Wäre das ein Fall von unterlassener Hilfeleistung?
Ich frage mal rein aus Interesse, ein/e Mann/ Frau wird auf einer wenig befahrenen Straße von einem/ einer Mann/ Frau mit einer Pistole bedroht. Unendlich ich laufe als einzigster Passant an denen vorbei. Und jetzt zu meiner Frage: Wäre es unterlassene Hilfeleistung, wenn ich dort nicht eingreifen würde? Schließlich würde ich mich ja selber in Gefahr bringen.
14 Antworten
Hi,
Wäre das ein Fall von unterlassener Hilfeleistung?
Ein direktes Einschreiten kann man in dieser Situation aufgrund der "erheblichen eigenen Gefahr" nicht erwarten (vgl. § 323c Abs. 1 StGB).
Pflicht wäre es allerdings, Hilfe zu organisieren - das wäre in diesem Fall die Verständigung der Polizei. Damit hättest Du deine Hilfeleistungspflicht im Sinne des § 323c StGB bereits erfüllt.
LG
Es wäre nur dann unterlassene Hilfeleistung, falls du keinen Notruf absetzt und die Sache einfach ignorierst.
Wie du schon richtig festgestellt hast, würdest du dich selbst in Gefahr begeben. Dementsprechend musst du nicht selbst direkt eingreifen, sondern andersweitig helfen, wie die Polizei alarmieren.
Den Umständen entsprechend ist dir das direkte Eingreifen hier nicht zuzumuten, weshalb du nicht deshalb belangt werden wirst.
D u musst zumindest die Polizei rufen.
Eingreifen musst du da nicht, aber es wäre dir beispielsweise zuzumuten die Polizei zu verständigen (was ja auch eine Form der Hilfeleistung ist).
Erst einmal einzigst gibt es nicht.
Und was schaust du dauernd für Räuberpistolen.? Das sieht ja so aus, als ob in Deutschland laufend , Leute mit Waffen bedroht werden. Das ist natürlich völliger Unsinn.