Wann gelten Fotos als Beweis vor Gericht?
Angenommen, ein anderer Verkehrsteilnehmer verhält sich verkehrswidrig oder macht eine beleidigende Geste und man würde das auf einem Foto festhalten (z.B. per Handykamera), wäre so ein Foto überhaupt vor Gericht verwertbar?
Denn einerseits besagt so ein Foto alleine nicht viel, da kein Zusammenhang herleitbar ist und außerdem ist es meines Wissens auch gar nicht erlaubt, fremde Personen ohne deren Einwilligung einfach so zu fotografieren, da das Recht am eigenen Bild immer bei der abgelichteten Person liegt.
Das heißt, fotografieren darf man fremde Personen zwar schon, weil es sich z.B. bei Fotos an belebten Orten oft gar nicht vermeiden lässt, aber es ist unzulässig, diese Fotos in irgendeiner Art und Weise zum Nachteil der abgelichteten Personen zu verwerten.
Somit denke ich, kann man solche Aufnahmen doch eigentlich vergessen, zumal ja nicht einmal bei Autokameras die Filme als Beweis der Schuldfrage bei einem Unfall verwertbar sind, wie ich mal gelesen habe.
Stimmt das so oder nicht?
6 Antworten
Wir hatten hier ein solches Photo-Problem. Ein entlassener Sexualstraftäter, dem zur Auflage gemacht wurde, sich Kinder nicht zu nähern (sich also auch nicht auf Spielplätzen usw. aufzuhalten), saß in einem Park auf einer Bank, die direkt am Spielplatz-Eingang steht. Er wurde von besorgten Eltern auf dieser Bank fotografiert. Nein, er durfte NICHT ohne seine Einwilligung fotografiert werden! Nein, diese Fotos werden auch als Beweismittel nicht zugelassen.Wenn ich jetzt auf einem Konzert meine Enkelin fotografieren möchte, dann muß ich die umstehenden Personen, die mit aufs Foto geraten können, um Erlaubnis fragen!!! Egal, ob ich dieses Foto im Wochenblatt veröffentlichen lassen möchte - oder nicht. Das ist auch gut und richtig so. Es gibt sehr, sehr viele Urteile, die man (kostenlos) im Internet lesen kann.
Der Kerl war dreist. Zum Glück sitzt er wieder ein.
Aber diese Zeugenaussagen gab es bei dem Straftäter doch wohl auch. Wie sonst wäre das Foto beim Richter gelandet?
Wenn er von den besorgten Eltern fotografiert wurde und diese Bilder dann vor Gericht landeten, dann muß es dazu doch auch Aussagen gegeben haben. Wäre doch sonst unlogisch.
Ja das wäre unlogisch, deshalb habe ich da etwas zweifel an der Aussage von Tudelband.
Nunja, ein wenig praxisfremd ist das aber schon, denn wie soll man immer alle Personen fragen, die auf ein Bild kommen könnten? Wenn ich irgendwo im Urlaub an einem belebten Ort ein Foto mache, dann habe ich zwangsläufig immer fremde Menschen mit auf dem Bild.
Ich kann weder alle um Erlaubnis fragen noch alle darum bitten, aus dem Bild zu gehen. Allerdings kenne weder ich diese Leute noch kennen sie mich, also kann ich weder mit den Bildern was anfangen, noch kann man mich verklagen, noch würde irgendjemand auf die Idee kommen, daß er zu Schaden kommt, weil er auf meinen harmlosen Urlaubsfotos abgebildet ist.
Das ist also schon alles eher graue Theorie und darum geht es mir eigentlich nicht in erster Linie. Sondern es geht darum, wenn ich eine Person gezielt fotografiere, um sie dann anzuzeigen oder ihr anderweitig zu schaden. Daß es hier gewisse Hürden gibt, kann ich verstehen und ist eigentlich auch richtig.
Zwar ist es ärgerlich, wenn man trotz Foto keine bessere Beweissituation als Kläger vor Gericht erreichen kann, aber das Persönlichkeitsrecht überwiegt in diesem Fall wohl (zumindest bei kleineren Delikten). Denn Fotos von Überwachungskameras z.B. in einer Bank dürfen ja auch polizeilich und gerichtlich verwertet werden.
Die Persönlichkeitsrechte an einem Photo gehören der Person, die photografiert wurde. Eltern dürfen Photos ihrer Kinder nicht bei Facebook usw. veröffentlichen, weil die Persönlichkeitsrechte an diesen Photos den Kindern gehören. Nun ja, leider können sich die Kinder nicht wehren....Welcher Säugling, welches drei Jahre altes Kind kann seine Eltern verklagen? Wenn ich in einem Park einen alten Baum photografieren möchte, unter dem eine Person sitzt und liest, muß (MUSS) ich diese Person fragen, ob ich sie mit aufs Photo nehmen darf!!! Das ist doch auch logisch und verständlich, finde ich. Urteile sind im Internet nachzulesen.
Zumindest in Deutschland darfst Du "in der Öffentlichkeit" photographieren, soviel Du willst und bekämst selbst bei einer Veröffentlichung keine Probleme,.
Ob das Gericht das Photo als Beweis anerkennt, ist ein ganz anderes Thema, denn einmal ist der Zusammenhang mit der Klage ja meist nicht wirklich erkennbar und ausserdem wird kein halbwegs informierter Richter in Zeiten von Photoshop & Co irgendeinem Bild so ohne Weiteres vertrauen.
Du darfst so viele Personen fotografieren, wie Du willst. Das Vorlegen eines solchen Fotos vorGericht gilt nicht als Veröffentlichung - die wäre nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt.
Wenn Du eine Videokamera auf dem Armaturenbrett montierst, wie das in Russland gang und gäbe sein soll, verstößt Du damit gegen kein Recht.
Beides falsch!!! Lies mal die Urteile!!!
Was meinst du mit "beides falsch"? Bitte etwas genauer.
Haben solche privat aufgenommenen Bilder vor Gericht nun eine Beweiskraft oder nicht bzw. dürfen sie verwertet werden oder nicht?
Bitte nenne einige Urteile, bis jetzt behauptest du nur es gäbe solche Urteile,
Ok, das klingt nachvollziehbar. Bleibt nur noch die Frage, wieviel Beweiskraft so ein Foto hat.
Nur weil ich ein Foto von jemandem auf dem Handy habe, der z.B. gerade eine beleidigende Geste macht, beweist das ja noch lange nichts.
Solange nicht eindeutig beweisbar ist, daß diese Geste mir gegolten haben soll, wird man da nicht viel machen können, nehme ich an.
Wenn Du eine Videokamera auf dem Armaturenbrett montierst, wie das in Russland gang und gäbe sein soll, verstößt Du damit gegen kein Recht.
Wo hast du denn diese Weißheit her?
Dies ist absolut falsch!Mit einer solchen Videokamera kannst du dich sogar strafbar machen, da du eventuell Persönlichkeitsrechte damit verletzt.
Und nicht nur in Deutschland kann dies strafbar sein.
In Österreich ist dies sogar sehr strafbar, sodass beim 1ten Verstoß 10.000,- Euro Bugeld und ab dem 2ten Verstoß sind bis zu 25.000,- Euro fällig sind und zwar für jedermann der eine derartige Dashcam im Auto hat -und hierbei wäre es sogar egal ob diese eingeschaltet ist oder nicht!!!
Google dich bitte erstmal durch´s Netz und mache dich sachkundig bevor du derart falsche Thesen hier als Antwort abgibst.
Wie will ich damit denn bitte ein Persönlichkeitsrecht verletzen?
Das kann ich erst verletzen, wenn ich die Aufnahme veröffentliche. Und die Einreichung als Beweis ist keine Veröffentlichung.
Du solltest dich eher Kundig machen, in Deutschland verletze ich mit so einer Kamera keine Persönlichkeitsrecht und das es sich nicht um eine Überwachung handelt gibt es auch aus dieser Ecke zumindest in Deutschland keine Probleme
Doch, gibt es. Lies mal die Urteile dazu.
Dann nenne bitte ein Paar Urteile auf die du dich beziehst, ich lerne gerne dazu.
Wir wohnen in einer Spielstraßo ohne eingezeichnete Parkplätze. Wir haben hier sehr viel falschparker. Hierzu hat und unser HiPo im Ort folgendes gesagt:
Falsch geparktes Fahrzeug fotografieren und diese Fotogafie an das Ordnungsamt mit Datum und Uhrzeit senden. Das wird wohl akzeptiert.
Ob fotos mit irgendwelchen Gesten akzeptiert werden weiß ich nicht, denn solch ein Foto kann aus dem zusammenhang gerissen sein und ursprünglich ja etwas ganz anderes bedeuten.
Zu dem Foto muss es eine Zeugenaussage geben, da kann auch die des Fotografen sein. Des Foto dient in aller Regel nur dazu die Zeugenaussage zu belegen. Ein Foto alleine wird in der Regel eher nichts bringen
Bei dem Straftäter hätte eine oder mehrerer glaubhafte Zeugenaussagen gereicht. Ein Bild alleine ist in der Regel als Beweismittel unbrauchbar. Das der Richter das das Bild nicht als Beweismittel akzeptiert hat geht für mich in Ordnung.