Wann äG bei der Führerscheinstelle?
Moin, ich bin 18 und muss ein ärztliches Gutachten bei der Führerscheinstelle machen. Grund: 0,3 Gramm Weed. Ich mache momentan noch Theoriestunden. Wann müsste ich das Gutachten abgeben oder machen ? Erst wenn ich die Prüfung beantrage ?
3 Antworten
Bei Fahrerlaubnis - Erstanträgen wird ein äG in der Regel nur dann zur vereinfachten Eignungsprüfung angefordert, wenn gemäss Aktenlage bereits ein, oder mehrere kleinerer Verstösse gegen Alk oder BTM aus der individuellen Vorgeschichte bekannt sind.
Regelmässige Stark-Konsumenten müssen ab hier selbst bei " nur äG " schon sehr vorsichtig sein, denn die FSST bereitet hier schon eine mögliche Generalanzweiflung der allgemeinen Zuverlässigkeit zum Führen von KFZ vor.
Ab hier dann nur noch ein kleiner Gedankenschritt, wenn im äG dabei ( deutlich ) erhöhte Missbrauchsmarker in der jeweiligen Betestungsart zur jeweiligen Substanz raus kommen. 🤔
Alleine ein hinreichender Missbrauchsverdacht bestimmter Substanzen aus den äG - Werten kann schon für nachfolgende Probleme ( mgl. MPU ) reichen.
Besser daher womöglich erst mal je nach Vorgeschichte vollkommene Abstinenz zwischen einigen Wochen bis Monaten vor einem äG.
Nach Konsum wurde nicht gefragt
Ich /wir kenne(n) ihre Situation und derzeitigen Messwerte nebst Zusammenhang zur allgemeinen Situation nicht.
Beim Jiff kann man Dir aber je nach gemessener Restsubstanzen in Momentaufnahme als harter Regeljff durchaus wie bei einem Alki inzwischen etwaig missbräuchlichen , oder gar übermässigen Konsum in Abhängigkeit unterstellen .
Übermässig reicht bei hinreichender Begründung durch die FSST dabei schon oft aus für eine Überprüfung der allgemeinen Fahr- / und Zuverlässogkeitseignung.
Ich empfehle Dir somit neben fortan absoluter Abstinenz eine grundlegende Eigenüberlegung in solch einer Frage.
Die Alkis sind schon relativ gut erforscht medizinisch, und bei den Jiffys gibt es inzwischen auch weit gediehene Analysemarker dahingehend, wie regelmässig und heftig jemand da so im Durchschnitt kifft.
Zuviel Jiff ist inzwischen ( zu Recht ) wie zu viel Alk im medizinischen Grund-Konsumverhaltensnachweis.
Die FSST fragt dabei nur, ob ein Alkoholtrinker oder Jiff dabei grundlegend noch zum Führen von KFZ geeignet sein könnte je nach Messwert .
Dann, wenn die Führerscheinstelle dich anschreibt.
Sowas passiert in der Regel wenn sie davon erfahren.. und du den Antrag abgegeben hast.
Den Antrag zur Prüfung ? Das heißt ich müsste einfach, wenn ich ein Test machen müsste spätestens vor der Prüfung nachweisen ?
Sobald als möglich.
Solange dieses Gutachten nicht vorhanden ist wirst du für keine Prüfung zugelassen werden.
Das heißt aber ich könnte selber entscheiden ?
Wie würden Sie meine Situation einschätzen ?