ist es ein rechtsgültiger Beweis wenn eine Privatperson ein Foto macht wo jemand im Halteverbot steht und dies der Behörde meldet?
darf also eine Privatperson die Aufgabe eines Parkraumüberwachers oder eines Polizisten übernehmen?
Das Halteverbot gilt nur Werktags vormittags 3 Stunden und nachmittags 3 Stunden, am Foto ist Datum und Zeit angegeben, aber diese Daten können ja manipuliert worden sein, daher sehe ich das nicht als klaren Beweis vor Gericht, was meinen Sie dazu?
3 Antworten
Man darf als Privatperson keine Parkverstöße mit Strafzetteln ahnden. Dazu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln. Hier hatte die Stadt Köln ein privates Sicherheitsunternehmen mit dieser Aufgabe betraut und das OLG entschied, dass das nicht möglich ist, da das Ahnden von Parkverstößen eine hoheitliche Aufgabe sei, welche Polizei und Ordnungsämtern vorbehalten ist und nicht an Privatunternehmen delegiert werden kann.
ABER in deinem Fall wurde der Parkverstoß nicht geandet, der Zeuge hat dir ja keinen Strafzettel ausgestellt und das ist der wesentliche Unterschied. Zeugenaussage und Beweisfoto, sind hinreichende Beweise vor Gericht. Datum und Uhrzeit könnten manipuliert worden sein, ist ohne Indizien oder Beweise dass dies tatsächlich stattgefunden hat auch kein hinreichendes Argument.
Mfg
Warum sollte ein Zeugen + Fotobeweis nicht gültig sein? Es gibt Urteile mit weniger Beweissubstanz!
Nicht nur das Foto ist ein Beweis, sondern auch die Zeugenaussage der Person, die das Foto gemacht hat.