darf ich mit 17 die Schule abbrechen?
also ich habe letztes Jahr mein Realabschluss mit Qualifikationsvermerk gemacht und habe daher entschieden noch mein Abitur zu machen. leider sind meine Noten total abgerutscht und ich habe mich dazu entschieden dieses Jahr im Sommer auf eine FOS zu wechseln. Durch den ganzen Stress und Druck wegen der Noten und privatem Stress war ich die Tage bei meiner Hausärztin und diese hat mich aufgrund dessen für längere Zeit Krank geschrieben. Klar ist, dass ich die Noten nicht mehr retten kann und auch abbrechen möchte, da ich mit dem ganzen Druck nicht mehr klarkomme und Gefahr laufe einen Burnout zu kriegen. Deshalb meine Frage darf ich mit 17 Schule abbrechen? da es unter 18 ja die Schulpflicht gibt. Dazu möchte ich noch sage, dass ich jetzt nicht vorhabe die ganze Zeit zuhause rumzusitzen, sondern ein Praktikum bis zum Sommer machen möchte
6 Antworten
Wikipedia: Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter bzw. der Vollendung einer Schullaufbahn, spätestens jedoch bis zum Ende der Minderjährigkeit, dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf neun Schulbesuchsjahre, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des zehnten Schulbesuchsjahres.
Da du einen qualifizierten Realschulabschluß hast ist deine "pflicht"Schullaufbahn beendet.
Was soll den z.B. ein Hauptschüler machen der nach seinem Abschluß keine Lehrstelle bekommt? Soll er dann das Gymnasium besuchen?
Was soll den z.B. ein Hauptschüler machen der nach seinem Abschluß keine Lehrstelle bekommt? Soll er dann das Gymnasium besuchen?<
Nein. Die Berufsschule. Weil es noch eine Berufsschulpflicht gibt, die sich an die Vollzeitschulpflicht anschließt und die Sie geflissentlich vergessen haben.
Besprich das mit einem Vertrauenslehrer und deinen Eltern. Eventuell kannst du auf eine Berufsschule weiter gehen, damit ist die Schulpflicht auch erfüllt.
Soweit ich weiß, bist du bis 18 schulpflichtig (wie du ja schon erwähnt hast) und musst demnach etwas nachgehen. Am besten mal bei der Schulleitung nachfragen und diesen direkt deine Sorgen erzählen, die können dir sicherlich besser weiterhelfen.
Natürlich, du hast deine 10 Jahre Schulpflicht mit dem Realschlusabschluss erfüllt, was du nun tust ist dir überlassen. Aber da du noch minderjährig bist, müssen deine Eltern damit einverstanden sein.
Minderjährige haben nach 10-jährigem Schulbesuch, unabhängig von der Häufigkeit der wiederholten Schuljahre, ihre gesetzliche Pflicht getätigt.