Arbeitslosengeld 1- ALG 1 Restanspruch,höhe nach neuer(z.b 2er) Arbeit?
Hallo Leute,
ich habe für ein volles Jahr gearbeitet. Hatte danach 6 Monate ALG1 Anspruch. Habe nur die 3 Monate verbraucht. Sagen wir mal als Beispiel 500 € ALG1/ Monat. Danach habe ich eine neue Arbeit angefangen mit viel höherem Gehalt. Wenn ich jetzt in der Probezeit oder auch nach der Probezeit , aber vor der Vollendung eines Jahres, wieder Arbeitslos werde, was passiert mit meinem Anspruch und die Höhe? z.B Werde ich wieder diese 500€ bekommen für die restliche 3 Monate und dann nichts mehr? oder, da ich höheres Gehalt habe bei der zweiten Arbeit, wird mein ALG1 nachgerechnet erneut und bekomme mehr ALG1/Monat? und bekomme ich mehrere Monate ALG1 als diese 3 die übrig geblieben sind? Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Du musst dann wieder eine neue Anwartschaftszeit erfüllen, in der Regel dann also wieder innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen, kannst du das nicht, dann kannst du nur deinen nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch innerhalb von 4 Jahren nach der ersten Entstehung wieder in Anspruch nehmen.
Nur wenn eine erneute Anwartschaftszeit erfüllt wäre wird der Anspruch und die Höhe des ALG - 1 neu berechnet, würde der neue Anspruch dann höher sein, dann würdest du diesen bekommen und zwar auch für deinen nicht verbrauchten alten Anspruch, bis zu deinem max.Gesamtanspruch, also unter 50 Jahre dann max.12 Monate.
Danke dir für deinen Stern !
Ob dann Anspruch auf ALG - 2 bestehen würde kann man so pauschal nicht sagen, dazu müsste man wissen wie alt du bist, wo und mit wem du zusammen lebst und in welcher Beziehung ihr zueinander steht und was an Vermögen ( ALG - 2 Schonvermögen einfach im Internet mal eingeben ) vorhanden wäre.
Dieses 1 Jahr kann man auch bei verschiedenen AG - gearbeitet haben, nach 1 Jahr hättest du dann 6 und keine 12 Monate Anspruch.
Unter gewissen Voraussetzungen kann man auch nach 6 Monaten ALG - 1 bekommen, dann für 3 Monate, nachlesen kannst du die Voraussetzungen im Internet, gibst du mal ein ,, Kurze Anwartschaftszeit ALG - 1 " , da kannst du alles nachlesen.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte noch über 2 Varianten nachfragen bitte: 1) Wenn ich den ganzen Anspruch verbraucht hätte, also alle 6 Monate, dann hätte ich keinen ALG1 sondern ALG 2 Anspruch sofort? 2) Mann muss innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr Versicherungspflicht gearbeitet haben, das heißt nur bei einem Arbeitgeber oder kann das auch addierend sein? Also wenn ich jetzt im 5,5 Monat gekündigt werde und in einer neuen Arbeit 6.5 bleibe und danach gleich Arbeitslos, habe ich Anspruch auf 1 Jahr ALG1? Wenn ich aber im neuen nur 6 Monate wieder arbeite dann nur ALG2? Und das alles innerhalb von zwei Jahren ja?