Zeitarbeit zu wenig bezahlt,was kann man da machen. Eine Freundin von mir.
Meine Freundin hat für den Monat August gestern ihren Lohn bekommen. Sie hat am 6. August angefangen zu arbeiten und 8 Stunden am Tag. Also 9 Stunden - 1 Stunde Pause.
Sie hat von
6 - 11.08 ( 48 Stunden ) Früh
13 - 18.08 ( 48 Stunden ) Spät
20 - 25.08 ( 48 Stunden ) Nacht
27 - 31.08 ( 40 Stunden ) Früh
Also hat sie insgesamt 184 Stunden davon sind 48 Stunden nur in der Nacht und und einen Feiertag noch dazu ( 15.08 ) Maria Himmelfahrt
Naja gestern hat sie ihre Lohnabrechnung bekommen und somit auch ihren Lohn
820,56 Brutto und Netto hat Sie 650,49 € bekommen. ( 7,89 Brutto/h )
Bezahlt würden ihr nur 104 Stunden
Sie hat laut Zeitarbeitsfirma angeblich von
6 - 10.08 ( 40 Stunden ) Früh
13 - 14.08 ( 16 Stunden ) Spät
16 - 17.08 ( 16 Stunden ) Spät
27 - 30.08 ( 32 Stunden ) Früh
Der Chef hat aber alles unterschrieben dass sie 184 Stunden gearbeitet hat also sie hat es schwarz auf weiss der Zeitarbeitsfirma hat es nicht interessiert und gemeint wenn es ihr nicht passt dass sie doch gehen soll und nicht den Arbeitsplatz blockieren soll, weil es Leute gibt die gerne an ihrer Stelle arbeiten würden, sie befindet sich ja in einer 6 monatigen Probezeit und mit diesen Gehalt kommt sie nicht über die Runden die ersten 2 Rücklastschriften von der Bank schon auch schon bei ihr gekommen.
11 Antworten
Ich gehe davon aus, dass die erste Auflistung dem entspricht, was auf dem Stundenzettel durch den Entleihbetrieb bestätigt wurde.
Schreiben aufsetzen und persönlich der ZAF übergeben :
hiermit fordere ich sie auf, die nachstehend genannte Abrechnung vom xx.xx.xxxx zu überprüfen und gemäß den bestätigten Angaben auf den abgegebenen Stundennachweise hin zu korrigieren. Sie tragen die Unterschrift des Berechtigten des Entleihbetriebes und sind somit als Urkunde zu bewerten. Sie sind Abrechnungsrelevant für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.
Zur Vermeidung von gerichtlichen Schritten und der Beschwerde bei der zuständigen Regionaldirektion der BA gegen die Firma und der an der Abrechnung beteiligten Personen namentlich und der Information der Rechtsabteilung der Erlaubnisbehörde (Agentur für Arbeit) fordere ich sie auf, dies binnen 14 Tage auszuführen und mir den Differenzbetrag auf das ihnen bekannte Konto überweisen
Reagiert er nicht, dann die entsprechenden Schritte einleiten ggf bis zur Klage! Zuhältern gegenüber darf man nicht nachgeben, denen muss man zeigen, dass man seine rechte kennt und diese auch durchsetzt
Moin,
anzumerken ist dazu noch, dass es sowohl im IGZ - als auch im BZA Tarif so genannte Ausschlussfristen gibt.
Nach § 10 des Mtv IGZ verfällt der Anspruch schon dann, wenn sich die Leihbude nach einer bemängelten Abrechnung nicht dazu meldet.
Bei BZA ist das § 16
welche steuerklasse hat sie ? bei steuerklasse 1 gehen ja schon fast 30% des lohns an die steuern weg. wichtig ist auch der stundenlohn.
Stundenlohn steht doch da und die Steuerklasse ist ja wohl egal,wenn man ihr 80 Stunden unterschlägt bei der Auszahlung.
oder hab ich da was falsch gelesen ?
hat man ihr die stunden auf ein zeitarbeitskonto geschrieben ?
seit wann hat die Steuerklasse damit zu tun, wenn geleistete Arbeitszeit einfach nicht anerkannt wird ?
stehen sie vllt auf nem zeitarbeitskonto ?
Ich würde dort sofort kündigen und den Lohn einklagen, wenn der AG schon solche Aussagen trifft.
also so einfach gehts dann auch wieder nicht, sie soll sich Ihren Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma nochmal genau durchlesen welche Provisionen und Abzüge geltend gemacht werden dürfen und dann eventuell einen Anwalt einschalten oder sich wenigstens beraten lassen.
Das ist wirklich eine Frechheit - bei bestätigtem Lohnzettel einfach die Stunden nicht zu bezahlen - sie sollte 1. zum Jobcenter und aufstockenes ALG II beantragen - 2. Die Bezahlung aller Stunden bei der Zeitarbeisfirma geltend machen / schriftlich und 3. wenn die nicht zahlen, zum Arbeitsgericht gehen und 4. sich nach einem anderen Job umsehen, 5. de Firma, bei der sie arbeitet mal den Lohnzettel zeigen, denn die werden auch beschissen, weil sie garantiert mehr für deine Arbeit an die Zeitarbeitsfirma bezahlen, 5. nur noch soviel arbeiten, wie bezahlt wird.
Es ist einfach die schiere Ausbeutung.
Von deiner Einstellung her gehe ich ja konform, doch das meiste was du schreibst ist entweder Blödsinn oder macht den Arbeitnehmer sogar schadensersatzpflichtig.
- zu 1.
Das Jobcenter wird den Antrag entweder ablehnen oder auf Eis legen, bis der Arbeitnehmer seine Ansprüche geltend gemacht und auch durchgesetzt hat
- zu 5.
das wäre Arbeitsverweigerung... begründet eine Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung
zu 1 Kann sein, dass der Antrag auf Eis gelegt wird.
zu 2. Ich verstehe deinen Hinweis, aber würdest du eigentlich so weitermachen. sie hat ja in der Firma so viel gearbeitet und auch bestätigt worden - dann kann sie auch den Lohnzettel nehmen und dort vorzeigen - und dann auch da klären, dass die Arbeit schon getan ist.
Steuerklasse 1