Wäsche zum Trocknen am Fenster aufhängen - Fristlose Kündigung?
Hallo Leute,
leider ist meine Mutter etwas schwierig, man kann sie nicht davon überzeugen, dass es den Nachbarn tierisch auf die Nerven geht, dass die Fenster in unserer Etage auch im kalten Winter gekippt bleibt und Wäsche am Fenster Tag und Nacht hängen bleiben. Wir haben diverse Abmahnungen vom Vermieter bekommen, weil die Wäsche optisch die Nachbarn stören, soll man diese nicht aufhängen.
Das hilft alles nichts, meine Mutter hört eine Weile auf und dann macht sie weiter mit Wäschetrocknen am Fenster.
So kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn, dann bekommen wir irgendwann wieder ein Schreiben vom Vermieter, der uns das Wäschetrocknen verbietet. Jetzt hat der Nachbar ein Schreiben am Schwarzen Brett ausgehängt, dass wenn die Fenster nicht geschlossen werden, dass er diese absperren wird. Darf er das überhaupt?
Der Nachbar hält sich auch nicht an alle Regeln, das letzte mal hat er uns den Zugang zur Tür versperrt. Das kann ich aber aktuell nicht beweisen, da ich einfach nicht der Typ bin, Beweise wie ein Detektiv zu sammeln.
Eigentlich bin ich voll und ganz auf der Seite unseres Vermieters, da er uns schon sehr oft abgemahnt hat und meine Mama einfach nicht ihr Fehlverhalten aufgeben möchte. Allerdings will ich auch nicht wegen des Fehlers meiner Mutter eine fristlose Kündigung kassieren.
Muss ich mir darüber Sorgen machen, dass wir bald eine Kündigung, sogar eine FRISTLOSE Kündigung bekommen können?
Ich habe in letzter Zeit enorm viel Druck bei Mama gemacht und jetzt hat sie endlich aufgegeben und hängt zumindest keine Wäsche mehr.
Nun aber gibt es wieder Stress wegen gekipptem Fenster bei Kälte. Ich möchte keine Streitigkeiten aber diese ereignen sich auch dann wenn man das selber nicht verursachte :(
Bitte helft mir.
3 Antworten
Wir haben diverse Abmahnungen vom Vermieter bekommen, weil die Wäsche optisch die Nachbarn stört, soll man diese nicht aufhängen.
Ich selber bin Vermieter, kann mir aber nicht vorstellen, dass der Vermieter mit diesen Abmahnungen bzw. mit einer Kündigung durchkommen würde.
Es geht Anderen einen feuchten Dreck an ob man gar keine Vorhänge, ein Bettlaken oder Wäsche ans Fenster hängt.
Bezüglich Dauerlüften ist eine Abmahnung berechtigt und kann im Wiederholungsfall auch ein Kündigungsgrund sein.
Schaue in folgenden Link:
Tatsächlich hat ein VM ein Weisungsrecht bzgl. der Außendarstellung seines Gebäudes.
Bezieht sich das nicht eher auf Balkon, Fassade und Gelände?
Zeige mir bitte ein oder zwei Urteile die das eindeutig bestätigen und zwar genau um Fensterbehang von Innen, denn es ist ein gravierender Unterschied ob von außen oder innen.
Dein genannter § ist da nicht hilfreich weil leider zu allgemein; auch
Zumal dann ja auch der Vermieter sagen könnte, dass geschlossene Rollos am Tage die Außendarstellung verändern.
Dich vielleicht.
Schon besser, nicht mehr so bissig Dein Kommentar.
Im Gegensatz zu Dir lasse ich mich eines besseren belehren und ich kann auch Fehler zugeben ( was anderen anscheinend schwer fällt), wenn man es vernünftig eindeutig begründet und einen angemessenen Ton (Netiquette) bewahrt.
Muss hier mal kurz erwähnen, dass der Nachbar ein Gasthaus betreibt und seine Beschwerde damit untermauerte, dass die Wäsche zum Rückgang der Kunden führte. Sollten wir das Aufhängen von Wäsche nicht unterlassen, wollte er Schadensersatz beanspruchen. Da wir es aber sein gelassen haben ist es nicht soweit gekommen. Das Fenster war lediglich im Flur "dauergeöffnet" bzw. nur gekippt. Habe jetzt meine Mutter gewarnt, dass sie das auch unterlassen sollte. Leider ist meine Mama sehr hartnäckig, auch wenn hundert Leute sie kritisieren würde, gibt sie kaum nach. Es muss einfach was schlimmes passieren, dass sie "bremst". Ist echt schwierig für solche "brave" Leute wie ich, die sich eigentlich immer an die Regeln halten möchten und kein Stress mit anderen haben möchten :(
Dann zeige ihr den Link bzw. den text und frage sie ob sie Weihnachten auf der Straße sitzen will.
Bisschen wirr.
Ihr hängt die Wäsche,wo genau auf - in Eurer Wohnung oder im Hausflur oder wo?
Ich denke schon, dass Ihr rausgeworfen werden könnt.
Kauft doch einfach einen Wäscheständer für die Wohnung.
sowohl im Flur als auch am Fenster in der Wohnung, sodass man die Wäsche von draußen sehen kann. Laut Nachbarn sollte man die Wäsche nur innen trocknen, das machen wir auch mittlerweile. Dazu können wir also nicht erneut abgemahnt werden. aber wegen gekipptem Fenster bei Kälte, das macht mir jetzt sorgen.
aber wegen gekipptem Fenster bei Kälte, das macht mir jetzt sorgen.
Die Sorgen sind berechtigt wie Du in dem Link meiner Antwort sehen kannst.
Also gegen in der Wohnung gekippte Fenster kann niemand was sagen. Ihr heizt allerdings ins Freie und erhöht so Eure Heizkosten.
Im Hausflur allerdings sollten sie nicht immer gekippt sein. Ich merke das auch, weil es kalt in die Wohnung zieht.
Also gegen in der Wohnung gekippte Fenster kann niemand was sagen.
Das ist nicht richtig, dagegen kann man was sagen denn Dauerlüften fördert Schimmelbildung!
Kann man nicht unbedingt sagen.
Ich kenne wen, da standen die Fenster jahrelang auf Kipp - kein Gramm Schimmel war zu sehen.
Meine direkte Nachbarin hatte das Schlafzimmerfenster auch dauerhaft auf Kipp - meine Kinderzimmerwand schimmelte.
Fakt ist, dass dauerhaft gekippte Fenster nicht lüften, sondern kühlen.
Natürlich lüften sie auch, aber der (negative) Effekt der Dauerkühlung ist weit stärker. Schimmelgefahr in der Wohnung, also die Gefahr, dass die Gebäudesubstanz nachhaltig geschädigt wird und
erhöhte Heizkosten müssen alle Mieter mit der Umlage mitbezahlen. Deshalb kann ein Vermieter Anweisungen zum korrekten Lüften geben und die Einhaltung auch durchsetzen, wenn es darauf ankommt.
Ich kenne wen, da standen die Fenster jahrelang auf Kipp - kein Gramm Schimmel war zu sehen.
Ich wohne in der eigenen Eigentumswohnung und wir haben aufgrund von Katzenhaltung auch ständig mehrere Fenster offen und auch in den vielen Jahren absolut kein Schimmel.
Gegen dauerhaft gekippte Fenster und feuchte Wäsche kann man nicht anheizen. Sie führt zu gesättigter Feuchtigkeit, die Bausubstanzschäden, insbes. Schimmelbefall, hervorrufen kann.
Dies ist dem VM nicht zuzumuten, § 543 (1) 2 BGB.
Insofern ist die Abmahnung des VM n. § 543 Abs. 2. Nr. 1 BGB substantieert und berechtigt ihn n. § 543 (3) 1 BGB tatsächlich zu fristloser Kündigung, wenn hier ab sofort keine dauerhafte Unterlassung erfolgen würde :-(
Hinzu kommt, dass er tatsächlich ein Weissungsrecht bzgl. der Außendarstellung seines Hauses hat. Ob die Behauptungen des Gastronemen substantiiert wären, darauf käme es nicht an.
Ich spüre, dass deine Mutter ein Problem hat, das du allein nicht lösen kannst. Bekommt ihr keine professionelle Hilfe, droht Auszug. Tu was!
G imager761
Glücklicherweie urteilen sachverständige Vorsitzende nicht mit deinem Bauchgefühl, sie müssen begründen:
Nicht jeder Richter kennt sich aus und ist somit kein Sachverständiger da muss dann wohl ein Gutachten.
Hinzu kommt, dass er tatsächlich ein Weissungsrecht bzgl. der Außendarstellung seines Hauses hat.
Nochmal, zeige uns eindeutige Urteile die besagen, dass man innerhalb der Wohnung Sachen nur eingeschränkt machen darf.
So ist Deine Antwort ebenfalls nur eine Meinung.
Was z.B. wenn mir rote Birnen gefallen und ich in jeden Zimmer rotes Licht habe; die Bedeutung von rotem Licht dürfte nicht unbekannt sein; da könnte also Deiner Meinung nach auch der Vermieter eingreifen?
Die Weisungsbefugnis über die Wirkung der Außendarstellung seines Gebäudes ist tatsächlich ständige Rechtsprechung.
Der VM muss es nicht hinnehmen, das Wäschetrocknung an den Fenstern seines Hauses den Charme eines Flüchtlingslagers oder einer Erntehelferbaracke ausstrahlt.
Diese Meinung hast du exklusiv für dich. Glücklicherweie urteilen sachverständige Vorsitzende nicht mit deinem Bauchgefühl, sie müssen begründen: § 543 II 1 Nr. 1, III 1 Nr. 1 BGB sind hier einschlägig.
Dich vielleicht. Tatsächlich hat ein VM ein Weisungsrecht bzgl. der Außendarstellung seines Gebäudes.
G imager761