Was bedeutet denn dieses Schild? *Widerspruch in sich?*

Kein absolutes Halteverbot, sondern eingeschränktes Halteverbot, in MEINEM FALL! - (Auto, Verkehr, PKW)

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also das obere Schild war ein Haltverbot. Bei dir hatte es nur einen roten Querstreifen, damit war es ein eingeschränktes Haltverbot. Das besagt dann, dass das Halten am Straßenrand nur eingeschränkt erlaubt ist (also die Sache mit den 3 min usw).

Das Schild gilt am normal rechten Straßenrand. Es würde nicht für das Halten auf einem Seitenstreifen gelten. Hier gibt es dann zwei mögliche Zusatzschilder:.
a) zum einen gibt es ein Zusatzschild, welches besagt, dass sich dieses Verkehrszeichen auf den Seitenstreifen bezieht (ein verbales Zeichen) sowie
b) ein Zusatzzeichen, welches besagt, dass sich das Haltverbot nicht nur sondern AUCH auf den Seitenstreifen bezieht. Das ist hier der Fall

TheYasukari 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 21:55

Ja, soweit gibt das ja Sinn. Aber dann hätte die Stadt auch theoretisch ein "Absolutes Halteverbot"'s Schild hinstellen können, oder etwa nicht?

Franticek  11.07.2014, 22:01
@TheYasukari

Siehe meinen Kommentar. Die Stadt will, dass am Straßenrand UND auf dem Seitenstreifen ein eingeschränktes Haltverbot gilt. D.h. du kannst durchaus deine 3 min halten usw ..., aber nicht länger.
Bei einem absoluten Haltverbot dürftest du ja überhaupt nicht anhalten.

Das obere Schild gilt für den Fahrbahnrand.
Zwei verschiedene Zusatzschilder weiten die Gültigkeit auf den Seitenstreifen aus (wie in diesem Fall) oder legen die Gültigkeit ausschließlich auf den Seitenstreifen fest ("auf dem Seitenstreifen")

TheYasukari 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 22:04
@Franticek

Aaaaah, jetzt hab ich's! Danke!

Ja, ok, gut... dann darf ich also 3 Minuten nur dort halten. Trotzdem doof erklärt von dem Buch wo alles drinsteht! :D

Großes Dank an Dich!

Franticek  11.07.2014, 22:16
@TheYasukari

Aber pass auf. Wenn du in den 3 min dein Fahrzeug verläßt, dann ist es auch wieder verboten, denn dann parkst du schon wieder. Es sei denn, du bist am Be- oder Entladen.

TheYasukari 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 22:23
@Franticek

Jop, darüber bin ich mir bewusst. Aber wie gesagt, den Führerschein habe ich ja sowieso noch nicht, trotzdem danke! :))

Das Schild heißt (in Kombination) : Absolutes Halteeverbot ! - Auch auf dem Seitenstreiefn ! Ein Eingeschränktes Halteverbot ist ein Halteverbotsschild aber nur mit EINEM Querstrich (und nicht mit dem X)

Wird sich wohl um eine Strasse handeln bei der ein Seitenstreifen "andeutet" das man dort Halten dürfte .. aber durch das Zusatzschild wird es auch dort VERBOTEN ... also in dieser Strasse darf man NIRGENDS halten ..

TheYasukari 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 21:49

Dann hätten sie gleich ein "Absolutes Halteverbot"'s Schild hinsetzen können, oder?!

peterdeutsch  11.07.2014, 21:54
@TheYasukari

stimmt ... aber vielleicht sind Ihnen die Schilder ausgegangen + die Lösung war dann diese ;-)

TheYasukari 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 21:56
@peterdeutsch

Total sinnlos... na ja, so sind die Städte eben! Vielen Dank! :))

Franticek  11.07.2014, 21:57
@TheYasukari

Absolutes Haltverbot wäre ja etwas anderes.
Das Zusatzschild weitet das eingeschränkte Haltverbot (welches bei dir ja im Gegensatz zum Bild vorliegt) vom Straßenrand noch auf den Seitenstreifen aus.

Gäbe es ein Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen", dann würde das Haltverbot des oberen Schildes NUR auf dem Seitenstreifen gelten, auf der Fahrbahn am rechten Rand, aber außerhalb des Seitenstreifens, dürfte man dann halten.

peterdeutsch  11.07.2014, 21:58
@TheYasukari

oder sie wollten dir zeigen das sie NICHT gleich neue Schilder bestellen wenn es auch "kompliziert" geht ^^

TheYasukari 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 22:03
@Franticek

Und der einzigste Unterschied, zwischen dem "Absoluten Halteverbot", und den zwei Schildern, um die es sich gerade handelt, ist nur der Seitenstreifen? Aber wenn sich das Zusatzschild nur auf das eingeschränkte Halteverbot ausweitet, dann ist es doch ein "Absolutes Halteverbot", nur noch mit dem "+" Punkt - dass auch nicht auf dem Seitenstreifen gehalten/geparkt werden darf (??)

Dein Kommentar mit dem "nur auf dem Seitenstreifen", dass kann man noch nachvollziehen, und ist mir auch bewusst gewesen, trotzdem danke!

Franticek  12.07.2014, 11:10
@TheYasukari

Ich glaube, du verstehst das Wort "absolut" falsch.

Wie du geschrieben hast, handelt es sich bei dir um ein eingeschränktes(!) Haltverbot, welches dann durch das Zusatzschild auch auf den Seitenstreifen ausgeweitet wird. Durch die Ausweitung wird aber aus dem eingeschränkten noch lange kein absolutes (also uneingeschränktes).

Das obere Schild bedeutet ABSOLUTES HALTEVERBOT. Das Zusatzschild ergänzt es nur erklärend, wo es gilt.

TheYasukari 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 21:45

Ja, nein.. das Bild habe ich nur hinzugefügt, dass ihr sehr, welches untere Schild ich meine! Ich meinte schon das eingeschränkte Halteverbot.... :)

Das obere Schild gilt ganz einfach "nur" für die Fahrbahn (selbst). Das untere Schild besagt nun ganz einfach, dass diese Schilderkombination auch für den Seitenstreifen gilt!

Franticek  11.07.2014, 22:02

DH, so einfach kann man das auch ausdrücken.
Zu sagen wäre noch, dass es eben auch ein anderes Zusatzschild gibt, bei dem das obere Schild NICHT am Fahrbahrand gilt sondern NUR auf dem Seitenstreifen.