Anspruch auf größere Wohnung in der Schwangerschaft trotz ALG II?

7 Antworten

du darfst ab dem dritten monat umziehen und du hast anspruch auf ca 60pm also 2 zimmer aber wie viel die kosten darf da musst du bei deiner arge nach fragen das kan ich dir leider nicht sagen

Frag doch bei deinem JobCenter nach und sag, dass deine Wohnung bald zu klein ist. Sie müssen es ohnehin absegnen, und das tun sie nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt (der bei dir gegeben ist). Zwei Personen haben jedenfalls einen größeren Anspruch als nur eine. Die Sätze in NRW kenne ich leider nicht, aber normalerweise wird auf die Kosten der Wohnung geachtet, nicht auf die Größe.

EvaLilid 
Beitragsersteller
 12.02.2011, 19:32

Bescheid über meine SS habe ich schon gegeben. Soweit ist alles geklärt. Nun habe ich mir heute im Internet ein paar Wohnungen angeschaut und festgestellt das 44qm schon ziemlich klein sind für zwei Personen obwohl ich damit auch erstmal leben kann. Außerdem gibt es relativ wenig mehrraum Wohnungen in der größe. Der Gang zum Amt erfolgt natürlich am Montag doch dacht ich mir vielleicht weiß ja hier jemand bescheid, sodass ich weiter fleißig Wohnungen anschauen kann.

Danke für deine Antwort. LG

Der Wohnraumanspruch des Kindes besteht ab seiner Geburt. Inwieweit die ARGE den zukünftigen Wohnraumbedarf bereits vor der Geburt berücksichtigt und (wann) den Antrag auf Zustimmung zum Umzug bewilligt (bzw. bereits vor der Geburt die höheren Unterkunftskosten übernimmt), liegt im Ermessen des Sachbearbeiters - sofern es nicht durch die Richtlinien vor Ort geregelt ist. In Berlin z.B. ist der zukünftig entstehende Wohnraum-Mehrbedarf bei Schwangerschaft bereits ab der 14. Schwangerschaftswoche zu berücksichtigen. Das muss also bei der zuständigen ARGE erfragt werden und die Zustimmung zum Umzug (nachweislich schriftlich ) beantragt und schriftlich bewilligt werden; dabei gleich die angemessene (Brutto-) Kaltmiete/qm für 2 Personen erfragen. Wegen Wohnraum: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

Ne Freundin hat das grad selber. Man darf ab 2-3Monate vor dem errechneten Termin umziehen. und Größe is eigentlich egal,solang der Preis stimmt,normal etwa 60 qm-.

na klar hast du/ihr anspruch auf ne größere wohnung. stell einen antrag auf umzug mit der begründung das du schwanger bist. mein et war ende oktober und mir wurde schon im mai der umzug bewilligt. wie weit bist du denn? denk dran das du bis zur 20.ssw bei pro familia, caritas, drk, awo deinen antrag auf erstausstattungsgeld gestellt haben musst. und beim amt kannst du auch nochmal einen solchen antrag stellen. alles gute für euch 2!!