Wanddurchbruch im Doppelhaus?
Hallo, wir besitzen ein Doppelhaus(Bj 2005), die eine Hälfte bewohnen wir selbst, die Andere ist vermietet. Nun möchten wir gerne einen Durchbruch zu der vermieteten Seite machen, um ein Zimmer dazu zubekommen. Ist dies überhaupt möglich/zulässig in Bezug auf den Brandschutz?
4 Antworten
Es kommt darauf an , ob beide Doppelhausteile auf getrennten Flustücken stehen. Nur dann ist eine Brandwand erforderlich, die nicht bzw. nur mit großem rechtlichen Aufwand durchbrochen werden darf. Also ggfs. Grenze beseitigen lassen (Antrag bei Katasteramt). Das geht natürlich nur, wenn ihr Eigentümer von beiden Flurstückem seid.
Ist keine Flurstücksgrenze (mehr) vorhanden ist der Durchbruch rechtlich unproblematisch. Ihr müsst aber aufpassen, dass die Wohnungen nach baurechtlichen Vorschriften angetrennt sind, d.h. es müssen Wohnungstrennwände nach Landesbauordnung vorhanden sein. Sonst kann es passieren, dass die Mieter Euch erfolgreich verklagen.
Es kommt darauf an , ob beide Doppelhausteile auf getrennten Flustücken stehen. Nur dann ist eine Brandwand erforderlich, die nicht bzw. nur mit großem rechtlichen Aufwand durchbrochen werden darf.
Ist keine Flurstücksgrenze vorhanden ist der Durchbruch rechtlich unproblematisch. Ihr müsst aber aufpassen, dass die Wohnungen nach baurechtlichen Vorschriften angetrennt sind, d.h. es müssen Wohnungstrennwände nach Landesbauordnung vorhanden sein. Sonst kann es passieren, dass die Mieter Euch erfolgreich verklagen.
Bei der eplanten Aktion wirst wahrscheinlich zwei Brandabschnitte in diesem Gebäude(Doppelhaus) verbinden. Frag am besten beim Bauamt nach und lass dir, wenn ein positiver Bescheid, das Ergebniss schriftlich geben(Haftungsfrage im Schadensfall). mfg
Diese Auskunft ist zu schlicht.
Ein "Doppelhaus" ist nach der Rechtsprechung nur dann ein Doppelhaus, wenn durch die Hälften eine Grundstücksagrenze vertläuft. Nur dann ist eine Brandwand erforderlich.
Wenn das der Fall ist: Grenze aufheben (Antrag bei Katasteramt). Dann ist keine Brandwand mehr nötig.
Ein sachgerechter Wanddurchbruch ist nur dann gegeben, wenn die erforderliche Brandmauer nicht betroffen ist.
Siehe im den genehmigten Bauplänen nach oder gehe zu zuständigen Bauordnungsamt.
Das ist ja gut so, wenn die Fragen und die Antworten auch für das jeweilige Bundesland und deren Bauvorgaben entsprechen. Wir haben 16 Bundesländer und jedes Land hat seine eigene Bauordnung sowie die Musterbauordnung, diese aber ohne direkte Rechtskraft.
Da nicht beschrieben wurde, wo das betreffene Grundstück liegt und wie die bauordnungsmäßigen bisherigen Vorgaben sind, kann ich nur die Auskunft / Anregung geben, daß derjenige sich beim zuständigen Bauordnungsamt tunlichst erkundigen muß.
Auch die Vorgaben der ursprünglichen, rechtlich verbindlichen Baugenehmigung sind zu beachten.
Kein Arzt wird sich auf eine Ferndiagnose einlassen, wenn er den Patienten nicht kennt.
Diese Auskunft ist zu schlicht.
Ein "Doppelhaus" ist nach der Rechtsprechung nur dann ein Doppelhaus, wenn durch die Hälften eine Grundstücksagrenze vertläuft. Nur dann ist eine Brandwand erforderlich.
Wenn das der Fall ist: Grenze aufheben (Antrag bei Katasteramt). Dann ist keine Brandwand mehr nötig.