"Unbedenklichkeitsbescheinigung" notwendig, wenn man sich vor kurzem erst eingeschrieben hat und noch nicht studiert hat?
Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Ich hatte mich im Juli an mehreren Unis/Hochschulen beworben. Zuerst hatte ich nur von einer Uni die Zulassung und habe mich sicherheitshalber mal da eingeschrieben, falls ich an meiner Wunsch-Hochschule keinen Platz bekomme. Jetzt wurde ich aber auch dort angenommen.
Im Zulassungsbescheid steht, dass, falls ich noch an einer anderen Uni in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang immatrikuliert bin (was ich ja streng genommen bin; es ist zwar nicht der gleiche Studiengang, aber ein relativ Ähnlicher), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Aussage über noch vorhandenen Prüfungsanspruch) mitschicken muss.
Muss ich das in meinem Fall tun oder nicht? Eher nicht, da ich ja noch nicht studiert habe und mich zum Ablauf der Immatrikulierungsfrist an der ersten Uni schon längst wieder exmatrikuliert habe, oder?
1 Antwort
Wenn du vor dem Beginn des tatsächlichen Studiums, also vor dem Vorlesungsbeginn, die erste Immatrikulation rückgängig machst, wird diese in der Regel auch so behandelt, als wäre sie nie vorgenommen wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist daher meines Erachtens auch nicht nötig.
Informiere dich also mal an der ersten Uni über die Rücknahme der Immatrikulation. In der Regel ist das vor Semesterbeginn ziemlich problemlos möglich.
Beste Grüße!