Darf die Polizei Minderjährige durchsuchen?
Hallo Ihr lieben, i mein Sohn ist FAST 18 Jahren alt in Vergangencheit hatte er zu tun mit Gras. Seit 2 Monaten ist aber klin, , bei Polizei hat er das alles bestanden. Heute war er bei Berufschule, zu Pause gegangen, angefangen normale Tabak rauchen, da kommen 3 Polizisten , nehmen seine Jacke, Sweatchirt , durchsuchen Ihn, auf seine Frage ob er mich, seine Mutter anrufen darf, reagieren sie nicht, durch ganze Schule gehen mit ihm, und dann als es fertig war, gesagt haben das er jetzt darf anrufen. Es ist kalt draußen, er wurde von meine Eltern (oma)abgeholt, mit T-Shirt und Jens. Er ist minderjährig , und so ohne Verdacht, ohne Durchsuchungbeschluss durfen die doch nicht machen, und da wo man will alles in Ordnung bringen, kommt so was, dann darf er garn nicht nach draußen gehen ohne Angst zu haben das es wieder peinliche Situazion entsteht.
9 Antworten
Er hat geraucht. Das ist unter 18 eine Straftat. Das muss nicht unbedingt am ehemaligen Marihuana-Konsum gelegen haben. Das allein reicht aus um ihn zu durchsuchen und weitere Vorräte zu beschlagnahmen. Die Jacke sollten sie ihm aber wiedergeben.
ok sorry mein fehler
Hahaha, reingefallen.
Wenn man die Tüte qualmt, hält man diese in der Hand, oder nicht?
Wenn man es in der Hand hält, hat man es in genau diesem Moment in Besitz (von Eigentum hat niemand gesprochen), der Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt, mehr nicht.
Und der Besitz von illegealen BTM ist eine Straftat.
Um es in die Hand zu bekommen, muss man es erwerben. Erwerb geht auch kostenfrei, ist nicht von einer Gegenleistung oder Bezahlung abhängig. Irgend wo her bekommen, egal, wie, ist Erwerb.
Der Erwerb illegaler BTM ist eine Straftat.
Um das Zeugs zu erwerben, muss es einem jemand geben. Geben bedeutet veräußern, auch das ist nicht abhängig von Gegenleistungen.
Der Kumpel also, der dem anderen eine Tüte in die Hand drückt - "da, zieh mal dran" - überlässt, veräußert.
Auch das ist alleine bereits eine Straftat.
Dass der Konsum nicht strafbar ist, ist dermaßen schnurzepiepegal, das hört sich vielleicht toll an, hat aber gar nichts zu bedeuten.
Das ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit
Dein Sohn ist in der Vergangenheit einschlägig als Drogenkrimineller straffällig geworden. Da kannst du doch nicht ernsthaft erwarten, dass er von Drogenfahndern, die ihn vermutlich kennen, wie ein Unschuldslamm behandelt wird. Und natürlich dürfen Polizeibeamte alleine schon aus Gründen des Selbtschutzes Körperkontrollen auch ohne "Durchsuchungsbeschluss" vornehmen.
Bleu deinem Zögling lieber ein, dass er schön anständig bleibt. Sollte er es zu einer kriminellen Karriere mit Verurteilungen über 3 Jahren insgesamt bringen, droht ihm die automatische Zwangsabschiebung.
Also immer schön freundlich zur Polizei sein und sich rechtschaffen an die Gesetze halten! :-)
wenn die nicht Nein sagen dann hätte er seine Mama anrufen können
Auch Minderjährige dürfen durchsucht werden.
Durchsuchungsbeschluss braucht man bei einer Wohnung aber nicht bei einer Person. Wenn die sich auffällig benimmt dann haben die jedes Recht den zu durchsuchen
Die ganze Geschichte von dir hört sich nur komisch an.
Dürfen sie aus den intimbereich dort brauchen sie das ok der eltern.... Oder einen gerichtsbeschluss
ausser* schreibfehler:3
Echt? Ich durfte schon einige Male die Hosen fallen lassen auch bevor ich 18 war. Das geschah aber nicht in der Öffentlichkeit sondern einem separaten Raum.
intimbereich dürfen sie nicht. das macht dann ein arzt ;) und der zieht das durch xD
Wenn der dringende Tatverdacht besteht, dann dürfen sie ihn durchsuchen.
Müssen die das nicht nachweisen? sonst machen die das mit jedem nach Lust und Laune. Auserdem was ist wenn Er minderjahrig?
minderjährig spielt in dem Fall keine Rolle, die kommen nicht umsonst in die Schule
mit JEDEM machen die das sicher nicht , aber dein Sohn ist ja wohl bekannt bei der Polizei .... und wenn sie ihn sehen wie er vor der Schule steht und raucht dann wird er halt durchsucht , warum wunderst du dich da so drüber ....... er ist eben kein unbeschriebenes Blatt mehr und muß mit sowas rechen
ich sage nicht das mein Sohn ist Unschuldslamm... er hat ein mal Fehler gemacht, ja, wer denn hat sein Jugend fehlerfrei verbracht ...., aber er hat das rechtzeitig erkannt und bei Polizei zugegeben. Aber das er sooo ein bekannter Gesicht bei Polizei stimmt auch nicht. Und das stimmt , jetzt muss man rechnen das beim jedes mal wenn er was rauchen wird, und ich meine normale Tabak, das er durchgesucht wird.
Nein. Der Konsum an sich ist nie strafbar. Aber unter 18 gilt es als eine Ordnungswierigkeit.