wann dürfen einen polizisten durchsuchen?
Ich war letztes Wochenende mit ein paar kumpels in einer Bar (sind alle unter 18). Wir gingen raus um eine Zigarette zu rauchen. Dann kamen Zivilpolizisten die uns nach Zigaretten durchsuchen wollten. Ich habe in diesem Moment nicht geraucht, meine Kumpels schon, und sie wollten mich auch von oben bis unten druchsuchen. Wäre ich im Recht gewesen, wenn ich gesagt hätte: "Nein sie dürfen mich nicht durchsuchen!" ? Und wenn ja warum genau? Auf welche Gesetze kann man zurückgreifen?
7 Antworten
In einem ihrer Hauptanwendungsgebiete, dem Strafverfahrensrecht, ist GiV ein Instrument, um zeitnah Ermittlungen anzustellen, Maßnahmen zu treffen (z. B. Festnahmen) vorzunehmen. Regelungen, welche ein Eingreifen bei GiV ermöglichen, finden sich aber auch in anderen Rechtsbereichen, wie dem Polizeirecht oder dem Abgabenrecht.
Auf das Jugendschutzgesetz. In der Öffentlichkeit darfst du eben nicht rauchen. Wer gegen ein Gesetz verstößt, muss sich dann nicht wundern.
Was hast du nur gegen Gefahrenabwehr?
Ich habe nichts gegen Gefahrenabwehr.
Aber ich habe was gegen polizeiliche Maßnahmen die in die Rechte von Mitbürgern eingreift ohne auch nur ansatzweise Verhältnismäßig zu sein.
Selbst mal angenommen, der Jugendliche hätte vor an dem Abend eine der mitgeführten Zigaretten rauchen, was gewinne ich denn mit der Maßnahme? Hört der Jugendliche denn mit dem Rauchen sofort auf, wenn ich ihn die Zigaretten abnehme? Nein mit Sicherheit nicht.
In meinem Augen wäre das eine reine willkürliche Maßnahme die jenseits jeglicher rechtsstaatlicher Verhältnismäßigkeit steht. Und dagegen habe ich was. Wir sind Gott sei dank kein Polizeistaat wo Polizisten machen dürfen was sie wollen und was sie für richtig halten, sondern sie sind an Gesetze gebunden.
Es ist auch nicht verboten, Eier oder Spraydosen mit sich zu führen. Wie naiv wäre aber die Polizei, diese Gegenstände bei entsprechender Antreffsituation in den Händen von Jugendlichen zu belassen? Und jadoch, der Junge raucht an diesem Abend eben nicht mehr, weil die Polizei seine Zigaretten hat ; - )
Die Durchsuchung war rechtens. Du und eine Kumpel dürfen noch nicht in der Öffentlichkeit rauchen. Da deine Kumpel Zigaretten dabei hatten, gab es eine Erfolgsvermutung, dass du auch welche hast.
Hallo Hagebutte9797,
wenn die Durchsuchung zum Ziel hatte Zigaretten aufzufinden, war die Durchsuchung nicht rechtmäßig, da das Jugendschutzgesetz zwar den Verkauf von Zigaretten für den Verkäufer unter Strafe stellt und auch die Gestattung des Rauches kann unter gewissen Umständen bestraft werden.
Allerdings gibt es kein Gesetz, was es unter Strafe stellt wenn ihr Zigaretten bei Euch habt. Und da es nicht strafbar ist Zigaretten bei Euch zu haben, wäre die Maßnahme Euch zum Auffinden von Zigaretten zu durchsuchen nicht rechtmäßig.
Die Durchsuchung von Personen und deren Sachen ist nach zwei Rechtsgrundlagen möglich.,
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Die Durchsuchung im Rahmen eines Strafverfolgung nach § 102 StPO
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Die Durchsuchung zur Gefahrenabwehr nach dem jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandes in dem Ihr Durchsucht werdet.
Schöne Grüße
TheGrow
Vielen dank, damit kann ich etwas anfangen! :-)
Dürfte ich also theoretisch mit einer Schachtel Zigaretten vor dem Fenster einer polizeilichen Dienststelle herumwedeln, ohne dass sie das Recht hätten mir diese abzunehmen?
Mmmmh, eher nicht. Mich persönlich würde es zwar zum Beispiel einen Fliegenschiss interessieren, wenn sich Rotzplagen frühzeitig Krebs holen wollen. Wenn du aber schon so kommst, kann es schnell passieren, dass die Glimmstengel zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden und du die dann mit Mama abholen kommen darfst.
Ich möchte die Frage mal mit dem Gesetzestext beantworten:
§ 10 Jugendschutzgesetz (Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren)
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
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an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
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durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.
Wenn Du jetzt bei den Polizisten den Eindruck mit dem provokanten rumwedeln der Zigarettenschachteln erweckst, dass Du Dir gleich in der Öffentlichkeit eine Zigarette ansteckst, könnten sie im Rahmen der Gefahrenabwehr schon die Zigaretten einziehen.
Das bedeutet aber nicht, dass sie die Zigaretten einziehen und entsorgen dürfen, sondern Eure Eltern oder halt Eure Erziehungsberechtigten dürfen die dann von der Polizeidienststelle abholen. Die meisten Eltern freuen sich immer sehr, wenn sie zu dem Zweck zur Polizei dürfen :-)
Aber selbst mal angenommen, es kommt soweit, dass die Polizei die Zigaretten erstmal sicherstellt, so hat das ganze keine Folgen in Form von, dass es für Euch oder Eure Eltern ein Bußgeld oder ähnliches gibt. Auch wird nicht das Jugendamt informiert.
Wie gesagt, dass schlimmste was passieren kann ist, dass die Polizei die Zigaretten einzieht und Eure Eltern dürfen die dann vom Revier abholen. Kostet die Polizisten ein müdes lächeln und Eure Eltern bekommen eine kleine Beschäftigungstherapie und ein nettes polizeiliches Gespräch.
Die Polizei pflegt doch gerne den Kontakt mit den Bürgern und dessen Eltern :-D
Schönen Gruß
TheGrow
So schnell bin ich mit dem Schreiben immer nicht ^^.
Hast mir im großen die Antwort zwar abgenommen, aber meine war ausführlicher :-D
Widersprichst du dir eigentlich gerne? Zuerst schreibst du, dass die Polizisten ihn nicht durchsuchen (nach Zigaretten) dürfen und dann schreibst du wieder, dass die Polizisten durchaus die Gefahr, dass Kinder/Jugendliche rauchen, abwehren dürfen!
Das ist kein Widerspruch.
Die Durchsuchung nach Zigaretten ist nicht rechtmäßig, sehr wohl kann aber die Wegnahme von Zigaretten unmittelbar bevor sie angezündet werden (und das ist zum Beispiel der Fall, wenn man die Zigaretten schon in der Hand hat und alles darauf hin deutet, dass sich der Jugendliche sie sich gleich anstecken will) rechtmäßig sein.
Legale und illegale polizeiliche Maßnahmen liegen oft dicht beieinander.
In dem Fall ist der unterschied, ob das Rauchen unmittelbar bevor steht bzw. ob die Polizisten das zumindest so begründen können
Tatsachen die Annahme rechtfertigen das die Person sachen mitführt die sichergestellt werden können - durchsuchen. Ganz schnell ist man bei der Gefahrenabwehr..
Stell dir mal vor, es ginge um einen Massensuizid! 3 von 4 Personen haben schon Gift in den Händen. Warum nicht auch die 4. nach Gift durchsuchen? Der Gesetzgeber hat da kein Problem mit. Warum du?
Ich kann mich nur wiederholen,
da das mit sich führen von Zigaretten weder eine Ordnungswidrigkeit da stellt und erst recht keine Straftat dürfen die Zigaretten auch nicht ohne weiteres sichergestellt werden.
Was spricht denn rein vom Gesetz her dagegen, wenn die Jugendlichen die Zigaretten von den Eltern oder Freunden bekommen haben und sie nur vorhaben die Zigaretten außerhalb der im § 10 des Jugendschutzgesetzes genannten Örtlichkeiten (sprich außerhalb von Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit) rauchen.
Wir brauchen uns nicht darüber unterhalten ob Rauchen schädlich für den menschlichen Körper ist, ich denke das steht außer Frage, aber der Gesetzgeber hat aus welchen Gründen auch immer das Rauchen nur an bestimmten Örtlichkeiten verboten. Er hat eben nicht verboten, dass die Jugendlichen oder selbst Kinder Zigaretten bei sich führen und er hat auch nicht verboten das sie sie z.B. Zuhause rauchen.
Dementsprechend hier eine Person nach Zigaretten zu durchsuchen ist wohl alles andere als im Rahmen der polizeilichen Befugnisse und weit weg vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und auch weit weg vom Rahmen Gefahrenabwehr im gesetzlichen Sinne.
Das sind hier ja Vergleiche, echt sagenhaft.
Beim Rauchen geht es um die rein hypothetische Gefahr einer Gesundheitsschädigung. Die kann eintreten, muss aber nicht eintreten. Beim Suizid geht es nicht um eine rein hypothetische Gefahr, sondern wohl um wesentlich mehr.
Und beim geplanten Suizid gibt der Gesetzgeber auch die rechtliche Grundlage die Person in Gewahrsam zu nehmen und Personen die in Gewahrsam genommen werden dürfen, dürfen auch immer durchsucht werden um eine Fremd oder Eigengefährdung auszuschließen.
Hinzu kommt, der Gesetzgeber verlangt nach folgenden Gesetz die Verhältnismäßigkeit:
Jede rechtmäßig getroffene Maßnahme kann ich ja auch unter Anwendung des unmittelbaren Zwanges durchsetzen.
Dazu steht im folgenden Gesetz:
**§ 4 UZwG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
Ich möchte mal sehen, wie Du rechtfertigst die Durchsuchung eines Jugendlichen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder gar durch Waffen durchgeführt zu haben, nur um zu verhindern, dass Zigaretten, die er wie jetzt mehrfach angeführt sogar bei sich führen darf, raucht und um sie ihm deshalb abzunehmen.
Oder sagst Du als Polizist, wenn er die die Durchsuchung nicht freiwillig über sich ergehen lässt::
Achso, du stimmst der Durchsuchung nicht zu..... Na gut, dann einen schönen Abend noch und guten Heimweg
Wenn ein Polizist eine Maßnahme anordnet müssen auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zwangsweise Durchsetzung der Maßnahme gegeben sein, das ist hier aber nicht der Fall.
Vom Zwang ist hier ja noch gar nicht die Rede, obwohl man sich fragen müßte, warum sich ein Jugendlicher gegen die Wegnahme von Zigaretten zur Wehr setzen sollte.
Da musst du in die für dein Bundesland einschlägigen Polizeigesetze schauen. Dort ist geregelt, wo, wer, wie, wann und wieso durchsucht werden kann/darf. Sicher, dass es denen nur um stinknormale Zigaretten ging, und nicht vielleicht was anderes zum Rauchen?
Solche Durchsuchungen sind zu 96% gesetzeskonform. Nachträglich kann man die Maßnahme immer noch überprüfen lassen, dass ist meist jedoch die Zeit/den Aufwand nicht wert.
Was hat denn Deine Antwort mit der Frage zu tun?
Die Frage war nicht, ob das Rauchen verboten war, sondern wann Polizisten einen durchsuchen dürfen.
Und selbst wenn sie Zigaretten dabei haben, habe sie solange sie diese nicht rauchen gegen kein Gesetz verstoßen.