Unterlassene Hilfeleistung vom Krankenwagen, war dies rechtens?
Hallo, ich war auf einem Dorffest, dort gab es scheinbar einen Alkoholiker. Der Alkoholiker war nichtmehr Ansprechbar, konnte nicht gerade aus laufen, konnte nicht sagen wo er wohnt, er konnte absolut nichts mehr machen, nichtmal aufstehen. Er lag nur in einer Ecke und sah richtig übel aus, wir riefen den Krankenwagen auch weil wir dachten er hätte vielleicht eine Alkoholvergiftung oder sowas. Der Krankenwagen kam daraufhin schnautzten uns die Sanitäter an "Wieso haben sie uns gerufen? Dem Mann fehlt nichts, er ist nicht verletzt, er ist nur besoffen!!"
Wir haben daraufhin gesagt, "was sollen wir denn sonst machen? Der Mann ist nicht ansprechbar, wann sollen wir sie denn sonst rufen wenn nicht jetzt?"
"Wir sind ein KRANKENWAGEN, rufen sie uns an wenn er verletzt ist, was sollen wir mit besoffenen? Schickt ihn nachhause!"
"ER IST NICHT ANSPRECHBAR!!!!"
"Nicht unser problem, er ist nicht verletzt also gibts keinen Transport"
Der Krankenwagen war keine 5 Minuten weg, da ist der betrunkene aufgestanden und wollte irgendwohin laufen, ist dabei so hart mit dem Kopf gegen den Asphaltierten Boden geknallt, es hat sich angehört wie eine Wassermelone die zerspringt. Sofort schoss eine Menge Blut aus seinem Kopf, es hat sich eine richtige Fütze mit Blut rund um seinen Kopf gebildet. Genau der selbe Krankenwagen mit den selben Sanitäter kam an undsie nahmen ihn mit. Ich sagte nur: "Sind sie jetzt zufrieden?!?" Aber ich bekam keinerlei antwort mehr.
Meine Frage wäre, war das nicht schon unterlassene Hilfeleistung? Es hätte nicht soweit kommen müssen, hätten sie ihn gleich beim ersten mal mitgenommen hätte der Mann sich nicht einmal verletzt. War das rechtens?
9 Antworten
Auf jedem Volksfest gibt es jemandem vom Malteser Hilfsdienst, DRK oder sonstige Sanitäter und auch die Polizei. Das sind die ersten Ansprechpartner, wenn es sich um Betrunkene handelt.
Stell Dir mal vor, die nehmen den Menschen mit, sind vielleicht der einzige Krankenwagen weit und breit, der kommen könnte, und es passiert ein wirklicher Notfall? Bis daher Wagen wieder zum neuen Gebrauch einsatzbereit ist, vergehen Stunden, je nachdem, wie sich der Betrunkene vielleicht noch ausgelassen hat. Da bleibt einem oftmals schon die Spucke weg, ich kann den Sani dann schon gut verstehen. Ruf beim nächsten Mal jemanden, der sich damit auskennt, immer im Zweifel die Polizei. LG.
Moin,
ich kann nur aus meiner Sicht als bis vor Kurzem beruflicher Rettungsassistent berichten. Wie ein Staatsanwalt die Situation bewerten würde, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.
Meiner Einschätzung nach wurde definitiv die Sorgfaltspflicht einer RTW-Besatzung durch die Mitarbeiter außer Acht gelassen. Möglicherweise wurde der Straftatbestand einer unterlassenen Hilfeleistung erfüllt, was jedoch auch voraussetzen würde, dass "ein Unglücksfall, gemeine Gefahr oder Not" vorliegt. Ob diese im juristischen Sinne unmittelbar vorliegt, wenn jemand alkoholisiert ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Dazu müsste man wissen, ob der Staatsanwalt o.a. die vorliegende Alkoholisierung als "Not" o.ä. einstufen würde. Strafverschärfend käme möglicherweise noch die sogenannte Garantenstellung der Einsatzkräfte hinzu.
Aus meiner Erfahrung: Ich habe in einer großen Stadt im Rettungsdienst gearbeitet. Alkoholintoxikationen, insbesondere am Wochenende, sind äußerst lästig, besonders wenn sie das Eingreifen eines Rettungsmittels notwendig machen. Die Einsatzzahlen in meiner Stadt steigen pro Jahr stetig und damit auch die Kosten. Somit kann ich den Unmut der Besatzung nur zu gut verstehen, insbesondere da ich mir vorstellen kann, dass dies nicht der erste Einsatz dieser Art auf dem Dorffest war. Ich an deren Stelle hätte vielleicht auch gemotzt, wäre jedoch nicht tatenlos abgezogen.
Ich bin der Auffassung, dass ein alkoholisierter Mensch nur dann die Kapazitäten einer Klinik/Notaufnahme belasten sollte, wenn er durch die Intoxikation akut gefährdet ist. Das ist jetzt natürlich nur eine grobe Umschreibung der Indikation zur klinischen Aufnahme. Worum es mir eigentlich geht: Wenn ich beruflich mit einem soweit ungefährdetem alkoholintoxikiertem Menschen zu tun hatte, sah ich es als die beste Lösung an, ihn in die Obhut der Polizei zu übergeben, die ihn dann kostenpflichtig in der Zelle ausschlafen ließen. Das war dann zugleich noch ein Lerneffekt ;)
Krankenwagen gibt es übrigens, sind aber nicht das gleiche wie ein Rettungswagen. Ein Rettungswagen übernimmt die präklinischen medizinische Notfallversorgung, ein Krankenwagen nicht. Was also vor dir stand, war mit allergrößter Wahrscheinlichkeit ein Rettungswagen. Gleiches gilt für die Besatzung: Es gibt keine Sanitäter. Die Berufsbezeichnungen lauten entweder Rettungssanitäter, Rettungsassistent und Notfallsanitäter. Die Qualifikation dieser Kräfte steigt hier von links nach rechts. Sanitäter an sich ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Nur um das auch eben gesagt zu haben ;)
Habe ich deine Fragen soweit beantwortet oder ist noch etwas offen geblieben?
Lieben Gruß :)
Das erste Mal wäre es besser gewesen statt dem Krankenwagen die Polizei zu rufen, die können so einen in die Ausnüchterungszelle stecken, oder entscheiden , was zu tun ist!
Dann wäre das weitere wahrscheinlich vermieden worden!
du solltest aber einen Betrunkenen nicht gleich als Alkoholiker bezeichnen!
Es ist schwierig für die Besatzungen in dem Stress immer freundlich zu sein. Betrunkene sind in der Regel nicht unbedingt die liebsten Einsätze. Das Verhalten euch gegenüber war allerdings nicht in Ordnung. Ob die Sanitäter den Mann hätten mitnehmen müssen ist schwer zu sagen, wenn man nicht dabei war. Diese Entscheidungen sind immer schwierig zu treffen und deshalb kann ich schlecht sagen, ob den Sanitätern ein Fehler unterlief. Der Umgang mit euch war aber definitiv inkorrekt.
Aus Erfahrung weiß ich, dass ich das, was die Sanitäter sagten, in solchen Situationen auch immer gerne sagen würde (aber nicht mache).
Erstmal etwas komisch geschrieben, der konnte noch laufen aber nicht gerade aus... er lag doch aufm Boden? Konnte nichts genaues über sich sagen oder war doch nicht ansprechbar? Was denn nun?
Vielleicht war es doch ein RTW? Die dürfen jemanden nicht gegen seinen willen mitnehmen und wenn der erst wirklich nur betrunken war auch nicht.
Ich hoffe nur, das Gespräch war nicht wirklich so, dann haben die sich wirklich nicht korrekt verhalten.
Ja ok, wahrscheinlich hätte es nicht soweit kommen müssen, das er sich dann doch verletzt hat. Aber was da genau passiert ist können wir Leser ja nicht wissen. Keine Polizei vor Ort oder so?