Was bedeutet denn dieses Schild? *Widerspruch in sich?*
Hallo, ich habe eben ein/ zwei Straßenschilder gesehen, und war darüber sehr verwundert... da dieses Schild für mich keinen Sinn ergibt. Um es gesagt zu haben, nein den Führerschein habe ich derzeit noch nicht..., nicht das falsche Argumente folgen.
Das Schild war, "Eingeschränktes Halteverbot", und unten drunter war das Schild " "Unten im Anhang ist das Bild, da ich nicht weiß, wie das genau heißt..." "
So, dieses Schild ist es, nur kein absolutes Halteverbot, sondern nur ein eingeschränktes Halteverbot. Meine Frage lautet nun aber... im eingeschränkten Halteverbot darf man 3 Minuten halten. (Abgesehen von Ein/-Aussteigen, etc.!) Und das untere Schild besagt ja,: "Du darfst nicht auf der Fahrbahn, oder dem Seitenstreifen halten!" Aber das ist doch ein Widerspruch? Das obere Schild erlaubt mir, 3 Minuten zu halten (?), und das untere Schild, verbietet es mir wieder? Und wenn ich 3 Minuten dort halten DÜRFTE, wieso ist dann das untere Schild überhaupt angebracht worden, das Schild ist doch total sinnlos, oder?
Kann mich dort mal einer aufklären?? Danke!!
7 Antworten
Also das obere Schild war ein Haltverbot. Bei dir hatte es nur einen roten Querstreifen, damit war es ein eingeschränktes Haltverbot. Das besagt dann, dass das Halten am Straßenrand nur eingeschränkt erlaubt ist (also die Sache mit den 3 min usw).
Das Schild gilt am normal rechten Straßenrand. Es würde nicht für das Halten auf einem Seitenstreifen gelten. Hier gibt es dann zwei mögliche Zusatzschilder:.
a) zum einen gibt es ein Zusatzschild, welches besagt, dass sich dieses Verkehrszeichen auf den Seitenstreifen bezieht (ein verbales Zeichen) sowie
b) ein Zusatzzeichen, welches besagt, dass sich das Haltverbot nicht nur sondern AUCH auf den Seitenstreifen bezieht. Das ist hier der Fall
Siehe meinen Kommentar. Die Stadt will, dass am Straßenrand UND auf dem Seitenstreifen ein eingeschränktes Haltverbot gilt. D.h. du kannst durchaus deine 3 min halten usw ..., aber nicht länger.
Bei einem absoluten Haltverbot dürftest du ja überhaupt nicht anhalten.
Das obere Schild gilt für den Fahrbahnrand.
Zwei verschiedene Zusatzschilder weiten die Gültigkeit auf den Seitenstreifen aus (wie in diesem Fall) oder legen die Gültigkeit ausschließlich auf den Seitenstreifen fest ("auf dem Seitenstreifen")
Aaaaah, jetzt hab ich's! Danke!
Ja, ok, gut... dann darf ich also 3 Minuten nur dort halten. Trotzdem doof erklärt von dem Buch wo alles drinsteht! :D
Großes Dank an Dich!
Aber pass auf. Wenn du in den 3 min dein Fahrzeug verläßt, dann ist es auch wieder verboten, denn dann parkst du schon wieder. Es sei denn, du bist am Be- oder Entladen.
Jop, darüber bin ich mir bewusst. Aber wie gesagt, den Führerschein habe ich ja sowieso noch nicht, trotzdem danke! :))
Das Schild heißt (in Kombination) : Absolutes Halteeverbot ! - Auch auf dem Seitenstreiefn ! Ein Eingeschränktes Halteverbot ist ein Halteverbotsschild aber nur mit EINEM Querstrich (und nicht mit dem X)
Wird sich wohl um eine Strasse handeln bei der ein Seitenstreifen "andeutet" das man dort Halten dürfte .. aber durch das Zusatzschild wird es auch dort VERBOTEN ... also in dieser Strasse darf man NIRGENDS halten ..
Dann hätten sie gleich ein "Absolutes Halteverbot"'s Schild hinsetzen können, oder?!
stimmt ... aber vielleicht sind Ihnen die Schilder ausgegangen + die Lösung war dann diese ;-)
Total sinnlos... na ja, so sind die Städte eben! Vielen Dank! :))
Absolutes Haltverbot wäre ja etwas anderes.
Das Zusatzschild weitet das eingeschränkte Haltverbot (welches bei dir ja im Gegensatz zum Bild vorliegt) vom Straßenrand noch auf den Seitenstreifen aus.
Gäbe es ein Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen", dann würde das Haltverbot des oberen Schildes NUR auf dem Seitenstreifen gelten, auf der Fahrbahn am rechten Rand, aber außerhalb des Seitenstreifens, dürfte man dann halten.
oder sie wollten dir zeigen das sie NICHT gleich neue Schilder bestellen wenn es auch "kompliziert" geht ^^
Und der einzigste Unterschied, zwischen dem "Absoluten Halteverbot", und den zwei Schildern, um die es sich gerade handelt, ist nur der Seitenstreifen? Aber wenn sich das Zusatzschild nur auf das eingeschränkte Halteverbot ausweitet, dann ist es doch ein "Absolutes Halteverbot", nur noch mit dem "+" Punkt - dass auch nicht auf dem Seitenstreifen gehalten/geparkt werden darf (??)
Dein Kommentar mit dem "nur auf dem Seitenstreifen", dass kann man noch nachvollziehen, und ist mir auch bewusst gewesen, trotzdem danke!
Ich glaube, du verstehst das Wort "absolut" falsch.
Wie du geschrieben hast, handelt es sich bei dir um ein eingeschränktes(!) Haltverbot, welches dann durch das Zusatzschild auch auf den Seitenstreifen ausgeweitet wird. Durch die Ausweitung wird aber aus dem eingeschränkten noch lange kein absolutes (also uneingeschränktes).
Das obere Schild bedeutet ABSOLUTES HALTEVERBOT. Das Zusatzschild ergänzt es nur erklärend, wo es gilt.
Ja, nein.. das Bild habe ich nur hinzugefügt, dass ihr sehr, welches untere Schild ich meine! Ich meinte schon das eingeschränkte Halteverbot.... :)
Das obere Schild gilt ganz einfach "nur" für die Fahrbahn (selbst). Das untere Schild besagt nun ganz einfach, dass diese Schilderkombination auch für den Seitenstreifen gilt!
DH, so einfach kann man das auch ausdrücken.
Zu sagen wäre noch, dass es eben auch ein anderes Zusatzschild gibt, bei dem das obere Schild NICHT am Fahrbahrand gilt sondern NUR auf dem Seitenstreifen.
Ja, soweit gibt das ja Sinn. Aber dann hätte die Stadt auch theoretisch ein "Absolutes Halteverbot"'s Schild hinstellen können, oder etwa nicht?