Dürfen männliche Polizisten so was wirklich nicht?

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Hallo,

entgegen den anderen (falschen) Antworten, empfehle ich einen Blick in der Gesetz:)

Zur Durchsuchung ist immer das Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes heranzuziehen. Diese sind vom Wortlaut her aber alle fast deckungsgleich, unterscheiden sich nur im Paragraphen etc., daher hier mal die Bestimmung für Bayern PAG:

Im Artikel 21 Absatz III ist festgehalten

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Das heißt, für quasi jede Durchsuchung, ist dieser Absatz anzuwenden, da eine ad hoc Situation, dass ich sofort jemanden durchsuchen müsste, kaum praxisnah ist. Wenn ich also eine Probandin mit auf die Wache nehmen will, muss diese vor dem Transport zu Eigensicherung durchsucht werden. Dies muss eine Kollegin übernehmen.

Genauso darf übrigens eine Kollegin keinen Mann durchsuchen...

Denkbares Szenario wäre vielleicht, dass eine Frau einen Sprengkörper in ihrem Ausschnitt versteckt und ich befürchten muss, dass sie diesen zündet, bevor eine Kollegin eintrifft und sie durchsuchen kann => ist aber schon sehr theoretisch.

Das wäre eine ziemlich gefährliche Regelung, wenn Polizisten im Zweifel neben einer potentiell bewaffneten Täterin warten müssten, bis weibliche Verstärkung da ist... gerade nachts in dünn besiedelten Gegenden dürfte das schon mal ein bisschen dauern ;)

Klar ist aber auch, dass man eine aufgebrachte Frau nicht unbedingt beruhigt, indem man sie als Kerl abtastet...wenns also ohne größere Umstände möglich ist, wird man wohl versuchen, das durch eine Frau zu machen...

Wenn es geht wird auch in der Realität geschaut, dass Männer nur Männer und Frauen nur Frauen durchsuchen. Allerdings könnte auch ein Beamte in Anwesenheit einer Kollegin die Durchsuchung an einer weiblichen Person durchführen. Doch das kommt eher seltener vor