Wann endet das Krankengeld nach erfolgreicher Wiedereingliederung?

4 Antworten

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Hallo,

deine Wiedereingliederung wurde am 15.08.2014 erfolgreich beendet. Das bedeutet, dass an diesem Tag deine Arbeitsunfähigkeit endet. Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist Arbeitsunfähigkeit.

vlg. § 44 SGB V: "Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie ARBEITSUNFÄHIG macht..."

Du warst am 16.08.2014 und am 17.08.2014 nicht mehr arbeitsunfähig, deshalb gibt es für diese 2 Tage kein Krankengeld mehr. Dein Arzt hat den Auszahlschein also falsch ausgestellt.

Jetzt musst du das nur noch deinem Arbeitgeber klar machen, dann kannst du dich freuen, denn dann kriegst du bereits ab dem 16.08.2014 wieder volles Gehalt gezahlt.

Alles Gute.

oz716 
Beitragsersteller
 07.01.2015, 23:33

Ich will nochmals auf diesen Punkt eingehen. Ich habe freundlich aber hartnäckig bei der Krankenkasse nachgefragt, wo denn geregelt ist, dass mit dem Ende der Wiedereingliederung (hier 15.8.) auch das Krankengeld endet und warum das Datum auf dem Auszahlschein (also 17.8) nicht maßgeblich ist.

Ich bekam keine klare Antwort, aber Geld überwiesen.

Das freut mich zwar, aber es scheint mir, dass der Umstand, der arbeitsunfähig macht, nicht mit dem Ende der Wiedereingliederung beseitigt ist. Eine Wiedereingliederung kann ja auch scheitern, womit weiterhin Krankengeld fällig wird.

REGi93  07.09.2014, 19:23

Danke für den Stern =)

Wie arbeitest Du denn normalerweise? Arbeitest Du auch Samstag und Sonntag?

Wenn Deine Arbeitszeit von Montag bis Freitag ist, bekommst Du ja für Samstag und Sonntag keinen Lohn (Gehalt). Warum sollte die Krankenkasse diese Tage dann bei der Wiedereingliederung zahlen? Sie bezahlt dann bis Freitag und ab Montag den 18. August bekommst Du Dein Geld wieder von Deinem AG.

oz716 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 12:23

Wochenendarbeit kommt regelmäßig vor.

Hexle2  05.09.2014, 12:46
@oz716

Dann kann ich Dir auch nichts weiter dazu sagen. Bei der Entgeltfortzahlung bekommst Du ja vom AG Deinen Lohn nach dem Entgeltausfallprinzip. Da wirst Du so bezahlt, als hättest Du gearbeitet. Das bedeutet, wenn die Schichtpläne bekannt sind muss man Dir das Wochenende bezahlen, wenn Du ohne Krankheit gearbeitet hättest.

Ich vermute mal, die Kasse bezahlt Dir jetzt die Wochenstunden, die vereinbart sind und regelmäßig geleistet wurden. Etwas genaueres kann ich Dir leider dazu nicht sagen. Da bleibt wohl nur bei der Kasse anzurufen und/oder abzuwarten.

Das Krankengeld wird kalendertageweise ausbezahlt. Du benötigst allerdings einen Auszahlschein, der vom Arzt am, oder nach dem 17.8. unterschrieben wurde. Die Kasse zahlt nur längstens bis zum Unterschriftsdatum, auch wenn die eigentliche Krankschreibung darüber hinaus geht.

klär das am besten mit der Krankenkasse!