Arbeitslosengeld 1- ALG 1 Restanspruch,höhe nach neuer(z.b 2er) Arbeit?

1 Antwort

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Du musst dann wieder eine neue Anwartschaftszeit erfüllen, in der Regel dann also wieder innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen, kannst du das nicht, dann kannst du nur deinen nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch innerhalb von 4 Jahren nach der ersten Entstehung wieder in Anspruch nehmen.

Nur wenn eine erneute Anwartschaftszeit erfüllt wäre wird der Anspruch und die Höhe des ALG - 1 neu berechnet, würde der neue Anspruch dann höher sein, dann würdest du diesen bekommen und zwar auch für deinen nicht verbrauchten alten Anspruch, bis zu deinem max.Gesamtanspruch, also unter 50 Jahre dann max.12 Monate.

isomatte  23.01.2019, 04:40

Danke dir für deinen Stern !

Cesare8 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 07:04

Vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte noch über 2 Varianten nachfragen bitte: 1) Wenn ich den ganzen Anspruch verbraucht hätte, also alle 6 Monate, dann hätte ich keinen ALG1 sondern ALG 2 Anspruch sofort? 2) Mann muss innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr Versicherungspflicht gearbeitet haben, das heißt nur bei einem Arbeitgeber oder kann das auch addierend sein? Also wenn ich jetzt im 5,5 Monat gekündigt werde und in einer neuen Arbeit 6.5 bleibe und danach gleich Arbeitslos, habe ich Anspruch auf 1 Jahr ALG1? Wenn ich aber im neuen nur 6 Monate wieder arbeite dann nur ALG2? Und das alles innerhalb von zwei Jahren ja?

isomatte  16.01.2019, 07:23
@Cesare8

Ob dann Anspruch auf ALG - 2 bestehen würde kann man so pauschal nicht sagen, dazu müsste man wissen wie alt du bist, wo und mit wem du zusammen lebst und in welcher Beziehung ihr zueinander steht und was an Vermögen ( ALG - 2 Schonvermögen einfach im Internet mal eingeben ) vorhanden wäre.

Dieses 1 Jahr kann man auch bei verschiedenen AG - gearbeitet haben, nach 1 Jahr hättest du dann 6 und keine 12 Monate Anspruch.

Unter gewissen Voraussetzungen kann man auch nach 6 Monaten ALG - 1 bekommen, dann für 3 Monate, nachlesen kannst du die Voraussetzungen im Internet, gibst du mal ein ,, Kurze Anwartschaftszeit ALG - 1 " , da kannst du alles nachlesen.