Wann darf die Security handgreiflich werden?
Hallo zusammen. Letztes Wochenende war ich (18, aus der Schweiz) am Abend mit Freunden unterwegs. Wir hatten eigentlich einen tollen Abend in einem Club. Als es uns drin zu warm wurde, wollten wir ein bisschen raus an die frische Luft. Vor dem Club standen einige Autos an denen sich Leute angelehnt hatten, so dachten wir uns nichts böses und lehnten uns auch an ein Auto (des Türstehers). Unglücklicherweise hat mein Kollege (17 Jahre alt) als er den Heckscheibenwischer ein bisschen verschieben wollte abgebrochen. Der Türsteher hat dies sofort bemerkt und packte meinen Freund am Hals, würgte ihn und schrie ihn an. Wir waren wirklich nicht bedrohlich, haben ihn weder beleidigt oder sonst etwas. Es war einfach unglücklich. Er hat dann direkt die Polizei verständigt und eine Anzeige gemacht. Er lies kaum mit sich reden. Meine Frage, wir hatten weder Waffen oder waren sonst noch gewalttätig und der Security wurde direkt handgreiflich. Ich habe die Polizei nicht gefragt aber hätte mein Freund allenfalls eine Gegenanzeige machen können? Da der Türsteher grundlos auf einen Minderjährigen losging? Freundliche Grüsse
5 Antworten
Hat eindeutig überreagiert, bzw eher aus privaten Gründen gehandelt als aus arbeitstechnischen. Da es weder Notwehr war bzw eher auf privater Ebene passiert ist (da es sein Auto war) ist es eindeutig Körperverletzung.
Tja, da hat der Türsteher etwas hart reagiert - aber was lehnt Ihr Euch auch an fremde Autos? Und beschädigt diese auch noch?
Ja, da können die Eltern (weil Dein Freund 17 ist) eine Anzeige aufgeben wegen Körperverletzung - sofern es da eine "Verletzung" gibt.
Ansonsten war es wohl eher ein "Handgemenge" und eine Anzeige läuft vermutlich ins Leere.
Könnte mit auch vorstellen, dass der Türsteher mehrere Zeugen präsentieren könnte. Das wäre nicht unbedingt günstig.
Dazu eventuell noch die Uhrzeit:
Wann war das noch gleich, als der 17-jährige sich dort aufgehalten hat...?
Grüße, ------>
stimmt, das wäre ein "Strafantrag" - eine Anzeige wird die Polizei vom 17-jährigen engegennehmen.
Aber sicherlich nicht ohne jegliche Belehrungen.....
Ein Strafantrag kann nicht von den Eltern gestellt werden. §77 Absatz 1 StGB: "Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen."
Strafantrag:
Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist, § 77 StGB. In bestimmten Fällen ist das Antragsrecht auch vererblich. Bei Geschäftsunfähigkeit bzw. beschränkter Geschäftsfähigkeit des Verletzten ist der gesetzliche Vertreter (Eltern, Vormund, Betreuer) antragsberechtigt.
Danke für die Antowrt.
Klar war es idiotisch sich an fremde Autos zu lehnen und auch respektlos, aber in diesem Moment haben wir einfach nicht gross darüber nachgedacht. Der Heckscheibenwischer drückte ihm ihn den Rucken, darum wollte er ihn ein bisschen verschieben. Dann brach er leider ab.
Wir hatten ca. 1:30 Uhr.
Um 1:30 hat ein 17-jähriger in der Öffentlichkeit schon mal nix verloren.
Dein Kumpel soll mal lieber froh sein, dass er für seine Aktion nicht so richtig was an die Backen bekommen hat.
Einige Securitys sind nicht so die Spaß-Versteher und langen schon mal zu, erst recht wenn es um deren Eigentum geht.
Gerade das Auto ist einigen nahezu "heilig".
Lernt daraus, bezahlt den Schaden und hau ein Ei drüber.
Nur weil er um 1:30 draußen war, rechtfertigt das keinen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit. Auch die bescheuerten Prioritäten einiger Türsteher sind völlig unerheblich, wenn sie aufgrund dieser illegal handeln und andere Menschen in ihrer Freiheit einschränken. Deine Art zu argumentieren ist absolut daneben.
Der Kumpel braucht nicht "froh" darüber sein, für sein Missgeschick "nicht so richtig was an die Backen" bekommen zu haben, das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir leben in einem Rechtsstaat.
Wir leben in einem Rechtsstaat
Ich wünsche Dir, dass Du Dich stets darauf berufen kannst und in Deinem Leben immer und ausschließlich von dieser Einsicht getragen wirst, niemals andere Erfahrungen machen musst.
Ansonsten: viel Glück mit Deiner Weisheit!
Ja, die Heckscheibenwischer, die brechen schon total leicht ab, jedes Mal auf der Autobahn fliegen die einem nur so um die Ohren...
Der Türsteher hat sicher über reagiert. Habt Ihr ihm einen Schadenersatz angeboten? Das gegenseitige Anzeigen steht jedem frei.
Danke für die Antwort.
Natürlich. Wir haben uns sofort entschuldigt und waren einsichtig. Wir wollten es ihm gleich vor Ort bezahlen mit ca 100 Schweizer Franken. Jedoch bestand er darauf dass die Polizei käme.
@PoisonArrow
Sie wollen mir jetzt nicht sagen dass sie unter 18 nie bisschen länger mit ihren Freunden/Freundinnen unterwegs waren?
Klar, anzeigen wegen Körperverletzung.
Danke für die Antwort.
Anzeigen wird er ihn im Nachhinein nicht mehr, aber fürs nächste Mal (hoffentlich nicht) ist dies gut zu wissen!
Freundliche Grüsse
"Die Eltern"? So ein Quatsch, Anzeige erstatten darf buchstäblich jeder. Dafür muss man definitiv nicht volljährig sein.