Waldverkauf anrechenbar auf EM Rente?
Hallo ,
ich möchte einen Teil meines Waldes verkaufen , beziehe aber eine unbefristete volle EM Rente .Wird der Verkaufspreis als Einkommen auf die Rente angerechnet ?
3 Antworten
bin mir nur 99.9% sicher aber das dürfte nicht angerechnet werden. Du hast Wald also Sachvermögen in Kapital gewandelt. Damit haste weder Einkommen noch Gewinn
vielen Dank fürs Sternchen ;-)
Das kommt darauf an, wie der Verkauf in deinem Einkommensteuerbescheid aufgeführt wird.
Ist es als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb oder Selbständigkeit, wird es auf die Rente angerechnet
genau, kurz knackig ohne Kopieren der Usertexte (der kann ja lesen)
Hallo Buschmmueller,
Sie schreiben:
Waldverkauf anrechenbar auf EM Rente?
ich möchte einen Teil meines Waldes verkaufen , beziehe aber eine unbefristete volle EM Rente .Wird der Verkaufspreis als Einkommen auf die Rente angerechnet ?
Antwort:
Wenn es sich hierbei um einen Teil Ihres privaten Vermögens handelt und um keine gewerblichen Aktivitäten, sollte diese Aktion sich nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirken!
Auszug:
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Bitte beachten Sie:
Auch unbefristete Erwerbsminderungsrenten sind kein Freibrief für alle Ewigkeiten, denn die DRV kann jederzeit per Stichprobe erneute Gesundheits-/Leistungsprüfungen anordnen!
Die beste Vorsorge sind regelmäßige Arztbesuche mit Dokumentaionen!
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Fazit:
Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie direkt bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt nach, dann sind Sie auf der sicheren Seite und können bei Nacht ruhig schlafen!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad