Wann dem Amt ( ALG 1) Schwangerschaft mitteilen?
Hallo Zusammen,
wann muss man dem Amt ( Bezug von ALG1 noch bis Oktober, wenn keine Arbeit gefunden wird )eine Schwangerschaft mitteilen? Und wie gehts nach ALG1 weiter,Geburt wird im Dezember sein!
Danke für eure Antworten
3 Antworten
Eine Schwangerschaft wird eine Verlängerung des ALG 1 nicht ermöglichen, falls du keine Anstellung findest, wirst du auf jedenfall ALG 2 erhalten, nachdem dein ALG 1 Anspruch aufgebraucht ist.
Da das Amt davon ausgeht, dass du dem Arbeitsmarkt 100 % zur Verfügung stehen kannst, ist es in deinem Interesse das Amt in Kenntnis zu setzen, dass bei dir eine Schwangerschaft vorliegt, da Schwanger nicht für jede Tätigkeit herangezogen werden können und es sogar in manchen Berufen ein Beschäftigungsverbot gibt. Einen Mutterpass wird man dir ab der 7. Schwangerschaftswoche ausstellen.
Sobald Du den Mutterpass hast und dein Arzt Dir eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen kann. Sechs Wochen vor diesem Termin fängt der Mutterschutz an, ab da bis 8 Wochen nach der Geburt bekommst Du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. In den paar Wochen dazwischen wirst Du ALG II bekommen.
Alles Gute für Dich!
Sobald du den Mutterpass nach Ablauf des dritten Monats bekommst.
Bei ALG 2 bekommst du Zuschüsse. Erkundige dich beim Amt für Arbeit und auch im Netz, dann wirst du schnell fündig. Wenn du nichts findet, kann ich dir evtl jemand empfehlen, der dir ein paar Tipps geben kann.
Meine Schwägerin hat ihren Mutterpass bekommen, als das Herz schlug.
Danke, da komme ich evtl. gerne nochmal auf dich zurück-sehr nett