Kann ein vermieter einen Mieter einfach auf die Straße setzen?
Hallo cm, Mein Onkel, seine Frau & und deren knapp 1 Jahre alten Tochter wohnen in einer ein Zimmerwohnung. Da der Mann & die Frau geheiratet haben, muss die ganze Familie raus. Sie sollten ca. bis Anfang Neujahr raus sein. Alle Suchten wir verrückt nach einer 3/4 Wohnung, doch hatten keinen Erfolg. Meine Frage an euch: Kann man den Mieter einfach so auf die Straße setzen? Ich meine, sie haben eine nichtmal einJahr alte Tochter! Kann man die ganze Familie, einfach auf die Straße setzen? Ich meine die Vermieter haben 0 mitgeholfen, eine Wohnung zu suchen.
- Danke an jede richtige Antwort.
7 Antworten
Die Familie "einfach" rauszusetzen, dürfte nicht gehen, sondern die Wohnung müsste gekündigt und notfalls eine Räumungsklage durchgezogen werden, um den Mieter an die Luft zu setzen.
Der Kündigungsgrund ist hier ja vermutlich die "Überbelegung" der Einzimmer-Wohnung mit drei Personen, was der Vermieter im Regelfall nicht zu akzeptieren braucht.
Und eine neue Wohnung zu suchen ist in keinem Fall Aufgabe des Vermieters - Ich meine die Vermieter haben 0 mitgeholfen, eine Wohnung zu suchen - sondern allein die des Mieters.
Zuerst muss überhaupt mal korrekt gekündigt werden. Bei dem Grund gibts sowieso eine Menge Einspruchsmöglichkeiten. So einfach ist das für den Vermieter nicht.
Der Vermieter kann eigenhändig den Mieter nicht auf die Straße setzen. Das darf nur der Gerichtsvollzieher über Auftrag des Gerichtes. Und das dauert......
Wenn ein triftiger Grund vorhanden ist..dann ja..Gründe wären u. a. für eine fristlose Kündigung..wenn man mit 2 Monatsmieten im Rückstand wäre..den Hausfrieden stört und wenn es bei Deinem Onkel so ist..dann hat er schlechte Karten. Da wird auf nichts und niemanden Rücksicht genommen..auch nicht auf Kinder!
Hat der Vermieter allerdings keinen Grund..muß er ihnen wenigstens die gesetzliche Frist einräumen.
Kann man. Mit einer kostenintensiven (für deinen Onkel) Räumungsklage. Und das kann manchmal dauern.
Nein, sie sid anständig. Nur: Kann man die Mieter einfach dann auf die Straße werfen, auch nach einer Kündigungsfrist?
Hat der Vermieter denn eine schritliche Kündigung überreicht? Wenn also kein Grund vorhanden ist..dann sollten sie Einspruch dagegen..schriftlich..erheben. So schnell kann niemand vor die Tür gesetzt werden..schon gar nicht ohne Grund.
Hallo ,
die Wohnung wurde ja nur an 1 Person vermietet ! Somit war der Einzug deiner Tante schon mal nicht Rechtens!
Bevor man ein Kind in die Welt setzt , sollte man sich doch Gedanken um eine neue Wohnung gemacht haben , oder ?
Wenn der Verm,ieter rechtmässig gekündigt hat , kann dein Onkel nur zum Wohnungsamt der Stadt gehen und versuchen das er von dort Hilfe bekommt ! Gerade mit einem kleinen Kind , steht er dann auf der Dringlichkeitsliste und bekommt bevorzugt eine Wohnung!
GLG und alles Gute , wünscht Euch ,clipmaus :-))
die Wohnung wurde ja nur an 1 Person vermietet ! Somit war der Einzug deiner Tante schon mal nicht Rechtens!
Dem Einzug eines Lebensgefährten kann der Vermieter nicht verbieten. Er muss auch nicht um Zustimmung gefragt werden, es muss ihm lediglich mitgeteilt werden. Insofern ist der Einzug der Tante ok. Ob die Wohnung nun bereits mit 2 Personen überbelegt war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Nein, sie sid anständig. Nur: Kann man die Mieter einfach dann auf die Straße werfen, auch nach einer Kündigungsfrist?