Drogentest fußgänger?
Hallo!
Mich würde interessieren ob die polizei bei einem fußgänger einen drogentest machen darf?
Wenn wir jetzt davon ausgehen das die person weder herumtorkelt bzw sich und den Straßenverkehr gefährdet.
Angenommen man geht raus aus nem club und geht einfach nach Hause. Fertig.
Lg
8 Antworten
Hallo F1shBr4In,
gegen den Willen des Betroffenen dürfen keine Schnelltest, wie
- Drogenwischtest oder
- Urinprobe
durchgeführt werden, da diese Schnelltests keine Beweise liefern, sondern allenfalls nur Anhaltspunkte liefern. Zudem ist der Konsum von BTM nicht unter Strafe gestellt. Des Weiteren kann man auch juristisch gesehen BTM konsumiert haben, ohne dabei im Besitz von BTM gewesen zu sein. Und hier in Deutschland ist Niemand verpflichtet aktiv an seiner Überführung mitzuwirken.
Erst wenn ein hinreichender Straftatverdacht besteht, kann beim BESCHULDIGTEN der Straftat eine Blutentnahme auf Grund folgender Rechtsgrundlage durchgeführt werden:
§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.
(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Aber wie Eingangs angeführt, beweisen weder die Schnelltests, noch die Blutentnahme bei einem Fußgänger irgendwelche Straftatbestände.
Insofern lautet die Antwort auf Deine Frage:
Mich würde interessieren ob die polizei bei einem fußgänger einen drogentest machen darf?
Nein, darf die Polizei nicht!
Schöne Grüße
TheGrow
Vielen dank für diese ausführliche antwort!
Wenn Verdacht besteht dürfen sie das machen
kommt aber bestimmt selten vor
Dann halt Vermutung
Auch da die Frage: Vermutung worauf?
Aber da muss auch ein weiteres Interesse Vorliegen, also führen eines Kfz oder begehen einer Straftat und der Verdacht stark begründet sein.
Schnelltest haben eh keine Wirkung vor Gericht - die sind schlicht zu ungenau und der Bluttest ist ein viel zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, um den bei nen Fußgänger anzuordnen.
Was für einen Drogentest? Schnelltest sind generell nur freiwillig - nicht nur als Fußgänger.
Als Autofahrer können einen dann die Polizisten zum Bluttest verdonnern - bewegen sich dabei aber auf dünnem Eis, da das für die eine Anzeige wegen Körperverletzung nach sich ziehen kann, wenn sie den Bluttest ohne wirkliche Begründung durchführen.
Da als Fußgänger ja aber gar kein Anlass besteht, zu wissen ob du unter Drogen stehst (Konsum ist nicht strafbar), wird mit Sicherheit daher kein Test durchgeführt - außer du begehst eine Straftat wie Körperverletzung oder randalierst rum...
Wir haben in Deutschland und Europa aktuell ein Sicherheitsproblem. Wäre doch nett, wenn du die Polizei ihre Arbeit machen lässt. Dieses ewige "dürfen die das?" bringt nicht mehr Sicherheit.
Wenn der nächste Mal einer in einen Weihnachtsmarkt fährt, wird wieder gefragt: Wo war die Polizei?
Denke nicht das leute die einfach nach Hause gehen zu deinem sicherheitsproblem beitragen.
Und sollte denke ich ein gutes recht von jedem sein sich über die eigenen rechte zu informieren.
zu deinem sicherheitsproblem beitragen.
Das ist nicht "mein" sondern unser Sicherheitsproblem. Wenn dir oder einem nahen Angehörigen oder Freund die Klamoten um die Ohren fliegen, wirst du deine Einstellung überdenken müssen. Polizisten arbeiten nicht fehlerfrei, begehen aber keine Straftaten, weil sie gerne Polizisten bleiben wollen.
Die meisten meiner Familienangehörigen sind polizisten..und weis das polizisten ihre Arbeit machen..also ganz ruhig.
Doch..und so schlimm das jetz für dich sein mag zu hören.. gibts auch genug die ihre Position ausnutzen ohne Rechtsgrundlage..
Trotzdem danke für deine Antwort
Die meisten meiner Familienangehörigen sind polizisten
Und mein Nachbar ist Professor! Und dann haben wir noch die Werbeikone der Zahnarztgattin!!
die ihre Position ausnutzen ohne Rechtsgrundlage..
Wozu?
Schwachsinn. Bei guter Führung gibt es den zweiten Stern mit Anfang 50. Peterchens Mondfahrt ist karieremäßig schon lange vorbei.
Weil Terroristen Anschläge machen soll ich mich rechtswidrigen Drogentests unterziehen. Die Rechtswidrigkeit dieser Tests schließt es schon aus, dass man es "ihre Arbeit" nennt.
rechtswidrigen Drogentests
Nein nur rechtmäßigen und was was ist entscheidet die Polizei vor Ort im Auftrag der Staatsanwaltschaft und nicht der bekiffte Fußgänger.
Ok, ob es verhältnismäßig ist einen Grafittisprayer zu erschießen, dass entscheidet vor Ort die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft?
Rede kein Müll, es gibt keine Rechtsgrundlage einen unauffälligen ( bekifft sein ist nicht auffällig) Menschen einem Drogentest zu unterziehen. Äußerliche Rauschsymptome können Grundlage für eine Durchsuchung nach Btm sein, aber es gibt keinen Straftatbestand, welcher das reine berauscht sein einschließt.
Ok, ob es verhältnismäßig ist einen Grafittisprayer zu erschießen, dass entscheidet vor Ort die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft?
Natürlich. Und ich verrat dir jetzt ein Geheimnis.... Das ist unverhältnismäßig. Wissen einige Polizisten auch. Und schön, wenn du dich so fein mit Drogen auskennst. Kleiner Tip (auch nur für dich, weil du so ein Netter bist):
Zitat:
Davon kannst Du ausgehen,hab einige als Patienten gehabt. Nur aggressiv sind sie nicht. Es gibt eine Dauerwirkung,die Leutchen bleiben antriebslose Pflegefälle,junge Leute koten sich ein,müssen gewaschen werden usw.
Ich freue mich schön, wenn du anfängst mit deiner eigenen K... zu spielen. Ist sicher total cool und kommt beim Pfelgepersonal auch gut an.
"Natürlich. Und ich verrat dir jetzt ein Geheimnis.... Das ist unverhältnismäßig. Wissen einige Polizisten auch."
Zum Glück wissen sie auch, dass ein Drogentest rechtswidrig wäre.
"Kleiner Tip (auch nur für dich, weil du so ein Netter bist):"
Vielen Dank für deine Anteilnahme, aber ich mag den Cannabisrausch nicht. Also mach ich es nicht.
"Ich freue mich schön, wenn du anfängst mit deiner eigenen K... zu spielen. Ist sicher total cool und kommt beim Pfelgepersonal auch gut an. "
Ich soll meine Informationen von einer Plattform beziehen, in der Leute wie du Falschinformationen posten? Wie wäre es mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und nicht wieder irgendjemand der irgenden irgendwo mal gesehen hat?
Wie wäre es mit wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ich fand die Erfahrung des Pflegepersonal ausnahmsweise autentisch. Wenn du das anders siehst, dann ist das eben so.
Ich fahre ab jetzt auch kein Auto mehr, da schon mehrere im näheren Umkreis bei Autounfällen tödlich verunglückt sind.
Autofahren kann man im Gegensatz zum Kiffen häufig nicht vermeiden und ist auch nicht verboten. Deine Entscheidung.
Kann man nicht? Abgesehen von Vielfahrern dürfte 80% der Jahreskilometer auf Privatfahrten zurückfallen. Die Tour zu McD oder in den Hansa Park kann man wohl doch vermeiden.
Kann es sein, dass er ein Stück weit vom Thema abgekommen ist?
Wenn begründeter Verdacht besteht, dürfen sie jeder Zeit einen Test veranlassen
Verdacht worauf?
auf Besitz von BTM
Dann wäre z.B. eine Durchsuchung und Sicherstellung möglich und es läge die Straftat des BTM-Besitzes vor. Aber warum sollte dann ein Schnelltest oder Bluttest gemacht werden? Was soll der bringen?
weil und das ist sehr lustig, auch bei fußgängern dann der Führerschein eingezogen werden kann oder sogar eine MPU angeordnet werden kann, quasi nochmal bissel die staatskasse befüllen, denn auch als Fußgänger nimmt man am straßenverkehr teil
Problem ist halt nur, dass der Bluttest ein wirklich harter Eingriff in das Recht der körperlichen Unversehrtheit darstellt und daher nicht auf Grund solcher Mutmaßungen durchgeführt wird. Ansonsten sollte man sich einen Anwalt nehmen und über das Schmerzensgeld freuen... :D
Auch wenn es sich langsam in die Richtung entwickelt - noch ist DE kein Bullenstaat ... glaub ich?!
wie gesagt der berechtigte verdacht reicht aus und beweise mal wenn du alleine bist dass du weder aggresiv oder beleidigend warst und wenn man abends auf party war, wollten sie halt wegen alkohol prüfen udn haben halt routine mäßig auf btm mitgetestet alles nur ne argumentations frage
"wenn man abends auf party war, wollten sie halt wegen alkohol prüfen udn haben halt routine mäßig auf btm mitgetestet alles nur ne argumentations frage" - mit welcher Begründung wenn man zu Fuß unterwegs ist? Die steht noch aus.
"wie gesagt der berechtigte verdacht reicht aus und beweise mal wenn du alleine bist dass du weder aggresiv oder beleidigend warst" - das wären dann aber Krasse Dinge, die die Beamten da abziehen. Falschaussage, vortäuschen einer Straftat, Rechtsbeugung oder was weiß ich. Wenn da dann irgendwas rauskommt, weil zufällig ein Kumpel das von der anderen Straßenseite gefilmt hat oder noch Zeugen auftauchen, hätten die ein arges Problem.
Und denk mal nach, wer wäre denn der Verbrecher, wenn die Beamten ihre Macht derart missbrauchen, auszusagen ich wäre als Fußgänger aggressiv gewesen oder beleidigend, nur um irgendwelche Maßnahmen einzuleiten. Aber leider gibts sowas tatsächlich - selten...aber immer noch zu oft...
nehmen wir mal an warst abends unterwegs und hast halt was getrunken und lallst bissel oder schwankst schon ein wenig, an sich ja erstmal nichts schlimmes aber wenn die polizei des mitbekommt, kann sie von dir einen Alkoholtest fordern, wenn du das pusten verweigerst ggf nochn bissel pampig wirst können sie da nen Bluttest machen um zu ermessen stellst du im Straßenverkehr ne gefahr für dich selbst oder andere dar. und bei dem Bluttest wird standertmäßig auf BTM getestet. zack aus die maus ^^ wenn man dann noch wie ich erst so nett umschrieb alte bekanntschaft addiert könnte ja auch ein wiederholungstäter vor ihnen stehen und das sind alles ganz legale wege. davon abgesehen wäre es nicht das erste mal das eben nicht gegen polisten ermittelt wird selbst wenn anzeigen vorliegen diese wegen geringfügigkeit eingestellt werden oder aus mangel an beweisen, weil dann heißt es der videomitschnitt ist nicht der gesammte vorfall da fehlt vorne oder hinten was. kurz um wenn die dich "anpissen" wollen können sie das und du hast absolut keine chance dich zu wehren bzw sehr geringe chancen
"nehmen wir mal an warst abends unterwegs und hast halt was getrunken und lallst bissel oder schwankst schon ein wenig, an sich ja erstmal nichts schlimmes aber wenn die polizei des mitbekommt, kann sie von dir einen Alkoholtest fordern, wenn du das pusten verweigerst ggf nochn bissel pampig wirst können sie da nen Bluttest machen um zu ermessen stellst du im Straßenverkehr ne gefahr für dich selbst oder andere dar." - ja können sie. Mit einer relativen hohen Gefahr, dass wenn ich das zur Anzeige bringe, ich Recht bekomme und die Beamten wegen Körperverletzung angezeigt werden. Es gab schließlich keinen Grund und lallen und ein bisschen schwanken ist nicht verboten. Das machen am Oktoberfest 1000000 gleichzeitig.
"wenn man dann noch wie ich erst so nett umschrieb alte bekanntschaft addiert könnte ja auch ein wiederholungstäter vor ihnen stehen und das sind alles ganz legale wege" - und ich weiß immer noch nicht, was es den Beamten nun genau bringen soll, zu wissen was genau der Widerholungstäter intus hatte.
"davon abgesehen wäre es nicht das erste mal das eben nicht gegen polisten ermittelt wird selbst wenn anzeigen vorliegen diese wegen geringfügigkeit eingestellt werden oder aus mangel an beweisen, weil dann heißt es der videomitschnitt ist nicht der gesammte vorfall da fehlt vorne oder hinten was." - kann natürlich passieren. 50 : 50 - je nach dem wer da klagt und wie gut dessen Anwalt ist und ob die Kollegen dafür bekannt sind über griffig zu werden (gibts auch). Und wenn die dann das Pech haben verurteilt zu werden, ist das nicht Karrierefördern. Daher gehen schlaue Bullen so vor, dass sie erstmal versuchen den Fußgänger dazu zu bringen sich freiwillig auf den Test einzulassen und wenn er sich weigert ihm dann noch einen schönen Abend wünschen. Gerade wenn die Beamten merken, dass derjenige über seine Rechte Bescheid weiß. Wenn da natürlich der komplett dämliche Assi wie gerade aus den Hartz4- Sendungen von RTL2 entsprungen ankommt, dann lassen es die Beamten vlt. auch mal drauf ankommen. Bei einem Menschen mit Schlips und Kraken halten sie sich eher zurück.
"kurz um wenn die dich "anpissen" wollen können sie das und du hast absolut keine chance dich zu wehren bzw sehr geringe chancen" - das ist richtig. Daher kann man nur hoffen, dass es weniger Pisser unter den Beamten gibt. Und es kommt halt doch immer mal ans Licht. Und wenn ich irgendeine Straftat begehen wollte und auch nur eine 10% Chance ist, dafür Verurteilt zu werden - ich würd's lassen. Und wie gesagt, so gehen kluge Beamte auch regelmäßig vor... ;)
"kurz um wenn die dich "anpissen" wollen können sie das und du hast absolut keine chance dich zu wehren" - und noch mal: was du hier schilderst ist eine Straftat seitens der Beamten - nicht vergessen. Hoffentlich die Ausnahme und nicht die Regel! ;)
Der BTM-Besitz kann die Führerscheinstelle veranlassen, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Das ist aber ein ganz anderes Thema.
Hier geht es um die Maßnahme der Polizei beim Antreffen der Person. Für die Polizei gibt es bei einem unauffälligen Fußgänger, auch wenn der Verdacht auf BTM-Besitz besteht, keinen Grund für einen Drogentest.
Die einzige Möglichkeit wäre die Durchführung eines freiwilligen Schnelltests, aber wenn man den freiwillig durchführt, stellt sich überhaupt nicht die Frage, ob die Polizei das darf.
Deine Ausführungen sind kompletter Nonsens. Die Polizei hat keine Gründe Fußgänger auf irgendwas zu testen. Schon gar nicht, um der Führerscheinstelle irgendwas mitzuteilen.
" ggf nochn bissel pampig wirst können sie da nen Bluttest machen um zu ermessen stellst du im Straßenverkehr ne gefahr für dich selbst oder andere dar."
Das die Blutanalyse 2 Wochen dauert, weißt du oder? Das einzige was sie machen könnten ist dich in die Ausnüchterungszelle zu stecken. Oder sie fahren einen kostenpflichtig nach Hause, wenn man auf die Straße läuft etc. Eine Blutuntersuchung kostet übrigens 150€ und die darf dann der Staat bezahlen, da der Eingriff wie gesagt rechtswirdrig ist.
"und bei dem Bluttest wird standertmäßig auf BTM getestet."
Falsch, es wird auf das getestet, worauf der Verdacht besteht. Alkohol oder Betäubungsmittel i.S.d Anlage 24a StVG.
Dann muss der Verdacht aber sehr begründet sein. Ist er das nämlich nicht kann die Anordnung des Bluttestes eine Anzeige wegen Körperverletzung für die Polizisten nach sich ziehen...
da sind minimum 2 Polizisten die sagen sehr auffälliges verhalten und nennen paar standertpunkte und dazu ein eventuell sogar positiv getester Jugendlicher, wem glaub das Gericht wohl?
Konsum ist doch nicht strafbar. Und Schnelltest muss man verweigern (die sind generell freiwillig)
Und ein Bluttest ist ein so starker Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da kann man dann gegen Vorgehen und würde wahrscheinlich Recht bekommen, wenn der Richter sieht, dass ein Fußgänger der keine Straftat beging zur Blutentnahme geschleppt wurde... ;)
konsum ist nicht strafbar aber ein konsum setzt einen vorherigen besitz vorraus :-) von daher kann ich davon ausgehen als Polizist, dass bei erstmal vermeindlicher drogenintoxikation auch ein besitz vorliegt. findet man nun den stoff und sei es nur eine geringe menge ist der Bluttest gerechtfertig... theoretisch reicht dafür schon ein anschlagender drogenhund, den haben streifen besonders an brennpunkten des öfteren dabei
Keine Ahnung wo du deine Informationen hernimmst. Ich habe noch nie gehört, dass jemand der kein Fahrzeug führt oder gerade bei ner Straftat erwischt wurde auf Alk oder Drogen getestet und zu nem Bluttest aufgefordert wurde, weil es schlicht nicht von Interesse ist.
Wenn Drogen gefunden werden, dann auch ohne vorherige Feststellung der Konsum, einfach bei einer Standardkontrolle. Und wenn diese dann gefunden wurden, freuen sich die Beamten und fahren weiter. Wozu dann noch ein Drogentest?
"theoretisch reicht dafür schon ein anschlagender drogenhund" - dann wird die Person aber durchsucht und nicht auf Konsum getestet.
das kommt drauf an, normalerweise werden die personalien überprüft, ist die person polizeilich unbekannt wars das meistens, ist es ein alter bekannter so zu sagen, nimmt man sich unter freunden halt bissel zeit wenn man sich lange nicht gesehen hat
"ist es ein alter bekannter so zu sagen, nimmt man sich unter freunden halt bissel zeit wenn man sich lange nicht gesehen hat" - klar ein alter bekannter wird dann gern mal durchsucht (was ebenso fragwürdig ist - in manchen Fällen).
Bei mir dauert das auch manchmal etwas länger, da ich vor Jahren mal einen Krümel Gras einstecken hatte. Kenne daher meine Rechte, um mich nicht schikanieren lassen zu müssen.
Aber Bluttest fällt beim Fußgänger auf jeden Fall flach. Das ist der Tatbestand der Körperverletzung, wenn da nicht Gründe vorliegen, die den Bluttest UNBEDINGT nötig machen. Und welche sollten das sein, beim Fußgänger?
Wenn ein Bulle das doch macht, ist er einfach nur leichtsinnig - gerät der an den falschen mit nem guten Anwalt, hat er ein ordentliches Problem.
Aber es ist an der Tagesordnung, dass Polizisten ihre Rechte ausweiten und weit mehr durchführen, als sie eig. dürften - vieles wird halt gar nicht angezeigt.
Wenn ich z.B. heute in eine Kontrolle komme, bräuchte ich mich theoretisch nicht durchsuchen lassen, da der Fund vor Jahren keinen ausreichenden Verdacht darstellt. Ca. 50% der Beamten durchsuchen mich auch nicht, wenn ich mich weigere. Die anderen bestehen darauf. Dann lasse ich es meistens zu, anstatt mich zu weigern, mit aufs Revier nehmen zu lassen, wo natürlich nichts gefunden wird und dann meinen Anwalt einzuschalten - geht einfach schneller... ;)
Aber irgendwann ist sicher auch mir mal langweilig... :D
na weil du mal vor paar jahren mal was bei hattest zählt nicht aber wenn sie erst letzte woche bei dir ne razia hatten und paar kilo dope rausgetragen haben, war dein anwalt schon gut das du noch auf freiem fuß bist, ist halt ne ermessens entscheidung die da getroffen wird
"na weil du mal vor paar jahren mal was bei hattest zählt nicht aber wenn sie erst letzte woche bei dir ne razia hatten und paar kilo dope rausgetragen haben" - aber warum sollten die bei dem einen Bluttest machen? Ergibt immer noch keinen wirklichen Sinn. Und dann hatte man wahrscheinlich eher den richtigen verpfiffen als nen guten Anwalt... :D
Und sehr wohl zählt das. Das steht ja in deren System und taucht dann bei jeder Kontrolle auf ...
Verdacht worauf?