Vermieter kündigt wegen gekipptem Fenster (14 Tage)

4 Antworten

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass es Gesetze gibt, die eigentlich mieterfreundlich sind, und eine Rechtsprechung, die wieder anders ist und es somit auf den Richter ankommt.

Das was du machen kannst ist entweder zum Mieterschutzbund zu gehen oder dir einen Anwalt zu nehmen. Der erste Fall ist günstiger. Die haben Erfahrung, können dich beraten aber holen keine Kohlen für dich aus dem Feuer. Will heißen: auch wenn das alles toll klingt und sie dich in deinem Rechtsgefühl bestärken gehen sie dennoch nicht mit dir vor Gericht.

Aber zumindest zeigst du dem Vermieter, dass du das nicht widerspruchslos hinnimmst und auch er wird sich sicherlich nicht gerne auf einen Rechtsstreit einlassen wollen.

Versuch also dich zu beraten, Verbündete zu finden. Auch wenn die Durchsetzung von Recht in Deutschland ein Glücksspiel ist und es auf die Tagesform, das Parteibuch, das Sachverständnis oder die persönlichen Verhältnisse des Richters ankommt.

DerHans  07.01.2014, 18:20

Im Mitgliedsbeitrag ist ein Rechtsschutz enthalten. Der gilt allerdings nicht für bereits eingetretene Mietstreitigkeiten. Das gilt im übrigen grundsätzlich bei Rechtsschutzversicherungen genau so.

Wer seine Wäsche ständig in der Wohnung trocknet da ist der Muff vorprogramiert. Das Fenster 14 Tage ununterbrochen geöffnet und noch wegzufahren ist grob fahrlässig. So leid es mir tut, da muß ich Deinem Vermieter Recht geben.

Ohne vorherige Abmahung kann er Dir nicht kündigen. Eine Kündigung wäre nur aus wichtigem Grund möglich. Gehe zum Mieterbund. Der hilft Dir und die Mitgliedsgebühr ist gut angelegt.

Wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt, gelten verkürzte Kündigungsfristen. Das zum Fenster hinaus heizen ist in dem Fall wirklich als Kündigungsgrund anzusehen. Es gefährdet eben tatsächlich die Bausubstanz.