Hallo,
Ich habe den 2. befristeten Arbeitsvertrag 4 Tage nach Ablauf des 1. befristeten Arbeitsvertrages mit Datum (zum nachweis) unterschrieben. Und war auch bevor ich unterschrieben hatte 1 1/2 Tage arbeiten. Dann wurde ich auf der Arbeit ins Personalbüro bestellt wo ich schließlich wieder unterschrieben habe. Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine kalendermäßige Befristung ist also Sachgrundlos.
Da mir gesagt wurde das ich nicht übernommen werde habe ich jetzt mit einem Anwalt telefoniert der mir gesagt hat das das nur anfechtbar wäre, wenn es ein Vertrag wäre der über die 2 Jahre Befristung hinausgehen würde.
Allerdings habe ich mich im Internet schlau gemacht. Dort habe ich in einem Gerichtsprotokoll vom 18.01.2006 des BAG einen Leitsatz gefunden der folgendes aussagt:
"a) Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (st. Rspr., vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 -, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe). Andernfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vor, der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund unzulässig ist, da zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat." https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_Zeitvertrag_Befristung_Anschlussverbot_Vorarbeitsverhaeltnis_BAG_7AZR178-05.html, 17.11.2020)
Außerdem steht ja auch in Paragraph 14 Absatz 2 das zuvor kein befristeter oder unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurden sein darf. Dadurch das ich aber doch 1 1/2 Tage arbeiten war ohne, dass ich weiterhin in einem befristeten Vertrag stand ist der Vertrag doch unbefristet und damit ungültig.
Meine Frage jetzt: sehe ich das ganz falsch? Oder ist mein Gedankengang korrekt und ich sollte mir eine weitere Meinung einholen?