Waisenrentenanspruch bei Ausbildungswechsel?

3 Antworten

Die Halbwaisenrente wird genau wie das Kindergeld gezahlt, bis die Erstausbildung beendet ist.

Kathleh1 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 00:11

Danke für die Antwort, auch hier noch eine weitere Frage: Würde es sich trotz des Abbruchs vom Studium noch um eine Erstausbildung handeln?

DerHans  17.04.2016, 09:27
@Kathleh1

Das Studium wurde durch den Abbruch ja nicht beendet. 

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird Kindergeld und Halbwaisenrente nur fällig, wenn bereits feststeht, dass eine weitere Ausbildung beginnt.

Auch während der 2. Ausbildung besteht Anspruch auf Halbwaisenrente. Wenn die 2. Ausbildung innerhalb 4 Monate aufgenommen wird, wird auch in dieser Lücke zwischen den Ausbildungen Renten gezahlt.

Kathleh1 
Beitragsersteller
 16.04.2016, 12:23

Danke für die Antwort, gibt es einzuhaltende Fristen? Sagen wir mal der Vertrag wurde schon im März unterschrieben, wäre es auch noch in Ordnung wenn man einen Monat vor Beginn der Ausbildung Bescheid gibt?

derajax  17.04.2016, 01:25
@Kathleh1

Wenn er sagt das er sein Studium beendet, wird die Rente eingestellt. Darum soll er sagen, das er schon einen Lehrvertrag hat und diesen am besten in Kopie einsenden, dann wird die Rentenzahlung gar nicht erst eingestellt.

DerHans  17.04.2016, 09:30
@Kathleh1

BEHAUPTEN kannst du viel. Du wirst wohl eine Kopie des Ausbildungsvertrags vorlegen müssen.

Wenn eine Lücke durch den Wechsel entsteht dann ja, ansonsten ist der Anspruch schon erfüllt.

Kathleh1 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 21:56

Danke für die Antwort, dass heißt er/sie würde ohne Zahlungsunterbrechung weiter die Rente erhalten, WENN er/ sie quasi das Studium zum 31.07. abbricht und die Ausbildung am 01.08. beginnt?

derajax  16.04.2016, 14:59
@Kathleh1

Ja. Am besten gleich bei der Mitteilung das Ende des Studiums 31.07. ist auch mitteilen das schon eine Lehre zum 01.08. gefunden wurde und sofern vorhanden schon die entsprechenden Nachweise beifügen.