Polizei ZIGARETTEN abnehmen?

6 Antworten

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Naja wenn du öffentlich am Bahnhof rauchst ist das Verboten wie du es ja selbst geschrieben hast ist Rauchen (konumieren ) von Tabak Minderjährigen untersagt ! Also darf er sie dir auch abnehmen . Rauch am besten einfach nicht mehr ist das beste für dich und für deine Gesundheit

Bitterkraut  26.04.2015, 17:48

und wo steht, daß das Rauchen Minderjährigen untersagt ist?

PatrickLassan  26.04.2015, 18:01
@Bitterkraut

Nirgends. Allerdings steht in § 10 Abs. 1 JuschG, dass ihnen das Rauchen " in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit" nicht gestattet werden darf.

Unter 18 darf man die auch nicht kaufen und rauchen auch nicht.,

Bitterkraut  26.04.2015, 17:49

lest doch einfa h mal alle das entsprechende Gesetz. Verboten ist nur der Verkauf oder die Abgabe an Minderjährige.

PatrickLassan  26.04.2015, 18:00
@Bitterkraut

Dann lies doch mal bitte den letzten Halbsatz in § 10 Abs. 1 JuschG.

drmedrasen123 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 17:43

Weil ich geraucht hab, 1, und die andren 15 Zigaretten in dem Moment besessen, aber nicht geraucht hab

drmedrasen123 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 17:35

Aber so gesehen hab ich die nicht gerauchten ja nur "besessen"?

PatrickLassan  26.04.2015, 17:38
@drmedrasen123

Und warum schreibst du dann:

Ich, 17, habe letztens am Bahnhof geraucht

Es stimmt das, was im Gesetz steht. § 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz. 

 In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

drmedrasen123 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 17:44

Ich habe das sehr wohl verstanden, jedoch ist rauchen gestatten und Besitz gestatten etwas anderes

PatrickLassan  26.04.2015, 17:46
@drmedrasen123

Nein , hast du nicht. Der Polizeibeamte darf dich in der Öffentlichkeit nicht rauchen lassen, genau das besagt § 10 JuschG, und genau deshalb durfte er dir deine geliebten Kippen weg nehmen.

surfenohneende  26.04.2015, 19:36
@PatrickLassan

Nein , hast du nicht. Der Polizeibeamte darf dich in der Öffentlichkeit nicht rauchen lassen, genau das besagt § 10 JuschG, und genau deshalb durfte er dir deine geliebten Kippen weg nehmen.

Definitiv &  DH!

drmedrasen123 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 17:39

Somit ist der Besitz nicht verboten und er darf mir dir Zigaretten nicht abnehmen?

PatrickLassan  26.04.2015, 17:43
@drmedrasen123

Welchen Teil von 'darf ihnen das Rauchen nicht gestattet werden' hast du nicht verstanden? Wie anders als durch die Beschlagnahme hätte der Polizeibeamte verhindern können, dass du weiter qualmst?

surfenohneende  26.04.2015, 19:36
@PatrickLassan

Welchen Teil von 'darf ihnen das Rauchen nicht gestattet werden' hast du nicht verstanden? Wie anders als durch die Beschlagnahme hätte der Polizeibeamte verhindern können, dass du weiter qualmst?

Definitiv &  DH!

1. Du bist minderjährig 6 die Polizewi darf dir die Tabak-Droge abnehmen

2. selbst wenn volljährig / 18 ist Rauchen eine sehr dumme Idee, wie vom hochhaus zu springen - Rauchen ist FAKTISCH selbstmord auf Raten ( & Mord auf Raten von Passiv-Rauchern) - leider noch kein Gesetz

Rauchen ist nicht veboten, nur die Abgabe.

PatrickLassan  26.04.2015, 18:03

Das Rauchen darf Jugendlichen aber auch nicht gestattet werde, siehe § 10 Abs.1 Juschg: