Ist Erpressung legal?

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§253 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Da ist es. Die wichtigen Sachen hab ich dir mal dick gemacht :-)

MfG, Sparcy.

Xantavis 
Beitragsersteller
 16.05.2012, 14:11

Vielen Dank :D

Das, was du hier beschreibst, hat mit Erpressung nichts zu tun. Bei Erpressung ( § 253 StGB) geht es darum, dass jemand Geld verlangt:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was du hier beschreibst geht eher in Richtung Nötigung:


§ 240 Nötigung.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


Es ist aber nicht verweflich, was dein Vater macht: Kinder müssen eben ein wenig im Haushalt mithelfen und ein wenig Küchrnarbeit ist da nicht zu viel verlangt. Dein Vater ist also doch kein Verbrecher. Außerdem Ist es sein gutes Recht, dich zu erziehen.

Xantavis 
Beitragsersteller
 17.05.2012, 10:40

Bei mir ist das Wirklich nicht so. Das habe ich nur als Beispiel genannt :)

Nein ist illegal! § 239a Erpresserischer Menschenraub

(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(4) Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wenn der Täter das Opfer unter Verzicht auf die erstrebte Leistung in dessen Lebenskreis zurückgelangen läßt. Tritt dieser Erfolg ohne Zutun des Täters ein, so genügt sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg zu erreichen. Quelle: Wikipedia

Zu einer Erpressung wird es erst, wenn Gewalt angewendet oder angedroht wird. Bei Deinem Falle sehe es als erzieherische Maßnahme.

Was der Vater zu dem Sohn gesagt hat, ist eine erzieherische Maßnahme und keine Erpressung.

Einer Erpressung liegt eine zweite Straftat voraus. Wenn Du etwas verbotenes gemacht hast und das findet ein anderer heraus, dann könnte er Dich damit erpressen. Aber, weder Fernsehen noch Geschirrspülen ist eine Straftat!