Vermieter kündigt wegen gekipptem Fenster (14 Tage)
Ich habe ein Fenster gekippt gelassen als ich nach Ungarn über die Feiertage fuhr. Als ich wieder kam fand ich die Kündigung im Briefkasten. Mein Vermieter beruft sich darauf, dass dies eine ganz grobe Fahrlässigkeit sei und im ganzen Haus die Heizung hätte einfrieren können wenn es denn kalt genug gewesen wäre. Er schreibt auch er müsse andere Ärgernisse ständig hinnehmen ??????? Ich weiß nicht welche. Er wusste von Anfang an, dass ich einen Papagei habe über den er sich immer erfreute und immer nachfragte wie es ihm gehe (dem Papagei). Ich erhielt allerdings am 30.11.2013 einen handgeschriebenen Zettel mit der Aufforderung die Wäsche nicht mehr in der Wohnung zu trocknen da sonst Schimmel entsteht. Ich solle meine Wäsche im Heizraum trocken wie er seit über 20 Jahren - ich möchte das nicht da die Wäsche jedes Mal nach Öl riecht. Er drohte mir in dem Schreiben an, dass ich mit einer Kündigung rechnen müsse wenn ich weiterhin so verfahre. Nun ist sie gekommen - die Kündigung. Aber nicht wegen der Wäsche sondern wegen dem gekippten Fenster. Ich muss nun die Wohnung bis zum 31.03.2014 verlassen. Ist das Rechtens??
4 Antworten
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass es Gesetze gibt, die eigentlich mieterfreundlich sind, und eine Rechtsprechung, die wieder anders ist und es somit auf den Richter ankommt.
Das was du machen kannst ist entweder zum Mieterschutzbund zu gehen oder dir einen Anwalt zu nehmen. Der erste Fall ist günstiger. Die haben Erfahrung, können dich beraten aber holen keine Kohlen für dich aus dem Feuer. Will heißen: auch wenn das alles toll klingt und sie dich in deinem Rechtsgefühl bestärken gehen sie dennoch nicht mit dir vor Gericht.
Aber zumindest zeigst du dem Vermieter, dass du das nicht widerspruchslos hinnimmst und auch er wird sich sicherlich nicht gerne auf einen Rechtsstreit einlassen wollen.
Versuch also dich zu beraten, Verbündete zu finden. Auch wenn die Durchsetzung von Recht in Deutschland ein Glücksspiel ist und es auf die Tagesform, das Parteibuch, das Sachverständnis oder die persönlichen Verhältnisse des Richters ankommt.
Im Mitgliedsbeitrag ist ein Rechtsschutz enthalten. Der gilt allerdings nicht für bereits eingetretene Mietstreitigkeiten. Das gilt im übrigen grundsätzlich bei Rechtsschutzversicherungen genau so.
Wer seine Wäsche ständig in der Wohnung trocknet da ist der Muff vorprogramiert. Das Fenster 14 Tage ununterbrochen geöffnet und noch wegzufahren ist grob fahrlässig. So leid es mir tut, da muß ich Deinem Vermieter Recht geben.
Ohne vorherige Abmahung kann er Dir nicht kündigen. Eine Kündigung wäre nur aus wichtigem Grund möglich. Gehe zum Mieterbund. Der hilft Dir und die Mitgliedsgebühr ist gut angelegt.
Wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt, gelten verkürzte Kündigungsfristen. Das zum Fenster hinaus heizen ist in dem Fall wirklich als Kündigungsgrund anzusehen. Es gefährdet eben tatsächlich die Bausubstanz.