Mieterrecht: Riss in wand hinter der Heizung.

2 Antworten

Du musst den Riss melden. Dann wird geprüft, ob es nur der Putz ist, was durchaus sein kann oder ob der Riss tatsächlich durch die ganze Wand geht und damit Grund für Wärmeverlust sein kann. Eine Erstattung evt. zu hoher Heizkosten oder ähnliches wirst Du nicht erreichen können, wenn ein Problem vorliegt, das nach Deiner Meldung umgehend beseitigt wird.

Hast du den Vermieter denn schon über den Riss in Kenntnis gesetzt und eine Frist zur Instandsetzung gesetzt? Das solltest du zunächst tun und zwar schriftlich, erst wenn dann nichts passiert kann man sich einen Kopf wegen Mietminderung machen. Dazu aber bitte Mieterverein oder Anwalt zu rate ziehen.

LeRo8 
Beitragsersteller
 31.01.2013, 19:22

Nein hab es noch nicht gemeldet. Das mit dem Riss habe ich erst vorgestern entdeckt. Wollte erst einmal Rat einholen, bevor ich es melde, damit ich dann angemessen reagieren kann.