Pflegefachkraft ruft nicht den Notarzt, trotz Lebenbdrohlichem Zustand, Unterlassene Hilfeleistung?
Der Lebensgefährte meiner Mutter bekommt jeden Morgen vom Pflegedienst sein Insulin. Die restliche Pflege des Demenzkranken Mannes hat bisher meine Mutter getätigt. Ich leiste die Betreuung des Mannes, da er mich mehr Geschäftsfähig ist und nicht mal ein Telefon bedienen kann. Am Samstag vor zwei Wochen kam früh um 7 die Pflegefachkraft, sie hat einen Schlüssel zur Wohnung. Meine Mutter saß nach Angabe der Pflegerin im Sessel. Sie habe sie angesprochen, ob es iht gut gehe, Meine Mutter reagierte nur mit Kopfbewegungen und habe ja gesagt, habe aber sehr unverständlich gesprochen, eine Gesichtshälfte war Starr und sie könnte sich wörtlich nicht verständlich machen. Sie habe gefragt, ob sie einen Arzt holen solle, meine Mutter habe nur mit dem Kopf gewackelt, dies habe die Pflegefachkraft als "nein" gedeutet. Sie habe daraufhin meinem Stiefvater ja gesagt, wenn es schlimmer werde, solle er dich einen Arzt holen. Sie stünde unter Zeitdruck und müsse zum nächsten Patienten. Daraufhin hat sie die Wohnung verlassen. Ich war, nach meiner Nachtschicht dann bei meiner Mutter, wie jeden Morgen, um zu fragen ob Sie was brauche.ich fand sie in einem sehrschlechtem Zustand,halb aus dem Sessel gefallen vor. Ich erkannte sofort, trotz nur normaler erste Hilfe Ausbildung, das meine Mutter vermutlich einen Schlaganfall hatte. Rief den Notarzt und ließ meine Mutter ins Krankenhaus bringen. Währe die erste Hilfe 2 Stunden früher erfolgt, müsste meine Mutter nicht im Rollstuhl sitzen. Die Pflegefachkraft begründet ihr Verhalten damit, das sie keinen Pflegevertrag für meine Mutter habe und deshalb auch nicht tätig werden m0sse und eine Anzeige würde nichts bringen. Ich bin aber der Meinung, das es unterlassene Hilfeleistung und nachfolgend gefährliche Körperverletzung durch unterlassen ist. Liege ich da richtig?
4 Antworten
Kannte die Pflegekraft Deine Mutter, war sie schon öfter dort? Wenn ja, hätte sie zumindest erkennen müssen, dass irgendwas nicht stimmt und einen Arzt dazu rufen müssen. Als Fachkraft sollte man eventuelle Symptome eines Schlaganfalls erkennen können.
Wenn die Pflegekraft das erste Mal der Mutter begegnet ist, kann sie natürlich nicht einschätzen, ob diese Situation neu ist oder vielleicht aus einem länger zurückliegenden Schlaganfall resultiert. Dann wäre es logisch, dass sie die Kopfbewegungen der Mutter als "Nein" interpretiert hat.
Dass für Deine Mutter kein Pflegevertrag bestand, ist unerheblich. Zur Ersten Hilfe bei Notfällen ist jedermann verpflichtet. Sonst würde z.B. bei Verkehrsunfällen auch niemand helfen mit der Begründung, dass es keinen Vertrag zur Ersten Hilfe oder zur Pflege gegeben hat.
Ich verstehe den Ärger und den Unmut, wenn man so einen Schicksalsschlag erleidet.
Aber: Dann beweise das mal. Was hast du denn in der Hand ausser Anschuldigungen? Der Pflegedienst wird sagen das sie morgens noch deutlich gesagt hat "ja, alles gut". du warst hat auch 2 Stunden später da, da wird deine Mutter wohl ganz anders ausgesehen haben.
Du liegst da meiner Ansicht nach völlig richtig.
Dass die Pflegekraft den Zustand Deiner Mutter falsch eingeschätzt hat, ist unentschuldbar und mir völlig unverständlcih. Jeder nicht ausgebildete Mensch hätte die Situation wohl eher erkannt.
In meinen Augen hat die Pflegekraft grob fahrlässig gehandelt und sich möglicherweise wirklich strafbar gemacht.
Hallo.
Dum erzählst viel, aber Beweise das mal. Kann vorher ganz anders gewesen sein.
Ich war nicht dabei.