-Besch. Teil II gibt.

baumschle98 
Beitragsersteller
 17.05.2015, 12:04

Den Teil 1 habe ich ja, stehen auch seine Daten drin. Aber brauch ich nun noch eine Betriebserlaubnis? Wenn ja, wie sieht diese aus?? 

dann nimm die Zettel und geh selber zur Zulassungsstelle. Die sind nett und helfen dir!

baumschle98 
Beitragsersteller
 16.05.2015, 19:45

Hatte ich ja auch vor, nur will ich wissen, was ich alles mitnehmen muss!